ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Arbeitsvermittler im SGB III?

Hallo zusammen,

ich habe mich vor Kurzem bei einem Jobcenter auf eine Stelle als "Arbeitsvermittler mit Beratungsaufgaben im Bereich SGB III" beworben und wurde nun zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Ich bin Quereinsteiger, sozialwissenschaftliches Studium. Habe bisher in den Bereichen Beratung und Erwachsenenbildung gearbeitet. Hinsichtlich des SGB II und des SGB III habe ich Grundkenntnisse, bin aber natürlich kein Experte. Das habe ich natürlich auch in der Bewerbung so angegeben. Ich kenne also die Grundsätze und auch einige Detailregelungen, habe aber dieses Wissen nie angewandt etc. Ich könnte jetzt z.B. auch auf die Frage, was genau in § XY im SGB III geregelt ist, nicht antworten. Wie gesagt, die Grundsätze und Zusammenhänge sind mir bekannt.

Meine Frage ist nun, was mich in dem Gespräch so für stellenspezifische Fragen oder Aufgaben erwarten werden. Ich habe z.T. von Rollenspielen, konkreten fachlichen Fragestellungen und auch Präsentationen gehört, die man kurzfristig vorbereiten soll. Kann mir dazu jemand was Genaueres sagen bzw. mir ein paar Tipps geben? Ich weiß bisher nur, dass der Termin ca. eine Stunden dauern soll.

Es geht mir wirklich nur um Fragen, die speziell bei dieser Stelle kommen könnten. Mit den "allgemeinen" Fragen zur Motivation, zum Arbeitgeber etc. komme ich schon klar ;).

Habt vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße Mike

Bewerbung, Arbeitsvermittler, Bewerbungsgespräch, Jobcenter, SGB II
Ausbildung / Umschulung mit dem Bildungsgutschein vom JobCenter - Finanzielle Förderung zusätzlich zum ALG II?

Hallo gutefrage.net-Community!

Mein 27-jähriger Bruder befindet sich seit 4 Wochen in einer 18-monatigen schulischen Vollzeit-Umschulung (in seinem Fall ist es eine Erstausbildung) zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK-Abschluss) die vom JobCenter mit dem Bildungsgutschein gefördert wird.

Er erhält während der Umschulung monatl. ALG II in Höhe von 744 Euro. 340 Euro gehen davon schon für seine Miete weg. Es bleiben ihm unter'm Strich somit 404 Euro zum Leben übrig (ausgenommen die Fahrtkosten zu seiner Bildungsstätte hin + zurück). Das ist enorm wenig!!! Selbst die Flüchtlinge bekommen nur geringfügig weniger als er und wenn er sich für eine Ausbildung im dualen System entschieden hätte, also arbeiten in einem Unternehmen und Berufsschulunterricht im Wechsel, wäre er finanziell deutlich besser gestellt. Er hätte Anspruch auf Schüler-BAföG, u./o. BAB, Wohngeld etc. Selbst sein Bildungskredit-Antrag wurde abgelehnt, da die Bildungsstätte dafür nicht den Förderungsrichtlinien entspricht.

Sowas ist meiner Meinung nach eine Lücke im Sozialsystem!

Unsere Eltern wollen (und brauchen) ihn finanziell nicht unterstützen und ich kann es momentan leider auch nicht, da ich mich selbst noch im Studium befinde.

Frage: Worauf könnte er vielleicht noch Anspruch haben um ein weniger mehr Geld im Monat zu haben?

Nebenjob ist ausgeschlossen, denn alle Einkünfte über 100 Euro werden ihm vom JobCenter angerechnet (lohnt sich nicht) und er hat schulisch jetzt eh viel zu ackern :-S.

Kredit, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Förderung, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung
Eigene Wohnung mit 21 (Schülerin), ist das finanzierbar?

Hallo,

ich bin 21 und lebe bei meinem Vater. 

Meine Eltern sind getrennt. Meine Mutter hat einen 450 Euro Job und mein Vater ist durch Krankheit arbeitsunfähig und wird auch seinen Job nicht mehr ausüben können. Er bekommt momentan Arbeitslosengeld und hat auch schon seinen Rentenantrag gestellt, welcher aber nicht reichen wird, um mich auf Dauer mit zu finanzieren. 

Abgesehen davon, kommen wir auf engem Raum überhaupt nicht mit einander klar. Meine Post wird gegen meinen Willen geöffnet und meine Eltern kontrollieren hinter meinem Rücken. Ich fühle mich einfach nur noch ein geengt, kann mich auf Schulsachen nicht mehr konzentrieren. 

Was sich für mich als größtes Problem darstellt. ich war lange Zeit ausbildungssuchend, bzw. arbeitslos. Jetzt habe ich vor einem halben Jahr wieder mit Schule angefangen und mache voraussichtlich 2017 mein Fachabi. 

Ich sehe diese Schule als letzte Chance und möchte sie nicht verhauen. Auch gesundheitlich ist es für meinen Vater kein Zustand so wie es nun ist, da wir regelmäßig wegen den kleinsten Sachen aneinander geraten. 

Nun wollt ich mich wegen einer eigenen Wohnung informieren um auch evtl. näher zu meiner Schule zu ziehen (ca. 25 Km Entfernung). 

  • Hat da jemand schon einmal Erfahrungen gemacht bzgl. Auszug unter 25?
  • Was ist die erste Anlaufstelle?
  • Jobcenter?
  • Bafög Amt?
  • Jugendamt?

Danke im Voraus.

eigene Wohnung, Jobcenter, unter 25
Wie kann ich dem Jobcenter den geforderten Nachweis für die Unterhaltszahlung erbringen?

Hallo alle Meine Tochter ist Ende Januar 18 geworden. Die Beistandschaft des Jugendamtes hat meinen Ex überprüft und nun soll er mehr Unterhalt zahlen. Zitat:

"Herr [...] wurde aufgefordert, [...] ab Volljährigkeit einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von. [...]zu zahlen."

Anfang Januar hat er den alten Betrag noch gezahlt. Nun bekam ich Jobcenter den Änderungsbescheid per Post. In der Brgründung für die Änderung steht:

"Sie haben Unterlagen der Beistandschaft des Jugendamtes eingereicht, nach denen der Kindesvater Ihrer Tochter ab 01.01.16 eine Unterhaltszahlung in Höhe von [..] leisten muss. Diesen Betrag habe ich ab 01.02.16 bei der Leistungsgewährung berücksichtigt. Bitte reichen Sie bis zum 05.02.16 einen Nachweis ein, in welcher Höhe Ihnen für den Monat Januar 2016 Kindesunterhalt zugeflossen ist."

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Nachweis heisst ja nicht gleich Kontoauszug. Wie kann ich denn den Nachweis noch erbringen, ohne das ich den ganzen Januar als Kontoauszug vorlegen muss?

Denn da hab ich evtl. ein Problem, denn ich habe eine recht große Summe von meinem Stromanbieter zurück bekommen und habe via check24 cashback bekommen. Ich habe gelesen, dass die einen sagen, man darf Kontoauszüge schwärzen, die anderen sagen, man darf es nicht. Aber das schwärzen würde ja quasi nichts bringen, da der Kontostand kummuliert wird. Bzw. den alten Unterhalt habe ich ja im Januar noch bekommen. Ich denke, morgen oder übermorgen bekomme ich den neuen Unterhalt auf mein Konto. Da meine Tochter so ziemlich am Ende des Januars Volljährig wurde, muss er doch auch nicht den vollen, neuen Unterhalt im Januar zahlen? Das wäre schöner gewesen, wenn das Jugendamt das ausgerechnet hätte, was ab Volljährigkeit gezahlt hätte werden sollen.

Was soll ich nun tun, bzw. wie den Nachweis erbringen? Ein Schreiben aufsetzen, indem ich versichere, dass er nur den alten Unterhalt gezahlt hat?!

Schreiben, Unterhalt, Jobcenter, Kontoauszug, Nachweis
Maßnahme trotz 450 euro Job?

Guten Tag,

nach einem erneuten Team beim Jobcenter würde ich euch gerne um einen Rat fragen. Seit dem ich die Berufsschule für den erwerb von einer Schulischen Ausbildung und der Fachhoschulreife letzten Sommer zum dritten Jahr hin abgebrochen habe arbeite ich seit dem auf 450 Euro Basis und bewerbe mich nebenbei.

Nun habe ich mir, nachdem ich das wichtigste gekauft habe wie eine neue couch und Bett , ( was echt nötig wurde ) den rest vom Geld genommen und die Anmeldung für den Führerschein und die ersten Fahrstunden bezahlt. Nun sagt mein Bearbeiter beim Arbeitsamt mir, da ich innerhalb der letzten 2 Monate keine 5 Vorstellungsgespräche und keine 50 Bewerbungen hatte, dass er mich ab nächsten Monat ( sofern ich bis dahin keine Feste zusage für eine Ausbildung habe ) mich in eine Maßnahme stecken würde, bei welcher ich 196 euro im Monat bekomme. Von diesen 196 Euro lassen sich nach abzug der Sachen wie Handy ( was nur 10 Euro Prepaid im Monat sind ) und weitere Kleinigkeiten wie Essen und mal das ein oder andere T-shirt, nicht viel anfangen und für weitere Fahrstunden würde es leider garnicht reichen. Jetzt meine Frage, darf er mich in eine Maßnahme stecken wodurch ich den 450 Euro Job an den Nagel hängen muss und somit keine Chance mehr auf einen Führerschein habe und die Chancen auf den Arbeitsmarkt bei uns auf dem Dorf noch schlechter werden ?

Ich freue mich über jede Antwort und Tipps.

Ps : Zuschüsse außer das Kindergeld erhalte ich nicht vom Arbeitsamt ( wenn euch das weiter hiflt )

Job, Arbeitsamt, Jobcenter
Will Geschäftsmann werden?

Und zwar bin M19 Jahre alt und möchte (Chef) Geschäftsmann werden. Es ist mein Ziel es zu schaffen ich weiss es wird viel auf mich zu kommen aber ist mir egal. Hauptsache ich hab mein eigenes Unternehmen etc. Ich habe schon in mehreren Berufe geschnuppert aber nichts gefällt mir. Ich schaff es nie einen Chef zu haben sondern will mein eigener Herr sein. Auch im Leben ist das bei mir so das ich Selbständig bin und meine Sachen immer alleine klären will und von niemandem Hilfe benötige. Nun weiss ich noch nicht genau was ich machen kann aber will mein Ziel erreichen. Habe viel Erfahrung im Leben und fühle mich nicht Jung. Schon früh genug spielte ich Zuhause oft die Vaterrolle und auch viele wissen dass ich was aus mir machen kann da ich mich mit vielen Sachen auskenne. Ich weiss nicht wie ich nun vorgehen soll. Habe Schule abgeschlossen und bin seit 3 Monaten nun Zuhause am überlegen wie es weiter gehen soll. War heute beim Jobcenter eventuell Tipps etc. doch da will ich nie wieder hin man wird abgestempelt als hätte man nichts im Leben erreicht. Ich will nicht mein eigener Chef sein wegen dem Geld dass überhaupt nicht. Möchte es weil ich dafür bereit bin und es mein Ziel ist. So nun will ich ernsthaft Geschäftsmann werden und dafür durch die Hölle gehen! Zeit und Geduld ist das A und O. Nun wollte ich mal euch fragen, nutzt es mir was? Und kann ich es schaffen? Und was würdet ihr an meiner Stelle machen wie soll ich vorgehen. Auch an Geld muss ich natürlich viel machen um was zusammen zu kriegen. Bitte eure Tipps und Meinungen etc. Vielen Dank

Arbeit, Deutsch, Zukunft, Bewerbung, Job, Laden, selbstständig, Gesetz, Chef, Euro, Geschaeftsmann, Jobcenter
Bezahlt das Jobcenter bewerbungsbilder?

Ich hatte hier schon ein paar mal bei ähnlichen Fragen gelesen, dass einigen Leuten vorgeworfen wurde, dass sie allen auf der Tasche liegen. Also ich habe mich während meines Studiums selbst finanziert. Bin jetzt pleite, weil ich während meiner Abschlussarbeit nicht arbeiten konnte. Jetzt habe ich ein gewisse Phase, die ich überbrücken muss, bevor ich einen entsprechenden Job finde. Ich habe null Euro auf dem Konto und auch keine Eltern die mich unterstützen könnten.

Ich habe mich vor drei Monaten arbeitssuchend gemeldet und hatte auch schon einen Termin beim Jobcenter. Der Mann war sehr nett, konnte mir aber nicht helfen, da ich noch immatrikuliert war. Er sagte mir, dass wenn ich exmatrikuliert bin, ich Ihn sofort anrufen solle, damit das ganze schnell über die Bühne geht. Erst ist aber jetzt circa einen Monat lang nicht ans Telefon gegangen. Dann habe ich bei der Zentrale angerufen. Die Frau hat immer sowas gesagt wie "Sie wollen den Herrn xx sprechen? Der ist gerade nicht da, was wollen sie denn von dem?". Also, dass klang so, als ob er da sei, Sie Ihm aber den Rücken frei halten wollte. Nach dem dritten Anruf habe ich Ihr gesagt, dass ich Ihn aber dringen sprechen müsste. Sie meinte, dass ich die ausgefüllten Unterlagen einfach in den Briefkasten werfen solle und wo das Problem wäre?

Er hat mir selbst gesagt, ich solle Ihn anrufen und könnte direkt vorbei kommen. Ich meine es geht hier um Steuergelder, keine Ahnung warum man sowas am Telefon bespricht ? Jedenfalls meinte er zu mir, dass ich ggf. Bewerbungsfotos bezahlt bekommen könnte. Also gibt es dafür bestimmte Anträge oder so? Ich kann verstehen wenn hier jetzt welche sagen, dass könne man doch selbst bezahlen. Aber im Moment habe ich nicht mal ein Hemd für die Bilder, noch Geld diese zu bezahlen. Und je schneller das klappt, desto eher bin ich auch im Job, wovon alle was haben.

Kennt sich Jemand mit dem Jobcenter aus und weiß was ich tun kann? Ich bin wieder zu meinen Eltern gezogen im Moment. Die Werden mich aber auch nicht durchfüttern können. Kann ich da auch irgendwas beantragen, also für die Kosten die ich bei denen verursache?

Arbeit, Geld, Arbeitslosengeld, Ausbildung, arbeitslos, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

Selbständigkeit, Gehalt, Geschäftsführer, ALG II, Jobcenter, UG
Antrag für Erstausstattung Jobcenter

Hallo @all Ich habe ein Problemchen und hoffe sehr das jemand von euch Ahnung von Anträgen (zwecks Jobcenter) hat ... Mein Partner und Ich können jetzt eine Wohnung beziehen, und müssen einen Antrag wegen Möbel etc. stellen. Wir wissen leider nicht genau wie wir den Antrag am besten formulieren sollen. Mein Partner war 2 Jahre auf Langzeit-Therapie und musste aus diesen Grund seine Möbel etc. aufgeben. Nach der Therapie zog er vorrübergehend in ein Zozialhaus (ähnelt ein Obdachlosenheim mit dem Unterschied das dort ein Mietsvertrag gemacht wurde) Bei mir is es so, ich habe mit meinem EX-Partner zusammen gelebt, bis er anfing mich zu schlagen und ich die Flucht ergriffen habe. Er weigerte sich mir meine Möbel etc. auszuhändigen. Ich wollte Anzeige bei der Polizei stellen doch da ich 3 Monate später die Anzeige erstatten wollte ( aus angst vor meinem EX-Freund) meine der Polzei-Beamte das es nicht mehr möglich sei da wir zusammen lebten und es als Familien-Delikt zählt. Na klasse dachte ich. Denn wir waren nicht verheiratet. Ich bekam eine Schlafmöglichkeit bei einem Guten Freund. Durch eine Freundin lernte ich mein Schatz kennen. Wir gingen eine Beziehung ein und ich bin zu ihn ins Sozialheim gegangen da ich keine andere bleibe für ein längeren Zeitraum hatte. Als ich dann schwanger wurde, entschieden wir uns sofort auf die Wohnungssuche zu machen. Es dauerte verdammt lange bis wir endlich etwas gefunden haben wo wir sagen können DAS IST UNSER NEUES ZUHAUSE. Jetzt bin ich im 9. Monat Schwanger. Jetzt haben wir endlich die Zustimmung für unsere Wohnung bekommen und können nächste Woche den Mietsvertrag unterschreiben. Habe beim Jobcenter nachgefragt ob wir überhaupt einen erneuten Antrag stellen dürfen da wir beide schon 1mal die Erstausstattung hatten als wir noch getrennte Wohnungen hatten.

Wer kann mir helfen wie wir den Antrag am besten schreiben / formulieren???

Bitte KEINE dummen sprüche von wegen scheiß ALll Empfänger oder ähnliches. Niemand von euch weiß warum wir ALGll beziehen.

Danke an die jenigen die mir / uns wirklich helfen wollen !!!

Antrag, Erstausstattung, Hartz IV, Jobcenter
Jobcenter überweist kein Geld mehr und meldet sich auch nicht, wie vorgehen?

Hallo ihr Lieben,

meine Freundin rief mich gerade weinend an und erzählte mir, dass das Jobcenter ihr immer noch kein Geld für den Januar überwiesen habe.

Sie hat im November einen neuen Antrag ausfüllen müssen, welcher ihr dann zurück gesendet wurde und sie hat die fehlenden Unterlagen umgehend eingereicht, wie sie mir sagte. Das ist nun über einen Monat her.

Seitdem hat sie vom Jobcenter weder etwas gehört, geschweige denn Geld überwiesen bekommen. Sie ist alleinerziehend und bekommt derzeit noch 400€ Elterngeld, welches ihr allerdings erst nächste Woche überwiesen wird.

Am 4. diesen Monats wollte sie sich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und wurde nicht durchgestellt, ihr wurde auf einem Band nahegelegt, sich via Fax oder Email zu melden, was sie dann auch tat.

Sie wartete eine Woche und erhielt keine Antwort und versuchte nochmals Jemanden im JC zu erreichen, wieder vergebens. Also ist sie persönlich ins JC und wurde abgewimmelt. Ihr Antrag würde bereits bearbeitet und sie solle sich doch so lange Geld leihen von der Familie oder Freunden. Ich habe ihr bereits 100€ geliehen, damit sie etwas einkaufen gehen konnte, was ihr natürlich sehr unangenehm war.

Allerdings steigt ihr langsam auch der Vermieter aufs Dach, weil sie die Miete noch immer nicht gezahlt hat und erst 2 Monate in dieser Wohnung lebt.

Es scheint mir, als würde ihr Sachbearbeiter vorsätzlich handeln, da man ihr eigentlich gar kein Hartz 4 zusprechen wollte, bzw. ihren ersten Antrag komplett ablehnte - sie solle sich an ihren Ex wenden. Nachdem sie dann den Fall ihrem RA übergab, bekam sie dann plötzlich doch Leistungen zugesprochen,

Ich sehe hier ein Versagen des Jobcenters, kenne mich allerdings überhaupt nicht mit der Rechtslage aus und würde gerne von euch hören, wie sie nun vorgehen könnte? Es kann doch nicht sein, dass man eine junge Mutter mit Säugling so im Regen stehen lässt :(

Ihr Ex zahlt natürlich auch keinen Unterhalt, obwohl sie dies schon ihrem Anwalt übergeben hat. Hat sie raus geworfen, wegen einer anderen und nun steht sie da, ohne Geld und Arbeit.

Sie tut mir einfach so unendlich leid und ich würde ihr gerne helfen, ohne das sie vor Scham im Boden versinken muss, weil ich ihr Geld leihe.

Sie hat eine Rechtsschutzversicherung. Würde es ihr etwas bringen, wenn sie einen Anwalt konsultiert in dieser Sache?

Hartz IV, Jobcenter
Arbeitsschuhe Küche - Jobcenter meint ich muss zahlen so richtig?

ich habe jetzt demnächst ein gutes Praktikum im Altenheim in Aussicht, auch Bereich Küche ist damit abgedeckt, die Arbeitskleidung wird zum Glück vom Heim gestellt,aber die Arbeitsschuhe die ich dafür benötige nicht. Jetzt hab ich mit meinen Sachbearbeiter heute gesprochen, das ich leider auch das Geld momentan für die teuren Schuhe nicht habe (Kostenpunkt 50 Euro, da sie ja auch halten sollen), aber er hat gemeint, das müsste ich selber finanzieren. Ich finde das nicht in Ordnung, weil ich kann ja so nicht in der Küche mit normalen Straßenschuhen arbeiten (geht nicht wegen der Hygienevorschriften) und mir fehlt jetzt auch zu Jahresanfang, weil bei mir schon gut was runter gegangen ist das Geld. Stimmt das wirklich, das man keine Arbeitsschuhe mehr erstattet bekommt, obwohl man die für die Weiterbildung die ich dann machen soll, benötigt? Mit den augenärztlichen Gutachten für den Führerschein, den ich sogar finanziert bekomme, weil ich im pflege- und hauswirtschaftlichen Bereich tätig sein werde, wird bezahlt, aber ich kann das nur beim Augenarzt machen lassen und das kostet auch schon 80 Euro. Leider hab ich auch niemanden, der mir mal das Geld leihen könnte und betteln mag ich auch nicht. Sind hier, wenn mir solche Maßnahmen schon auferlegt werden, nicht verpflichtet, noch die anderen Nebenkosten mit zu tragen, wenn man das Geld selber noch nicht hat? Immerhin hab ich dadurch die Möglichkeit auch von der Diakonie aus, eine Stelle zu bekommen, weil durch meine private und ehrenamtliche Erfahrungen (was mir angerechnet wird), ich eher dort eine feste Stelle nebst Führerscheinklasse B erwerben kann, um aus dem Leistungsbezug dann dauerhaft raus zu treten und ich dann das Amt nicht mehr benötige, was ich mir natürlich wünsche.

Arbeitsschuhe, Jobcenter
kann ich die job angebote von jobcenter ablehnen?

Ich kann schon seit Monaten wegen Stress nicht richtig schlafen. Ich bin ausbildungssuchend, schreibe Bewerbungen, aber bekomme weder eine Antwort noch ein Vorstellungsgespräch.

Deswegen hatte ich mich entschieden eine Aushilfsjob zu machen, bis ich eine Ausbildung anfangen kann. Nun das Jobcenter lässt mich das nicht selbst entscheiden, wo ich aushilfe machen kann .Mein Betreuer im Jobcenter druckt für mich ständig Aushilfe angebote aus zb als Kellner oder bei der Leiharbeitsfirmen was eigentlich nichts für mich ist.

Ich hätte es  lieber wenn ich in Modegeschäften oder in andere Geschäften einen Job hätte. Das Problem ist ich kann dort nie ablehnen und sagen ich will mich selbst entscheiden wo ich arbeiten werde ich sage einfach ok ich werde mich bewerben aber mache dies nich,t nur deswegen bin ich seit Monaten schlaflos.

Vorallem wenn ich einen Jobcenter Termin habe morgen habe ich schon wieder einen Termin und wollte um Rat bitten. Was könnte ich dort sagen damit der mich nicht unter Druck setzt und was wenn er dort fragt hast du die die Leiharbeitsfirma angerufen soll ich einfach sagen ,,nein ehrlich gesagt habe ich nicht weil ich es mir lange überlegt hab und mich entschieden hab das diese Angebot nicht etwas ist was ich wirklich machen kann '' oder was könnte ich sonst so sagen ? bitte um dringende hilfe weil ich habe langsam angst das ich wegen stress krank werde :/?

Stress, Druck, Jobcenter, schlaflos, ablehnen, Ausbildungssuchend
Unterbringung/ Trägerwohnung?

Hey Leute, Meine Eltern sind letztes Jahr im März von Rostock nach Berlin gezogen ich bin jedoch freiwillig hier geblieben und habe mich dazu entschieden ohne finanzielle Hilfe mein Leben hier selbstständig zu finanzieren. Da ich unter 25 war (17 Jahre) und bei meinen Eltern hätte Leben können, sagte das Jobcenter, dass mir keine Hilfen zustehen was ja auch in Ordnung war dann da ich hier in Rostock mein Abitur eigentlich machen wollte. Jetzt bin ich jedoch Schwanger geworden und würde theoretisch vom Jobcenter eine Wohnung bekommen + Harz 4 + Erstausstattungsgeld + Mehrbedarf. Da aber ich bei meinen Eltern freiwillig ausgezogen bin obwohl ich hätte noch bei ihnen wohnen können/müssen, sagt das Jobcenter mir, dass mir überhaupt keine Leistungen zu stehen. Ich könnte wenn das Kind geboren ist einen Antrag für das Kind stellen, ich jedoch bin raus. Dann gibt es noch eine möglichkeit über das Jugendamt zu laufen und eine Trägerwohnung zu bekommen (da ich aufkeinenfall in ein Mutter - Kindheim möchte) dies kann allerdings Monate dauern und ich habe leider nicht so viel Zeit.. dazu möchte ich außer, dass ich einen Vor und brauche interne beim Jugendamt so sehr auffallen. Es ist dazu auch noch sehr kompliziert, da das Jugendamt in Berlin für mich zuständig ist und das dann alles nur noch länger dauert und nur noch schwerer ist. Ich brauche dringend einen Rat was ich machen soll :( erst einmal werde ich einen Antrag abgeben beim Jugendamt da ich ja keine andere Wahl habe, aber ich hoffe ihr könnt mir Tipps geben, damit das schneller geht :/ vielen dank

Wohnung, Jobcenter, Jugendamt, schwanger, Unterkunft
Antrag auf Schülerbeförderung wurde abgelehnt, will Einspruch einreichen, wie mache ich das, wie kann ich am besten formulieren, habe ich Chancen auf erfolg?

Begründung: Die Kosten der Schülerbeförderung und der Kosten des Jaahresbeitrages werden abgelehnt, da nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Bei Schüler/innen , die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgang auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichenau tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, sowie sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Personen nicht zumuten werden kann, die Anwendung aus dem Regelbedarf zu bestreiten (§ 28 Absatz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Sie besuchen die Volkshochschule Braunschweig, um dort Ihren Realschulabschluß zu erreichen. Dabei handel es sich nicht um eine allgemeinbildende- oder weiterführende Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, BBS) nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Daher handelt es sich um keine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach § 28 SGB II:

Kurz zu mir bin 20 Jahre alt besuche die Volkshochschule in Braunschweig will mein Real-Abschluss-erweiterter bekommen ..... die Schule ist von mir ca. 30 Kilometer entfernt , 800 Euro Anmeldegebühren Jahresgebühr - wieso Monatskarte über 60 Euro , lebe in eine Bedarfsgemeinschaft mit meine Mutter sowie Schwester, die schule habe ich angefangen 04/2015 - 04/2016 endet,

kann jemand mir helfen, Ratschläge sind erwünscht eine gute Formulierung gegen Jobcenter wäre super :-))) danke an euch alle .

Bildung, Gesetz, Schüler, Jobcenter
WG-Zimmer gefunden - Was tun wenn das Jobcenter ablehnt?

Guten Abend, Folgendes: Unser Vermieter (WG - Kein Bedarfsgemeinschaft) hat jetzt Eigenbedarf angemeldet, nun müssen wir uns alle natürlich eine neue Bleibe suchen bis spätestens Ende Februar 2016. Ich habe dem Jobcenter (Hamburg) auch Bescheid gegeben, dass wir/ich gekündigt wurde/n, habe diese Kündigung auch eingereicht damit die sehen, dass es auch stimmt, dass der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Da wurde mir dann gesagt, dass ich selber Wohnungen suchen soll aber wenn ich denn was gefunden habe, zu denen kommen soll und nachfragen soll ob diese Wohnung dann im "Rahmen" liegt. Haben wir gemacht (ich habe mit 2 Leuten aus meiner jetzigen WG gesucht) und auch was gefunden, besichtig, Selbstauskunft ausgefüllt und Zusage bekommen. Nun KÖNNTEN wir nächste Woche schon den Mietvertrag unterschreiben und zum 15. Dezember 2015 einziehen (ja ging alles sehr schnell). Morgen wollte ich dann zum JC gehen und denen das Exposé der Wohnung vorlegen und mir hoffentlich die Bewilligung einholen. Aber was mache ich bzw. was kann ich tun wenn die "Nein" sagen? Das wäre der Supergau für mich. Hier ein paar Eckdaten zur Wohnung: 90qm, 885 Kaltmiete, 3 Zimmer, 1085 Warmmiete. Das heißt: 295€ Kaltmiete pro Person oder eben 361 Warmmiete pro Person. Ich weiß, das in HH eine Person 50qm und max. 348€ Kaltmiete haben darf. Damit liege ich also eigentlich im "Rahmen" abgesehen davon, dass ich ein recht kleines Zimmer beziehen würde - 10qm.

Wohnung, Hartz IV, Jobcenter
Der Anwalt ist machtlos. Was kann man tun gegen die Schikane des Jobcenters?

Hallo,

ich bin selbst nicht betroffen, erlebe aber täglich den Ärger meiner Nachbarin wegen des Jobcenters:

  • keine Empfangsbestätigung der angeforderter Unterlagen (wiederholt angeblich nicht eingereicht, ihr fehlt der Nachweis, den man ihr aber verweigert

  • Einschreiben werden ebenfalls nicht angenommen

  • FAXe kommen stets angeblich unvollständig an. es entstehen immer mehrfach Kosten für Kopien und Fax. Angeblich fehlen Seiten aus der Mitte der Sendung, trotz Sendebericht, der "ok" und vollständige Seitenzahl bestätigt. Und zwar nicht nur einmal, sondern sogar bei insgesamt 4 FAXen.

Resultierend aus den angeblich unvollständigen bzw nicht eingereichten Unterlagen: U.a. ein Bußgeldbescheid wegen "Unterschlagung der Heizkostenrückerstattung". (Totaler Unsinn, ich selbst habe es gefaxt...)

Der Anwalt sagt, Dienstaufsichtsbeschwere bringt weiteren Ärger, Verzögerungen etc. Bei Vorwurf der "Verschleppung" oder "Dokumentenunterschlagung" bleibt der Antrag während des schwebenden Verfahrens unbearbeitet. Ebenso bei Widersprüchen. Der Antrag wird erst nach Baschluss des Widerspruchs weiter bearbeitet.

Meine Nachbarin hat große Probleme monatlich haus zu halten, da sie nie weiß, ob und wieviel Unterstützung sie erhalten wird. Mittlerweile ist sie recht evrzweifelt. Sie ist Aufstockerin, geht etwa 17 h wö arbeiten. bewirbt sich durchaus - leider erfolglos.

Wenn ich sehe, was sie an Kopier- und Faxkosten verwenden muss, wird mir übel (so hat sie noch weniger Geld und nichts davon wird erstattet). Außerdem muss man sich ja auch ärgern, dass sie jedesmal den Anwalt bemühen muss, der ihr durch Rechtsbeihilfe zusteht und ja den Statt / Steuerzahler auch Geld kostet.

Ich halte das für Schikane und Verschwendung von Steuergeldern. Ihre Kinder haben das Nachsehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und weiß eine erfolgreiche Methode?

Arbeitsamt, ARGE, Beschwerde, Hartz IV, Jobcenter, Aufstocker
Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

arbeitslos, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV, Jobcenter, EGV

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