Vorladung wegen Betruges - was tun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von der Polizeiinspektion bekommen mit einer Vorladung "..in der Ermittlungssache wegen Betruges (§263 StGB) zum Nachteil des Jobcenters ..."

Zu mir: Ich (25) lebe mit meiner Freundin (21) zusammen und wir beziehen aktuell beide Hartz 4, da wir beide aufgrund von Krankheit unseren vorherigen Beruf nicht ausüben können.

In dem Schreiben steht das der Verdacht auf Betrug aus 2 Gründen besteht:

  1. ) Wir haben Anfang des Jahres unseren Gasanbieter gewechselt und dies dem Jobcenter (versehentlich!!) zu spät mitgeteilt (etwa 2-3 Monate später). Zudem haben wir durch den Wechsel eine einmalige Bonuszahlung vom Gasanbieter über 150,-€ erhalten die wir nicht als Einkommen angegeben haben. Da wir beide das erste mal im Leben Hartz 4 beziehen und auch beide erst vor 1 Jahr bei den Eltern ausgezogen sind (um zusammen zu ziehen) wussten wir nicht das so eine Bonuszahlung auch als Einkommen gilt. Das wir verschwitzt haben den Gasanbieterwechsel anzugeben tut uns sehr leid, wir hatten zu der Zeit einfach sehr viel Papierkram und haben das völlig vergessen.

  2. ) Ich habe von Januar - März einen Wochenend-Job auf 450 Euro-Basis als Zeitungsausträger wargenommen. Hatte dies jedoch nur bei der Arbeitsagentur gemeldet und nicht beim Jobcenter... Arbeitsagentur und Jobcenter sind bei uns im selben Haus und ich dachte immer das die beiden zusammen gehören.. Okay mein Fehler, tut mir wirklich leid, aber ich wollte denen nichts absichtlich verheimlichen oder gar das Jobcenter Betrügen.

Nun hab ich wahnsinnige Angst vor der Strafe die auf mich zu kommt. Ich habe vor 2 Monaten begonnen die zuviel bezahlten Beträge durch das Jobcenter in Raten (in Höhe von 10% der Hartz4-Leistungen) zurück zu bezahlen. Und ich hab auch kein Problem damit das zu bezahlen und ich zahle auch meinetwegen eine Strafe deswegen, aber ich will nicht ins Gefängnis, davor hab ich wahnsinnig Schiss.

Ich bin kein böser Mensch und ich will auch nirgendwo unehrlich Geld erbeuten oder ähnliches.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mich etwas beruhigen?

Beste Grüße,

Alpaka3

Betrug, Angst, Polizei, Anwalt, Gericht, Hartz IV, Jobcenter, Vorladung
Muss das Jobcenter noch am 1. Ausbildungsmonat zahlen?

Guten Tag,

Seit dem 01.08 habe ich endlich einen Ausbildungsplatz und habe mich sehr darüber gefreut, endlich in mein Berufsleben zu starten. Zuvor habe ich, meine Mutter und meine Schwester zum Teil Sozialhilfe bekommen, da meine Mutter seit einem Schlaganfall arbeitsunfähig ist und deshalb nur eine nicht ausreichende Frührente bekommt. Das mein Ausbildungsgehalt nahezu vollständig ins Familieneinkommen fließen wird, war mir bewusst, da zusammen mit mein Ausbildungseinkommen das Familieneinkommen zu hoch für Sozialhilfe ist.

Doch nun hat das Jobcenter Hildesheim bereits jetzt im August kein Geld mehr überwiesen. Meine Mutter ist deshalb beim Jobcenter gewesen und sich erkundigt weshalb nicht (ich konnte ja leider nicht, weil ich ja nun Azubi bin). Sie berichtete mir, dass das Jobcenter ihr sagte, dass ich den August NACHTRÄGLICH von meinem Ausbildungsgehalt mitfinanzeren muss.

Ich fühle mich jetzt wirklich regelrecht verarscht. Ich weis ja nicht wie das bei Beamten ist, aber ich zumindest bekomme mein 1. Ausbildungsgehalt natürlich erst Anfang September. Und das bräuchte ich ja dann eigentlich dafür, um den September zu finanzieren. Mir und meiner Mutter fehlen also ein ganzer Monat! Dies hat meiner Mutter auch dem Jobcenter natürlich mitgeteilt. Dessen schlichte Reaktion: Ja, da haben sie Pech gehabt.

Das kann doch echt nicht angehen. Meine Mutter sitzt heulend im Wohnzimmer, wie sie die ganzen Rechnungen und natürlich auch Lebensmittel diesen Monat bezahlen soll. Ihre Frührente reichte gerademal dazu, um die Miete zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass das Jobcenter eine Familie, einen ganzen Monat ohne Geld dasitzen lässt und einen Auszubildenen, der sich erfolgreich darum bemüht hat, endlich einen wichtigen Schritt raus aus dem Harz 4 zu machen, so dafür bestrafen. Hinzu kommt ja auch noch, dass ich ja für Ausbildung insbesondere jetzt am Anfang Geld in Fahrkarten und Schulbücher und Shculbedarf investieren muss. Aber das Geld habe ich einfach nicht!

Ich würde nun gerne wissen, ob das Jobcenter so handeln darf und an welche Stellen ich mich wenden kann, wenn nicht. Ein Rechtsanwalt ist leider keine Option, der möchte ja schließlich auch Geld haben.

Vielen Dank, für eventuelle Antworten.

Ausbildung, Hartz IV, Jobcenter
Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
jobcenter meldet von krankenversicherung ohne wirkliche ankündigung?

Hallo zusammen, die folgende Situation ist etwas verwirrend aber ich versuche es so gut es geht:

Mein Vater bezieht Hartz4. Ist gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe weswegen von jobcenter letztes ein medizinisches Gutachten gemacht wurde.Danach haben wir von der SB nicht wirklich was gehört außer den üblichen Anträgen usw . Durch einen Zufall war meine Mutter heute bei der Krankenversicherung wo ihr die Mitarbeiterin mitteilte dass mein Vater durch das jobcenter zum 31.7.16 von der Lrankenversicherugng abgemeldet wurde. Erstmal waren alle geschockt da ja heute schon der 4.8. ist und wir nichts davon wussten.

Ich bin danach zum jobcenter und hab gefragt was da los ist: Laut jobcenter ist mein Vater bei dem Gutachten als nicht mehr vermittelbar (kann theoretisch nicht mehr als 3 Stunden arbeiten und in den nächsten 6 Monaten keine Besserung in sicht) eingestuft und deshalb "mussten" die den abmelden. Und die hätten uns das in dem letzten Bescheind mitgeteilt, also habe ich nachgeschaut auf der 3ten oder 4ten Seite sind Versicherte aufgeführ und da steht mein Vater nicht mehr drin(aber keine eindeutigen Hinweise oder so im kompletten Schreiben). Der Höhepunkt der gesamten Geschichte ist, dass mein vater nach einem vor 2 wochen erlittenem Herzinfarkt gerade in der Reha ist.

Was ist wenn da jetzt rechnungen einflattern? Kann man das ganze irgendwie rückgändig machen? Und darf das jobcenter den einfach so ohne klar ersichtliche Mitteilung von der Krankenversicherung abmelden?

Versicherung, Krankenversicherung, Jobcenter
Wechselmodell - Jobcenter will Mutter zwingen, Kindesvater zu verklagen..Dürfen die das?

Hallöchen,

meine beste Freundin hat im Moment ziemliches Theater mit dem Jobcenter.

Folgender Sachverhalt: Meine beste Freundin geht einem Teilzeitjob nach... Sie lebt von dem Vater Ihres Kindes getrennt... Der Kindesvater ist selbständig... Die Mutter bekommt Zuschuss von der Arge... Beide haben sich jetzt für das Wechselmodell entschieden... Das heisst, dass sich das Kind jeweils zwei Wochen bei einem Elternteil im Monat befindet.

Der Kindesmutter flog vor zwei Monaten ein schreiben der Arge ins Haus, dass Sie sich gefälligst um eine Titulierung des Unterhalts bemühen soll, da Sie Ihr sonst den jeweiligen Betrag von Ihren Leistungen abziehen werden.

Das heisst: Der Vater soll den vollen Unterhalt für den 10 jährigen Sohn bezahlen.

Da aber nun das Wechselmodell von beiden angewandt wird, weigert sich der Kindesvater, den vollen Unterhalt zu zahlen, wenn auch er das Kind zwei Wochen im Monat zur Betreuung bei sich zu Hause hat.

Nun erhielt die Kindesmutter erneut ein Schreiben, in welchem Ihr angeraten wird, gerichtlich gegen den Kindesvater vorzugehen, ansonsten werden Ihr -wie bereits vorab angedroht- die Leistungen um den Betrag gekürzt.

Die Kindesmutter möchte aber nicht vor Gericht ziehen.

Nun meine Frage: Darf das Jobcenter die Mutter dazu zwingen? Der Kindesvater argumentiert, dass er nun durch die geteilte Betreuung ebenfalls Mehrkosten hat (Er hat übrigens noch ein Kind bei sich zu Hause leben) und somit der Kindesmutter kein voller Unterhalt mehr zustehe.

Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

Ich danke Ihnen Vorab für die Antworten.

Unterhalt, Jobcenter, Wechselmodell
Darf eine Maßnahme vom Jobcenter mir verbieten mein Handy an zu haben wenn ich für meine beiden kinder erreichbar sein muss ?

Hallo ich bin freiwillig in eine Maßnahme vom Jobcenter gegangen um ins Berufsleben integriert zu werden ich bin 24 und habe schon 2 kinder war aber schon 19 als ich mein ersten Sohn bekommen habe ich muss immer für meine kinder erreichbar sein mir ist klar das man in einem richtigen Beruf das Handy nicht benutzen darf aber darf die Maßnahme mir verbieten ein Bluetooth Headset im Ohr zu haben damit ich mitbekomme ob ich angerufen werde weil ich darf mein Handy nicht auf laut stellen und auch nicht zwischendurch drauf gucken das verstehe ich ja auch vollkommen habe damit auch kein Problem mir wurde gesagt es sei unfähr gegenüber den anderen Teilnehmern die aber alle sagen sie verstehen das und das sie damit kein Problem haben und sie sagen mir wenn ich in feste Arbeit komme darf ich das auch nicht da ich aber in einer kfz Werkstatt arbeiten möchte ist das nicht so tragisch weil ich kenne viele Werkstätten und alle haben sie ihr Handy dabei das man jetzt nicht zich stunden schreiben kann oder telefonieren kann ist klar aber für Notfälle muss man doch erreichbar sein besonders wenn man kinder hat und mein kleiner hat das Talent sich ständig zu verletzen das ich mir da sorgen mache ist doch klar oder nicht ?

Meine frage ist also was soll ich jetzt machen ich möchte für meine kinder erreichbar sein aber wenn ich die Maßnahme abbreche hab ich wenig Chancen auf einen Job da ich keine Erfahrung habe und mein Geld wird dann gekürzt und ich möchte endlich weg vom Jobcenter ich will nicht abhängig sein und ich will ein gutes Vorbild sein bitte helft mir

Jobcenter, Maßnahme
Rückforderung vom Jobcenter für (angeblich) zu viel gezahlte Leistungen?

Hallo, wie der Titel schon verrät, habe ich eine Frage zum Jobcenter und zu deren Leistungsrückforderungen.

Ich hatte mich im November 2014 arbeitslos gemeldet, habe jedoch direkt zum 16. März 2015 einen Vollzeitjob bekommen. Dies habe ich dem Jobcenter auch sofort persönlich mitgeteilt. Trotzdem bekam ich Ende März/Anfang April noch einmal eine Zahlung des Jobcenters auf mein Konto. Ich war zwar verwundert, dachte aber dann, dass diese letzte Zahlung damit zu tun haben könnte, dass ich zu Beginn nur den halben Lohn bekommen würde (hatte ja auch erst seit einem halben Monat Arbeit).

Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo nicht nur die Zahlung für April, sondern auch die für März zurückgefordert wird. Die Begründung lautet, ich hätte im März ja schon gearbeitet und dafür auch Lohn bekommen. Ich kann noch halbwegs verstehen, dass ich das Geld für April zurückzahlen soll, aber warum für März? Laut deren Rechnung hätte ich zuletzt Anfang Februar vom Amt Geld bekommen dürfen und hätte dann knapp 2 Monate später (der Lohn kam immer 5 Tage vor Monatsende), also Ende März einen (halben) Lohn gehabt, mit dem ich im Nachhinein den Monat März und dann auch noch den April hätte beschreiten sollen.

Ich bin definitiv kein Sozialschmarotzer und wenn ich zu viel Leistungen bekommen habe, dann zahle ich diese auch gerne zurück. Nur komme ich mir im Moment so vor, als würde das Jobcenter mich über den Tisch ziehen. Ich habe bereits Widerspruch eingereicht und jetzt einen Bescheid bekommen, dass dieser abgelehnt wurde.

Meine Frage ist jetzt: Hat das Jobcenter recht die(vollständigen) Leistungen für März und April zurückzuverlangen oder ist dem Amt da ein Irrtum untergekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Jobcenter, Rückzahlung, Frist
Männerwohnheim und Hartz 4?

Hallo, da meine Eltern mich heute Abend wahrscheinlich noch aus der Wohnung werfen werden und ich bei keinem Freund oder Bekannten unterkommen kann bleibt mir nicht viel anderes übrig als im Männerwohnheim zu nächtigen. Ein paar Fragen dazu: Kann ich parallel zum Arbeitsamt gehen und eine Sozialwohnung + Hartz 4 beantragen oder hat man kein Anrecht auf Hartz 4 wenn man im Männerwohnheim wohnt? Es kommt wahrscheinlich sehr auf die Stadt an aber kann man in etwa sagen wielange man auf eine Sozialwohnung wartet und bekomme ich sofort Hartz 4 ? Wenn ich dann endlich eine Sozialwohnung habe will ich erstmal ein paar weitere Monate vom Arbeitslosen Geld leben, mich in Ruhe nach einem recht gut bezahlten Job umgucken und erstmal auf die Lage klarkommen bis ich mir dann eine Arbeit suche und anschließend mein ganzes Hab und Gut aus meiner alten Wohnung in die Sozialwohnung schaffe. Ich wohne bei Frankfurt, will dort aber auf keinen Fall ins Männerwohnheim gehen da es mir zu peinlich wäre im Penner Look mit Sportasche auf Leute zu treffen die mich kennen. Theoretisch könnte ich doch eigentlich in jede beliebige Stadt per Zug fahren und dort ein neues "Leben" beginnen? Berlin wäre mein Traumziel...xD Macht das Wohnheim Taschenkontrollen ? Ach und ich bin 19 Jahre jung und werde nächsten Monat schon 20. Bitte nur antworten wenn Ihr Ahnung habt und euch ganz sicher seid! Danke

wohnen, Recht, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, Wohnheim
Jobcenter berechnet nicht vorhandenes BAföG als Unterhalt. Rechtens?

Hallo,

ich habe ALG II beantragt. Da ich mit meinem Partner zusammen wohne, wird ja leider auch sein Einkommen berücksichtigt. Sein Einkommen hält sich aufgrund seines Studentenstatus in Grenzen, es umfasst eine Unterstützung seiner Eltern, die seinen Teil der Miete abdeckt, sowie sein Gehalt, welches er durch Praktika bekommt (400-450€ monatlich). Damit kommt er offenbar gut klar.

In meinem Antrag wurde nun ein sogenannter "Unterhalt" berechnet, den mein Freund angeblich bekommt: Dieser Unterhalt resultiert aus dem regulären BAföG-Satz. Allerdings bekommt mein Freund kein BAföG! Er hat nie beantragt, da seine Eltern zu viel verdienen und dieser Antrag sowieso abgelehnt worden wäre.

Im Vorfeld mussten wir dazu beim Jobcenter eine Erklärung abgeben. Es hieß, zu erklären, warum er nie BAföG beantragt hat, würde ausreichen. Gesagt, getan.

Und nun wird einfach von BAföG-Zahlungen ausgegangen, die er gar nicht erhält. Dies hat zur Folge, dass er (laut Berechnungsbogen) ein höheres Einkommen hat, welches mir im Gegenzug natürlich radikal von meiner Grundsicherung abgezogen wird. Er müsste mich quasi finanziell unterstützen, was aber einfach nicht machbar ist.

Ist dies rechtens? Kann das Jobcenter einfach von Zahlungen/Geld ausgehen, welches man überhaupt nicht zur Verfügung hat? Man kann doch nicht mit etwas kalkulieren, was es nicht gibt?!?!

Ich begreife einfach nicht, dass man sich beim Jobcenter komplett nackt macht, für alles einen Nachweis bringt, alles sorgfältig zusammenträgt und dort dann einfach mit ganz anderen Zahlen gerechnet wird, als seien die abgegebenen Unterlagen absolut sinnlos gewesen. Unfassbar!

Danke schon mal für Eure Antworten!

Unterhalt, BAföG, Jobcenter
Jobcenter zwingt zwischen Abitur und Studium zu arbeiten!?

Ich habe soeben mein Abitur erfolgreich absolviert und habe mich höchst motiviert an unterschiedlichen Universitäten beworben, da meine Eltern Arbeitslosengeld beziehen, wurde auch ich zu einem Termin bei der Bundesagentur für Arbeit eingeladen. Selbstverständlich habe ich ihn heute dann auch wahrgenommen. Doch was mich da erwartet hat, war der absolute Schreck. Die Dame hat mich behandelt, als sei ich eine 2 Sorte von Mensch, der keinen Respektvollen Umgang verdient hat und dem man einen Spruch nach dem anderen drücken darf. Ich war natürlich total baff und eingeschüchtert, zum Ende des Gesprächs saß ich mit Tränen in den Augen und habe kein Wort mehr sprechen können. Ich bin mit meinen 19 Jahren sehr höflich gegenüber jedem und eigentlich lasse ich mich auch durch die Provokationen nicht aus der Ruhe bringen, doch so gedemütigt wurde ich tatsächlich noch nie. Ich habe der Dame ganz sachlich geschildert, dass ich mein Abitur abgeschlossen habe, mit einem guten Durchschnitt und nun vor habe zu studieren. Jede einzelne Bewerbung habe ich ausgedruckt und ihr vorgelegt. Doch sie hat diese fast schon ignoriert und gesagt, was ich denn mache, wenn ich nur Absagen bekomme. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich auf jeden Fall studieren werde und mich dann für einen NC freien Studiengang entscheiden werde. Auch das hat sie wohl nicht sonderlich begeistern und sie hat mir sofort gesagt, ich sei verpflichtet ab jetzt einen Job auszuüben und ihn erst zum Anfang meines Studiums im Oktober zu beenden. Hier muss ich noch anmerken, dass ich bereits seit einem Jahr einen Aushilfsjob bis 450€ angenommen habe und monatlich Lohnabrechnungen einreiche. So ist es nicht so, dass ich mich aushalten lasse. Als ich es gewagt habe zu sagen, dass ich wie jeder andere Schüler jetzt Ferien habe und dann mein Studium beginnen werde und nicht arbeiten möchte, da ich 13 Jahre Schulbank nicht für einen Job in einem Callcenter etc gedrückt habe, wurde mir von der besagten Dame gesagt, ich solle meinen Eltern dann sagen, dass sie keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen sollen und generell wären sie auf der Straße, wenn sie nicht vom Staat unterstützt werden würden. Außerdem hat sie gesagt, wenn ich Politikwissenschaften studieren möchte, soll ich doch wissen, dass ich nicht einfach "nichts" machen darf, zwischen meinem Abitur und dem Studium. Es kamen von ihr auch noch weiterhin viele bissige Kommentare und ständige Drohungen sie würde dafür sorgen, dass meine Eltern kein Cent mehr bekommen, wenn ich mich nicht innerhalb von 3 Tagen für unterschiedliche Stellen bewerbe. Jetzt habe ich zu lange geredet,aber zu meiner eigentlichen Frage:Darf man mich zu einem Job zwingen zwischen dem Abitur und dem Studium? Wo ich ab Oktober sowieso als Studentin nicht mehr die Leistungen der ARGE beanspruchen werde.Eine Bekannte von mir wurde auch vorgeladen, nur haben ihr die Berater gesagt, dass sie es toll finden,dass sie sich um ein Studium bemüht,Sie soll aber auch nach einer Ausbildung schauen

Arbeit, Jobcenter
Kann ich problemlos zu meinem Freund ziehen?

Hey ihr lieben,

Mein Freund (20) und ich (18) würden gerne zusammenziehen. Er lebt in München und bezieht Leistungen vom Amt also er bekommt Hartz4. Er sucht nach einer Ausbildungsstelle aber er hat bis jetzt nichts gefunden.

Ich lebe in der Nähe von Nürnberg und befinde mich in einer Ausbildung die nächsten Sommer endet. Ich möchte nicht mehr. Es macht mir keinen Spass mehr und ich hab seit Monaten nur noch Stress mit Arbeitskollegen und der Chefin.

Die Fernbeziehung (1,5 Jahre) macht mir zusätzlich zu schaffen. Er wohnt in einer gestellten Wohnung von Gewofag München. Er hat knappe 40qm (zwischen 35 und 40 genau weiss ich es nicht).

Ich möchte mein Ausbildungsverhältnis evtl kündigen und zu ihm nach München ziehen. Kann mir jemand helfen? Was haben wir als Paar für Möglichkeiten? Wenn ich kündige verliere ich die Wohnung automatisch, da ich das ganze übers Jugendamt gezählt bekomme und das zusammenhängt. Mein Jugendamt hat nur gesagt wenn ich die Ausbildung abbreche bin ich selbst schuld und dass ich dann alleine dasteh.

Ich will mit meinem Freund zusammenziehen, bin ja dann aber selbst arbeitslos. Welche Möglichkeiten habe ich? Wie gehe ich am Besten vor? Ich möchte in meinem Leben was erreichen, ich will zu ihm ziehen , mir in München was Neues aufbauen, aber halt erst mal hinziehen und dann Arbeit suchen oder eine Ausbildungsstelle.

Wenn ich jetzt einfach einziehen würde, will ich nicht dass mein Freund dann Ärger hat oder gar die Wohnung verliert.

Bitte helft mir.. bzw. Uns..

Danke im Vorraus.

München, Umzug, Jobcenter
HILFE jobcenter fordert ärztlichen Befund bericht?

mein zuständiges Jobcenter möchte meine Erwerbsfähigkeit prüfen lassen, da ich psychisch krank bin und bereits auffällig geworden bin.

Nun hat mir das Jobcenter einen Vordruck für einen sogenannten ärztlichen Befundbericht zu gesendet, welchen ich von meinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen soll, und welcher dann ungeöffnet an den ärztlichen Dienst gesendet wird.

Das Problem ist, dass ich keinen behandelnden Arzt habe, der mir das ausfüllen könnte, da ich mich in den letzten Jahren immer mehr zurückgezogen habe.

Ich war in den letzten 2 Jahren nur einmal bei einem Allgemeinmediziner und da ging es um was komplett anderes und ich hatte davor und auch danach nichts mehr mit ihm zu tun. (ausser Krankmeldungen in der Zwischenzeit fürs Jobcenter) also Bei einem Facharzt (Psychiater) war ich das letzte mal vor 1 Jahr und hatte dort nur 2 kurze Gespräche, außerdem ist dieser jetzt bereits seit 01.07 im Ruhestand. Bei meinem letzten "Hausarzt" war ich auch das letzte mal vor 4 Jahren, außerdem hab ich bei diesem nur 4 mal kurz über meine Probleme gesprochen, wäre also auch keine möglich Anlaufstelle, vor allem da es in dem Blatt um aktuelle Behandlungen der letzten 1 - 2 Jahre geht, welche sich um meine Beschwerden drehen, auch ob eine Besserung in nächster Zeit möglich ist. So was könnte eindeutig nur ein Psychiater, bei dem ich schon länger in Behandlung bin.

Ich weiß, dass mein bisheriger Weg nicht vernünftig war und möchte jetzt auch was ändern, aber das hilft mir bei dieser Sache erst mal nicht weiter und es wird garantiert mehrere Monate dauern, bis ich bei irgendeinem Therapeuten/Psychiater untergebracht bin.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Soll ich dem Jobcenter einfach antworten, dass es mir nicht möglich ist, den Vordruck von einem Arzt ausfüllen zu lassen, da Ich seit 2 Jahren in keinerlei Behandlung bin? Oder gibt es noch etwas das ich beachten bzw. tun muss?

Das Jobcenter erwartet übrigens, dass ich die Unterlagen bis zum 30. Juli einreiche, und verweist auf meine Mitwirkungspflicht und droht schon mal vorsorglich mit Leistungsentzug, falls ich dieser nicht nachkomme. Naja ihr wisst schon, das Übliche eben. Habe auch Angst um eine Minderung und Probleme.

Grüße euch alle und danke euch wirklich herzlich für antworten die mich weiterbringen.

Psychologie, Arzt, Jobcenter, physisch, Befund
BAB nicht bewilligt - warum?

Ich habe heute eine Frage, die nicht mich betrifft, sondern einen Freund, der nicht weiter weiß (und kein Internet hat).

Es geht um Folgendes:

Sein Sohn hat einen Ausbildungsplatz zum Notfallsanitäter, die Ausbildung beginnt am 01.08. - also in ca. 3 Wochen. Nun hat er sich in der Nähe der Ausbildungsstelle eine Wohnung gesucht und den Vertrag unterschrieben, da die Ausbildung 70 km entfernt ist (oder ca. 2 1/2 Std. Fahrt - dazu später).

Dann hat er einen BAB-Antrag gestellt. Das Ausbildungsgehalt beträgt im ersten Jahr 765 €, im zweiten 828 € und im dritten Jahr 928 €, natürlich alles brutto.

Nun ist es so, dass die Wohnung 390 € warm kostet, er ein Auto benötigt, um zur Ausbildung zu kommen (wechselnde Arbeitsorte - Betrieb, Praktikum außerhalb und Blockunterricht in der Schule, mit ÖPNV eine Katastrophe).

Der BAB-Antrag wurde abgelehnt mit Verweis auf § 57, Absatz 1 SGB III, da es sich nicht um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsausbildunggesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt, sondern um eine schulische Ausbildung.

Alles schön und gut, seine Eltern können aber nicht für den Unterhalt aufkommen, da sein Vater Rentner ist und weit unter 1000 € Rente im Monat bekommt, seine Mutter ist nicht erwerbstätig.

Als nächstes wäre dann der Umzug, für den das Jobcenter nicht aufkommen will. Ein Auto wurde bereits bewilligt, da es zwingend notwendig ist, um überhaupt zu den wechselnden Stellen zu kommen und es nur Verbindungen gibt, die entweder zu früh oder zu spät fahren und keine davon direkt ist.

Nun beträgt von seinem derzeitigen Wohnort die Distanz 70 km oder 1 Stunde und 10 Minuten laut Falk - tatsächlich ist die Strecke aber ca. 15 Minuten länger, da ein Teil der Strecke gesperrt ist (wahrschienlich noch ein ganzes Jahr) und Ampeln und dergleichen von Falk nicht berücksichtigt werden.

Bleibt die Frage, wie man gegen den Bescheid der BAB-Stelle angehen und der Umzug bewilligt werden kann, da dieser Zustand so nicht haltbar ist - der Junge hat den Eindruck, dass man ihn auf der Behörde gar nicht ernst nimmt und die Sachbearbeiterin wohl meint, dass er einen Job hat, der immer einem geregelten Ablauf folgt - aus eigener Erfahrung in diesem Bereich kann ich sagen, dass dem nicht so ist.

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Beruf, Umzug, Ausbildung, Arbeitsamt, ARGE, BAB, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?

Guten Tag zusammen ich beziehe ALG2 und wohne auch alleine, ich habe seit einiger Zeit eine Freundin die Arbeiten geht und knappe1400 Euro verdient muss aber davon noch Sachen abbezahlen wie Kredit etc. sie wohnt alleine. Aus meiner Situation heraus das ich Epileptiker bin kann ich in meinen Beruf kein Fuß mehr fassen da halt die lücke im Lebenslauf befragt wird und ich natürlich ehrlich sagen muss warum, würde ich das nicht und es passiert was könnten Menschen gefährtet werden bei der Arbeit. Ich bin auf die Idee gekommen das man zusammenziehen könnte da sie in einem Ort Wohnt der näher an Städten angrenzt wo die möglichkeit besteht einen Job zu finden und für mich dadurch besser zu erreichen ist, alleine die Busanbindung ist schon besser (es hadelt sich um die gleiche Stadt). Meine Frage dazu ist es immer noch so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird? wir möchten wirklich getennte konnten führen und alles weitere, da eben noch nicht so lange zusammen mir steht sogar ein eigenes zimmer zur verfügung so das man es eigentlich auch als WG ansehen kann. ich würde nicht mal umzugskosten oder so etwas beantragen, wüsste nur gerne wie ich genau vorgehen muss? direkt zum Jobcenter oder reicht schon ein schreiben mit der Information seines vorhabens und wenn das Jobcenter dem zustimmt kann man es angehen?

vielen Dank für eure Hilfe!

Umzug, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Kreditkarte droht mit Inkasso trotz Schuldnerberatung?

Hallo!

Ich bin seit Mitte April Hartz IV Empfänger und konnte daher meine Raten bei dem Kreditkartenunternehmen nicht mehr zahlen, bzw. ich hätte es noch bis Juni gekonnt, aber das spielt wohl keine Rolle mehr.

Anfang April hatte ich meinen ersten Termin bei der Schuldnerberatung, der durch das Jobcenter vermittelt wurde. Die SB ist von der Verbraucherzentrale. Beim ersten Termin sagte mir der Bearbeiter, was ich noch an Unterlagen bringen muss und dass ich den eingezogenen Betrag vom Kreditkartenunternehmen für diesen Monat zurückbuchen lassen soll, da ich eh schon wenig Geld hätte. Ich habe die Unterlagen gebracht und den Betrag zurückgebucht. Kurz danach kam schon ein Schreiben von dem Kreditkartenunternehmen. Ich ging aber davon aus, dass sich jetzt der Schuldenberater mit denen in Verbindung setzt und mich dann bald anschreibt, damit er mit mir den Stand bespricht. Das ist nicht passiert.

Nächsten Monat wurde wieder zurückgebucht und es kam wieder ein Brief. Dann schrieb ich erst per Mail an meinen Schuldenberater - keine Reaktion. Zwei Tage später ging ich persönlich hin (inzwischen war es Anfang Juni) und er meinte, er hätte die Unternehmen noch nicht angeschrieben, weil von mir die Unterlagen nicht vorliegen würden. Dabei hatte ich die in Kopie dort schon im April abgegeben! Er meinte dann, ich sollte die Unterlagen nochmal per Mail schicken, was ich auch umgehend gemacht habe. Ich bekam keine Rückmeldung bis sich wieder das Kreditkartenunternehmen diesen Monat gemeldet hat, den gesamten Betrag eingefordert und eine Frist gesetzt hat. Ich war völlig aufgelöst und habe nochmal mit dem Schuldenberater telefoniert, der meinte, von mir wären keine Unterlagen da. Da bin ich aus allen Wolken gefallen! Ich habe ihm erklärt, dass ich die Unterlagen geschickt habe. Er wollte nochmal nachschauen und sich drum kümmern. Das war letzte Woche. Ich habe dann noch eine verzweifelte Mail an die SB geschrieben und dann kam von ihm der Anruf, er hätte die Unterlagen gefunden und die Gläubiger angefaxt. Das war letzten Montag. Ich hatte vom Kreditkartenunternehmen eine Frist bis zum 25.07.2016.

Vom Schuldenberater habe ich natürlich wieder nichts gehört, dafür habe ich heute einen Brief von der Inkasso im Briefkasten. Der gesamte Betrag von 4.000 € + 500 € Inkasso-Gebühr soll innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.

Ich bin langsam echt am Ende mit meinem Latein! Hätte sich die Inkasso nicht vermeiden lassen, wenn der SB sich drum gekümmert hätte? Muss ich dann überhaupt die Gebühren zahlen, obwohl es dann von mir unverschuldet zu einem Inkassoverfahren gekommen ist? Brauche ich einen Anwalt? Fragen über Fragen ... :(

Entschuldigt den langen Text ... Ich werde wohl auch gleich nochmal zu meinem Schuldenberater gehen.

Grüße!

Schuldnerberatung, Kreditkarte, Schulden, Hartz IV, Inkasso, Jobcenter, inkassoverfahren
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung
Kann ich den vermittlungsvorschlag vom jobcenter ablehnen ohne eine Sperre zu bekommen?

Hallo!

Ich bin 40 Jahre alt und alleinerziehend mit einer 16 Jährigen Tochter. Ich habe seit 2014 eine Teilzeitstelle beim Rewe und bekomme aufstockend Hartz4. Seit letztem Jahr November habe ich einen Festvertrag mit 25 Stunden in der Woche. Für fünf Monate wurde ich auf 30 Stunden in der Woche hochgestuft was mir leider wieder gestrichen wurde durch KostensparMaßnahmen. In ein paar Monaten wird in unserer Abteilung eine stellvertretende Job Leiter Stelle frei die ich dann übernehmen werde. Ich habe schon um Stundenerhöhung gebeten und mir wurde mündlich zugesagt dass dies automatisch geschieht wenn ich die stellvertretende jobleiter Stelle machen werde.Gestern erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter ich soll mich bitte innerhalb 3 Tagen telefonisch bewerben in einer Cocktailbar. Mit dem Auto in 25 Minuten zu erreichen. Meinen jetzigen Arbeitsplatz erreiche ich in 3 Minuten Fußweg. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Arbeitszeiten unterschiedlich von 11 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts. Ich möchte diese Arbeit nicht annehmen aus folgendem Grund da ich jetzt einen sicheren Arbeitgeber habe mit Aufstiegschancen, die Cocktailbar ist für mich eine unsichere Angelegenheit. Außerdem möchte ich ungern mein Teenager Kind bis 2:30 Uhr morgens alleine lassen müssen. Sie sagte mir auch dass es ihr unangenehm sei wenn Sie von Freunden gefragt wird "wo arbeitet denn deine Mama "und sie antwortet "in einer Cocktailbar und kommt nachts nach Hause. .." Für mich ist entscheidend dass der Rewe Konzern der bessere Arbeitgeber und sichere Arbeitgeber für mich ist auch wenn ich zur Zeit noch wenig Stunden habe und dass ich in einer Cocktailbar mit ungewisser Zukunft die erst seit 3 Monaten neu ist ein zu großes Risiko eingehe. Ich möchte das so beim Jobcenter begründen und meine Arbeitsvermittlerin um ein persönliches Gespräch bitten aber ich habe Angst dass ich sanktionen bekomme weil ich mich dort nicht bewerben möchte. Kann mir jemand helfen.

alleinerziehend, Jobcenter

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