Antragsteller und somit Kindergeldberechtigter war zudem der Vater des Hartz-4'lers (muss ja immer vom Elternteil beantragt werden). Die Bearbeitung des Kindergeldantrages hat außergewöhnlich lange gedauert, laufende KG-Zahlungen gibt es nicht mehr (wurden schon vor Bezugsbeginn durch das Jobcenter beendet).
Darf das Jobcenter Nachzahlungen von Kindergeld einbehalten, wenn man während des Kindergeld-Berechtigungszeitraumes keine Leistungen vom Jobcenter erhielt?
Jobcenter,
Kindergeld
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