Grüss Gott,

eine strafrechtliche Frage. Habe einen Fall, bei dem ich die fahrlässige Tötung gem. § 222 des Täters X bejaht habe.

Jetzt frage ich mich, ob ich nicht noch eine fahrlässige KV gem. § 229 des X prüfen sollte.

Laut herrschender Lehre ist ja das KV-Delikt (§§ 223,224) eine notwendige Durchgangsstation hin zur Tötung. Leider geben die StGB-Lehrbücher und Kommentare jedoch auf die selbe Problematik im Hinblick auf § 222 keine Antwort.

Wäre dankbar für eure Ratschläge...

Gruss