Muss ich Betriebskosten auf Amt einreichen?

Hallöchen

Ich habe folgende Frage:

Bisher habe ich ALG 2 bezogen und mein aktueller Bescheid wäre noch bis Ende Oktober 2018 gegangen.

Nach langer Suche habe ich aber endlich eine neue Arbeit gefunden die ich ab 01.09 aufnehmen werde.

Da ich dann halbwegs vernünftig verdiene und mein erster Lohn schon ende September gezahlt wird falle ich ab dem heutigen Tag aus dem Leistungsbezug raus.

Von meinem Vermieter weiß ich Stand heute das ich ein Guthaben in der Betriebskostenabrechnung habe und diese wohl ende September in meinen Briefkasten landen wird.

Muss ich diese noch auf dem Amt einreichen?

Aus meinem Freundeskreis habe ich die Info das ich das nicht muss.

Zum einem weil ich aus dem Amt raus bin und zum anderen warum dem Amt das Geld schenken?

Ich muss dazu sagen das dass Amt bisher in der Hinsicht keine Nachzahlung tätigen musste da ich die letzten 3 bzw.4 jahre immer ein Guthaben raus hatte.

Muss auch noch erwähnen das ich noch etwa 2 Jahre in der Insolvenz bin und die Hausverwaltung mir deshalb das Guthaben nicht ausszahlen darf.

Es stabelt sich also bei denen

Bisher würde das Guthaben immer mit der Miete verrechnet.

Aber auch das ist nicht mehr möglich weil das Amt mittlerweile neue Bestimmungen hat und somit das Guthaben mit der Miete nicht mehr verrechnen darf.

Wäre schön wen sich hierrauf Leute melden die solche Erfahrungen schon gemacht haben und somit wissen was ich tun kann

lg

Betriebskostenabrechnung, Jobcenter
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