Meine Situation: Ich weiblich, 30 J. lebe mit 6jährigem Kind seit etwa 1,5 Jahren mit neuem Mann in häuslicher Gemeinschaft zusammen. Kind stammt aus meiner Ehe mit meinem Ex, der jetzt Arbeitsamt aufgesucht hat. Das Jugendamt zahlt für ihn seit unserer Trennung den Unterhalt für unser Kind. Das Arbeitsamt hat mich jetzt angeschrieben und bezeichnet mit als Unterhaltspflichtige ggü.meinem Ex. Es verlangt Auskunft über meine Einkünfte, aber nicht meine Ausgaben. Mein Ex und ich haben ein neutrales Verhältnis. Wir waren bis zur rechtskräftigen Scheidung 8 Jahre verheiratet. 2 Monate vor unserer rechtskräftigen Scheidung habe ich endlich einen Job gefunden.

Was kommt auf mich zu? In wie weit wird mein neuer Lebensgefährte berücksichtigt? In wie weit werden meine Ausgaben Miete, Kredite, Kindergarten/bald Schule/Hort, Versicherungen usw. berücksichtigt?