Hallo zusammen,
letzten Monat hatte ich einen Verkehrsunfall. "Der Andere" war Schuld. Die gegnerische Versicherung forderte ein Gutachten. Ok. Dieses Gutachten der DEKRA beinhaltet folgendes :
Reparaturkosten : 4100 .- Wiederbeschaffungswert : 2700 .- Restwert: 400 .-
Also wirtschaftlicher Totalschaden !
Ich möchte das Fahrzeug dennoch weiterfahren und möchte die Wertminderung ausbezahlt bekommen. Nach meinem Verständnis wäre das Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Also 2300 Euro.
Jetzt hat mir die Versicherung aber ein Aufkaufangebot für das Fahrzeug über 1600 Euro geschickt. Dies habe ich ausgeschlagen. Jetzt will mir die Versicherung aber nur noch die 2700 Euro Wiederbeschaffungswert abzüglich der 1600 Euro, so wie die es nennen "erhöhter Restwert", in Summe also 1100 Euro auszahlen..
Ist das rechtlich richtig ?
Kann ich dagegen angehen ?
Danke !