Was bedeutet in meinem Fall -vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers?

Ich bin völlig überfordert mit der Situation und erbitte um Sacheinschätzung, wenngleich ich mir im Klaren bin, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Folgende Situation: Mir wurde am 04.03. fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens meines Arbeitgebers gekündigt. (Dagegen habe ich Kündigungsschutzklage erhoben; Mitte Mai war Gütetermin ohne Einigung - Kammertermin erfolgt im Juni.)

Das Arbeitsamt hat mein ALG1 mit einer 12 Wochen Sperrzeit verhängt, welche den Zeitraum 5.3. - 27.5. erfasst. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da für das A.Amt allein die Tatsache der fristlosen KÜ ausreichend war um festzustellen, dass der AG im Recht ist und ich als AN mich Schuldhaft verhalten haben muss. Sei's drum. Anderes Thema. Naiv wie ich bin, habe ich dann erst als der Bescheid der Sperrfrist bei mir im April eintraf, zur Sicherung des Lebensunterhalts Hartz IV beantragt. Mein Fehler. Folglich erstreckte sich mein Hartz IV Bezug für den Zeitraum April bis einschliesslich 27.05. Dies wurde mir durch das Jobcenter per Bescheid bestätigt und die Transferleistungen sind dementsprechend geflossen. (Allerdings gemindert, da durch die Sperre im ALG1 das ALG2 um 30% saktioniert/gekürzt wurde.) Ab 28.05. bin ich also nach Sperrzeitende im ALG1 Bezug und hätte somit für den Monat Mai noch Anspruch auf 4 Tage Regelsatz. (28.05. - 31.05.) Habe jetzt einen Änderungsbescheid vom ALG1 erhalten, dass der Leistungsbezug erst mit Datum des 1.6. beginnt, weil ,,vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers."

Ich kann mir nicht erklären, bzw. werde nicht schlau daraus, wieso ich diese 4 Tage nicht ausgezahlt bekomme. Würde mich daher sehr glücklich schätzen, wenn jemand mir in Grundzügen erklären könnte, weshalb das so ist.

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Bafög + Jobcenter + Fachabi?

Hallöchen zusammen,

ich habe vor ab dem 01.08 mein Fachabi nachzuholen und hätte diesbezüglich mal ein paar Fragen.

Vorab zum Verständnis, ich habe eine 2 jährige schulische Ausbildung als technischer Assistent für Informatik (TA) und würde gern mein 1jähriges Fachabi in der Fachrichtung Technik nachholen. Die 2 jährige Ausbildung als TA habe ich mir via. Bafög finanziert.

  1. Hat man wirklich 3 Jahre "Grundanspruch" an Bafög und kann diese individuell nutzen (2 Jahre Ausbildung + 1 Jahr Fachabi) ?

  2. Mir wurde gesagt ich hätte die Möglichkeit die erste hälfte des Fachabis im Leistungsbezug des Jobcenters (Hartz 4) zu bleiben, in welcher Art und weise ist das Möglich?

  3. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich die Fahrtkosten entweder finanzieren zu lassen oder irgendwo ein Darlehen diesbezüglich aufzunehmen (diese würden bei mir leider die ersten 3 - 5 Monate mit 250€ monatlich auf die Tasche schlagen da ich natürlich erst eine Wohnung in Dresden finden muss und mich auch an Kündigungsfristen meiner derzeitigen Wohnung halten muss)?

Falls die Frage aufkommt warum ich mich hier erkundige und nicht bei den jeweiligen Ämtern, ich habe da oft genug nachgefragt (Jobcenter, Arbeitsamt, Bafögamt, Schul und Sportamt und Studentenwerk) und mir erzählt so gut wie JEDER etwas anderes und Erfahrungsberichte diesbezüglich könnten mir vllt. ein wenig Gewissheit geben in welcher Art und weise ich am besten verfahren könnte.

Gibt es diesbezüglich vllt. auch auswärtige Stellen die einen bei solchen Gelegenheiten unter die Arme greifen?

Ich würde mich über Antworten wirklich sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen:

Max

BAföG, Fachabitur, Jobcenter
Was tun, wenn das Jobcenter die Kaution nicht übernimmt?

Moin GF-Gemeinde, meine Freundin und ich haben aus beruflichen Gründen unsere Heimatstadt verlassen und wohnen seitdem 01.02.2016 in unserer neuen Wohnung. Ich war zu der Zeit noch Azubi, meiner Freundin ist derzeit arbeitsuchend (ich momentan leider auch wieder). Sie stellte einen Antrag auf Übernahme der Kaution, der trotz Widerspruch abgelehnt wurde, "da der Mietvertrag schon unterschrieben wurde und somit eine schon bestehende Unterkunft vorhanden sei." Die Vermieter wissen über diese Ablehnung bescheid und wollen jetzt, dass wir die Kaution in Raten bei ihnen abbezahlen.

Wie sollen wir uns nun verhalten?

Unsere Vermieter wohnen eine Etage über uns und benehmen sich wie die Axt im Walde. Die Kinder lungern wiederholt auf unserer Terrasse herum, gaffen in unsere Wohnung (schon beschwert), machen innerhalb der Nachtruhe Lärm, betreten ohne unsere Erlaubnis unsere Wohnung und schicken unangekündigt Handwerker vorbei. Des weiteren haben wir keinen eigenen Strom-, Wasser- und Gaszähler, wodurch wir keine genaue Kontrolle über unseren Verbrauch haben. Aufgrund dessen, dass diverse Zimmer von unserer Wohnung mit diversen Zimmern von den Vermietern über eine Leitung laufen, kommt es hin und wieder mal dazu, dass der Sicherungsschalter raus fliegt und wir nur eine begrenzte Zeit warmes Wasser zur Verfügung haben. Brandmelder sind ebenfalls nicht vorhanden.

Deshalb bewerben wir uns außerhalb um einen Arbeitsplatz, da die momentane Wohnsituation nicht länger tragbar für uns ist.

Was kann man gegen solche Vermieter unternehmen?

Aus diesem Grund sehen wir es nicht ein, von unserem momentanen Regelsatz die Kaution zu bezahlen.

Miete, Recht, Kaution, Vermieter, Jobcenter
Keine Reaktion vom Jobcenter - wann Anwalt einschalten?

Hallo,

meine Frage in wenigen Worten zusammenzufassen wird wohl nicht funktionieren, also von Anfang an:

Ich muss mein Einkommen seit September 2015 vom Jobcenter aufstocken lassen und bis vor ein paar Monaten hat das auch ohne Probleme funktioniert. Bis Februar habe ich allerdings Unterhaltvorschuss für meinen (Nov. 2015 geborenen) Sohn erhalten und seit 1.3. zahlt der Vater 240 Euro Mindestunterhalt an mich.

Die Änderung von 140 Unterhaltsvorschuss auf 240 Euro durch den Vater wurde sowohl vom Jugendamt (Beistandschaft) als auch von mir dem Jobcenter mitgeteilt. Bis Ende März erhielt ich vom Jobcenter allerdings keinen geänderten Bescheid, in dem der Unterhalt sachgemäß angerechnet wurde. Also habe ich beim Jobcenter angerufen, nachgefragt und um Änderung gebeten.

Mein Sachbearbeiter meinte zu dem Zeitpunkt nur er müsse die Unterlagen raussuchen und mich zurückrufen. Die nächsten 14 Tage versuchte ich im Grunde alle zwei Tage meinen Sachbearbeiter telefonisch oder vor Ort zu erreichen, weil keine Rückmeldung kam. Anfang April erst war der Mann wieder erreichbar, wusste aber plötzlich nichts mehr von unserem Gespräch und vertröstete mich abermals. Die Änderung hat er angeblich direkt während unseres 2. Gesprächs vorgenommen und ein Bescheid sollte in den nächsten Tagen kommen. Mitte April hatte ich immer noch keinen Bescheid, bin persönlich zum Jobcenter gefahren und wie erwartet waren laut der Dame an der Info weder Änderungen vorgenommen noch war mein Sachbearbeiter zu sprechen. Ich habe nochmals eine Kopie des Unterhaltsanspruches abgegeben und per Brief darum gebeten das doch bitte endlich ins System aufzunehmen und mein Sachbearbeiter sollte mich zurückrufen. (Hat er bis heute nicht getan.) Gleichzeitig musste ich aufgrund des Leistungsendes im Juni einen Weiterbewilligungsantrag einreichen - in dem der Unterhalt natürlich auch aufgeführt ist. Kontoauszüge der letzten drei Monate habe ich mit abgegeben und mir den Eingang per Kopie mit Stempel von der Frau an der Information bestätigen lassen.

Bis heute kam noch keine Reaktion, weder auf die Unterhaltsleistung noch auf meinen Weiterbewilligungsantrag und mein Sachbearbeiter ist wieder einmal nicht erreichbar - dafür blieb jetzt heute die Zahlung des Geldes aus.

Mir ist durchaus bewusst, dass die Zahlung im Laufe des Tages noch kommen kann - ist aber ungewöhnlich da das Jobcenter bei der gleichen Bank ist wie ich auch und für gewöhnlich war der Geldeingang immer schon morgens festzustellen und mir kommt die ganze Sache echt nicht mehr ganz sauber vor. Einen Versagungsbescheid habe ich übrigens nicht bekommen, aber der hätte ja gestellt werden müssen wenn ich irgend etwas versäumt hätte, oder? Bzw. wann würde der Bescheid eintreffen?

Welche Schritte bleiben mir um (endlich) für eine Klärung zu sorgen?

Recht, ALG II, Jobcenter
Jobcenter zwingt mich ohne festen Grund zu einer "Maßnahme", Rechtens, Ausweg?

Hallo.

Erstmal als Hintergrund. Ich bin seit kurzer Zeit arbeitslos. Hatte vorher eine Ausbildung, wurde vom Arbeitgeber aber gekündigt. Habe mich dann natürlich direkt Arbeitslos und suchend gemeldet und beziehe auch diese Leistungen. Ich habe mich entschieden mich erstmal zukunftssicher abzusichern und mich bei einer Schule für den Informationstechnischen Assistententen anzumelden. Ich habe auch direkt die Bestätigung erhalten dass die mich aufgenommen haben. Geht ab August los.

Liegt dem Jobcenter auch alles vor. Nebenbei versuche ich natürlich noch bis Dato eine Tätigkeit aufzunehmen da ich persönlich nicht mag sinnlos rumzusitzen, mal abgesehen davon das ich sowieso nicht durch Steuergelder anderer Leute finanziert werden will. Ich bringe dem Jobcenter auch immer diese Beweise das ich mich bewerbe und an Gesprächen teilnehme. Ich komme allen deren Forderungen nach. Die meisten Firmen und Betriebe suchen nach längerfristigen Arbeitern. Nicht solche wie mir die vielleicht 3 Monate da sind. Habe natürlich auch schon versucht das zu "verheimlichen" das ich nicht länger als XY arbeite. Werde aber meistens direkt danach gefragt und muss auch Dokumente ausfüllen... Die haben dann sofort kein Interesse mehr an mir... War zumindestens bei 2 Gesprächen so.

So, das war jetzt als Hintergrund. Vor ein paar Tag wurde ich mal wieder eingeladen... Zum 3ten mal diesen Monat... Tja, vor ein paar Tagen hat man mir so eine Maßnahme aufgezwungen wo ich nun täglich hingehen "muss". Musste auch Dokumente unterschreiben. Solche Maßnahmen können sicherlich hilfreich sein. Allerdings nicht in meinem Fall, denke ich. Ich glaube kaum dass diese Maßnahme irgendwas bringt, mal abgesehen davon das ich sowieso bald in der Schule bin. Man versucht mich auch die ganze Zeit an irgendwelche Jobs zu vermitteln die ich garnicht will. Putzer und Altenpfleger z.b.. Brauchen die sich nicht wundern das ich mich nicht bei allem bewerbe was die mir geben. Außerdem sitzt man da fast nur sinnlos rum und starrt die Wand an? Was soll das den? Wollen die mich auf Trap halten oder was... Die Leute bei der Maßnahme sind auch unterste Schicht... Kiffer sind da nichts besonderes... Ich persönlich meide solche Leute der Gesellschaft eigentlich.

Tja... Ich versuche nun schnellstmöglich da rauszukommen und irgendwo einen Job zu kriegen. Alternativ überlege ich mich von den Leistungen abzumelden. Ob das meinem Vermieter gefällt bezweifel ich aber... Wenn ihr versteht was ich meine. Aber was mich viel mehr interessiert... Ist das rechtens? Ich meine die ganze Maßnahme? Bin ich rechtlich gezwungen daran teilzunehmen? Finde ich alles ein bisschen heftig... Gibt es keine Gesetze die da eventuell gegensprechen? Ich meine die Maßnahme ist echt sinnlos in meinem Fall. Was passiert wenn ich nichtmehr hingehe oder mich von der Maßnahme abmelde? Keine Leistungen oder nur reduzierung? Da muss es doch irgendeinen Weg geben. :/

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen... Danke für Tipps.

Finanzen, Schule, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Maßnahme
Vorstellungsgespräch abgesagt, welche Folgen?

Ich bin zur Zeit beim Jobcenter gemeldet und fange im August eine neue Ausbildung an. In der Zeit habe ich ein paar Bewerbungen rausgeschickt, fast alle waren auf geringfügiger Basis, da ich ja so die Möglichkeit haben könnte, während meiner Ausbildung dort nebenbei zu arbeiten. Unter anderem hatte ich allerdings auch eine Bewerbung an eine Zeitarbeitsfirma als Altenpflegehelferin, weil das ja meine erste abgeschlossene Berufsausbildung ist, nach 10 MInuten kam ungefähr ein Anruf, dass ich am 11.04 ein Vorstellungsgespräch hätte. In der Zeit vom 06. - 11.04. hatte ich mir also nochmal Gedanken gemacht, ob das wirklich das ist, was ich machen möchte. Dort beworben hatte ich mich eigentlich nur, weil mein Umfeld auf mich eingeredet hat, allerdings habe ich bereits vor 2 Jahren einen Klinikaufenthalt von 4 Monaten gehabt, weil ich psychisch nicht in der Lage war, den Beruf auszuführen. Ich hatte das Vorstellungsgespräch abgesagt und meinte zu denen, dass ich "eine andere Stelle hätte". Weil es meinerseits einfach eine Kurzschlussreaktion war mich dort zu bewerben. Nun haben sie mich gestern Abend und heute Morgen nochmal angerufen. Ich bin nicht rangegangen, weil das von meiner Seite aus alles geklärt war.

Die große Frage ist, ob ich Ärger mit dem Jobcenter kriege, obwohl ich mir die Stelle selber rausgesucht hatte, da es ja kein Stellenangebot war, das ich zu geschickt bekommen habe?

Jobcenter, Vorstellungsgespräch
was tun wenn Jobcenter die Umzugskosten und die Renovierungskosten nicht zahlt?

hallo zusammen, folgendes....meine mutter ist zum 1.4.2016 umgezogen da das Jobcenter die miete nicht mehr zahlen wollte da mein Bruder aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und die Wohnung jetzt zu teuer für die wurde. Soweit so gut , nun haben wir 3 Anträge für die Umzugskosten und Renovierungskosten gestellt und das Jobcenter hat es immer wieder hinausgezögert ich habe 2 Wochen vor dem Umzugstermin jeden tag dort angerufen und mir wurde jedesmal gesagt es ist in Bearbeitung . Der Antrag wurde 1 Monat vorher gestellt und mann sagte uns Persönlich das es bezahlt wird ,,aber es ist bis heute nichts eingegangen. Ich muss dazu sagen das meine Mutter zu 90% behindert ist und ich selber kein Führerschein habe. Heute 5.4.2016 habe ich nochmals beim Jobcenter angerufen und mann teilte mir erneut mit das es IN BEARBEITUNG ist und das sie jetzt sogar eine Unmeldebescheinigung benötigen, obwohl sie alle unterlagen bereits haben. Daher meine frage zahlt das Jobcenter die kosten nach oder bleibt meine Mutter auf die kosten die entstanden sind sitzen?? Hat jemand eine Idee was ich machen kann, es kann doch nicht sein das das Jobcenter so dreißt ist und einer allein stehenden Behinderten Frau so verar.... sage ich auf gut deutsch. Das ist meiner Meinung nach NÖTIGUNG und VERWEIGERUNG VON HILFE AN EINER HILFEBEDÜRFTIGEN BEHINDERTEN FRAU ...

danke für euren rat und hilfe schon mal

Geld, Umzug, Kosten, Behinderung, Hartz IV, Jobcenter, Nachzahlung, Umzugskosten

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