Ich habe eine Frage zur KFZ-Haftpflichtversicherung. Da ich selbst zum Glück noch nie einen Schaden hatte, kann ich das nicht so genau beantworten...

Meine Lebensgefährtin hatte an Ihrem Auto vor Kurzem einen kleinen Schaden (Lackkratzer und kleine Delle) weil ihr jemand beim Rückwärtsfahren in Ihr Auto reingefahren ist.

Der Kostenvoranschlag ihrer Werkstatt hat einen Betrag von ca. 750,-- ausgewiesen. Diesen Betrag hat sie bei der gegenerischen Versicherung geltend gemacht.

Nun kam ein Verrechnungsscheck der Versicherung über eine vergleichbare Summe mit dem Hinweis dass der Schaden aber nur bei einer Auswahl von bestimmten Werkstätten repariert werden darf.

Es stellt sich aber nun die grundsätzliche Frage ob die Reparatur noch Sinn macht. Es ist nur ein minimaler Blechschaden, das Auto ist schon alt und ein Neukauf steht im kommenden Jahr an. Aufgrund des Alters des Autos ist es auch nicht wichtig dass das Auto im Falle des Verkaufs gut dasteht, da es bestenfalls noch für einen Führerscheinneuling für die ersten 2 Jahre taugt, oder auch gleich verschrottet wird.

Wie verhält sich das jetzt - soweit ich weiß darf man das Geld der Versicherung auch behalten ohne das Auto reparieren zu lassen, oder hat sich daran etwas geändert? Weiterhin habe ich mal gehört dass man in einem solchen Fall aber den Betrag der Versicherung abzüglich der Mehrwertsteuer behalten darf. Da hier der Scheck ja schon da ist - muss sie dann die Summe der MWST herausrechnen und wieder zurück überweisen?

Kann mir da jemand helfen?

Schonmal vielen Dank!