Meine Windschutzscheibe hatte einen nicht reparablen Schaden. Ich habe mir einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Scheibe machen lassen, und den bei der Versicherung, DA Diekt, als Teilkaskoschaden eingereicht und um fiktive Abrechnug gebeten. Es ist mir klar, dass dabei die Märchensteuer und die Selbstbeteiligung abgezogen werden. Weiter will man mir jedoch den Arbeitslohn nicht erstatten. Ist das korrekt.