Hallo, ich habe mein Studium beendet und bin nun auf Jobsuche. Ich hatte mich u. a. für eine ausgeschriebene Stelle als Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit beworben, auch eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen, danach aber eine Absage erhalten. Parallel hatte ich mich auf eine andere Stelleausschreibung als Arbeitsvermittler beim Jobcenter beworben und nun ebenfalls eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Zur Vorbereitung darauf versuche ich jetzt herauszufinden, wo der Unterschied in den Aufgaben eines Jobvermittlers bei der Agentur für Arbeit und Jobcenter besteht. Das einzige was ich bisher herausgefunden habe, die Aufgaben des AV bei der AfA beruhen vorwiegend auf dem SGB III und die Aufgaben des AV beim JC auf SGB II. Aber das kann doch nicht alles sein?!