Schenkung rückgängig machen Grober Undank?

Hallo. Meine Oma hat meiner Mutter vor 4 Jahren das Haus geschenkt, weil meine Mutter nicht Kreditwürdig war. Dann als meine Oma Ihr das Haus schenkte, bekam sie ihren Kredit und konnte ihre wohnung ausbauen. Dann kam der erste Krach zwischen meiner Oma und meiner Mutter. Meine Oma wollte, dass Ihr Paypall Konto nicht mehr von meiner Mutter benutzt wird. Das Konto wurde nach antritt bei der Sparkasse gelöscht und nun fängt der ganze Spaß erst richtig an. Meine Mutter hat einen Typen kennengelernt, den sie vor kurzen geheiratet hat. ein suffkopf den sie niemals haben wollte naja. Jedenfalls verprach meine Mutter das Haus so schnell wie möglich wieder an meiner oma zurück zu geben. Meine Oma hat Lebenslanges Wohnrecht. Mein Onkel ist Ihr Pfleger und darf somit auch im Haus wohnen bleiben. Meine Mutter vernachlässigt diese Arbeit. Sie kümmert sich einen scheiß dreck und Ihr neuer Mann sagt schon. "Das ist mein Haus". Meine Mutter klaut dinke aus dem Keller die ihr nicht gehöhren wie Lacke fürs Auto oder Putzmittel oder sonstiges. Die Schenkungsurkunde und die Grundbuchschrift ist auch verschwunden. Jetzt hat der Man meiner Mutter schon das 7. Mal die Polizei geholt und so. Ist aber immer wieder abgehauen, da es für die Polizei auch nichts gebracht hatte. Ihr Mann sagte am telefon noch, dass es ein Psychoterror von meiner Oma aus seihe, was gar nicht stimmt. Ich glaube das der Man meiner Mutter zu Ihr mal gessagt hat, dass man das Haus ganz schnell bekommt und Ihr das alles so eintrichtert. Die sind richtig böswillig geworden und beschimpfen sich. Nur leider macht kein Anwalt seine Arbeit reichtig oder trauen sich nichtg so ran an die ganze sache. Jedenfalls unser Anwalt schreibt nur immer irgendwelche Briefe und es passiert ja trotzdem nichts. Auch beim schlichter wurde, so wie es im Grundbuch auch steht, dass jeder seins bezahlt, aber meine Mutter legt das bei Ihren anwalt immer so hin, als ob meinje Oma ja die scshuldige ist. Anfangs hab ich viele dinke noch geglaubt, was so meine Mutter mir gesagt hatte, aber wenn wirklich mal was kostet, meine Mutter bezahlt entweder nichts oder eben nur kleine unabgemachte Raten.

Leute bitte helft mir, Meiner Mutter muss das Handwerk gelegt werden und Ihr neuer Mann auch.

Haus, Familie, Recht, Grundbuch, Kinder und Erziehung, Schenkung
Darf ein Mieter seine Kellertür vollstellen?

Hi

Folgendes: Wir sind 3 Mietparteien im Haus. Nur die eine schiesst ständig quer, angefangen mit mangelhafter Treppenhausreinigung, ständiges Wohnungstür knallen, Zigaretten rauchem im Treppenhaus etc. Nun kommt da ein weiterer Störfaktor hinzu. Deren Kellerraum ist genau gegenüber von unserem. Die Breite vom Gang ist ca 1 m. Nun steht da schon länger ein Fahrrad von denen davor und neuerdings auch ein Kinderwagen, obwohl die nur Erwachsene Kinder haben, die hier nicht wohnen. Ein Kumpel von mir hatte am Wochenende Geburtstag und wollte gerne meine Bierbänke und -tische ausleihen. Ich also letzte Woche Freitag schon vorher in den Keller und alleine Versucht die Sachen trotz Kinderwagen rauszutragen. die Teile sind ca 2,40 lang, wiegen auch dementsprechend etwas. Und dann die Krönung, das ich das auch noch über den bekloppten Kinderwagen heben muss. Ich fasse den Kinderwagen nicht an, da es mir nicht zusteht und keiner sagen soll, das ich dadurch das Teil beschändigt haben soll. Die Vermieterin weiss schon seit letzte Woche bescheid, aber es hat sich noch nix getan.

Ich ging immer davon aus, das man gegenstände nur in den vorgesehenen Räumen, sprich in dem Fall Kellerräume, lagern darf und nicht im schmalen Kellergang. Ich bin der Meinung das ein Kellerraum frei sein soll, als Flucht- und Rettungsweg. Und ich glaube ich habe auch was wegen Brandgefahr usw.

Problem ist: Die Mietpartei ist einfach zu faul und zu bequem und finden es einfach einfach alles vor der Kellertür hinzustellen, statt rein. Weil drin ist mehr als genug Platz wie wir schon öfters gesehen haben.

Kennt sich da wer aus von euch?

Haus, Mieter, Keller
Hausfriedensbruch Ferienwohnung?

Hallo zusammen,

wir haben über Silvester für eine Woche eine Ferienwohnung als Einliegerwohnung in einem großen Haus, in dem der Vermieter mit wohnte, im Sauerland gebucht.

Mein Sohn (14) hatte am ersten Tag keine Lust, etwas mit uns zu unternehmen und verblieb in der Wohnung. Plötzlich ging wohl die Haustür auf und jemand rief"Hallo", mein Sohn grüßte zurück und niemand sprach uns später auf etwas ein, warum man in unserer Wohnung war. (Schlüssel hat nur noch der Eigentümer) Dies brachte uns darauf, dass man sich -aus welchem Motiv auch immer- Zugang zu unserer Wohnung in unserer Abwesenheit verschafft hat.

Also wandten wir den "Zetteltrick" an, mit dem man mittels eines eingeklemmten Zettels oben an der Tür sehen kann, ob jemand in der Wohnung war und siehe da, der Zettel lag unten an unseren Schuhen an den jeweiligen nächsten zwei Tagen. Ein Gespräch mit den Vermietern haben wir verworfen, da er es ´sicher bestreiten würde und es auch keine Notsituation gab für einen "Besuch."

Wir verließen die Unterkunft früher und machten eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der hiesigen Polizei. (passieren wird wahrscheinlich nichts) Ich schickte der Vermieterin eine Email mit Kopie der Anzeige und dem Hinweis darauf. Jetzt flattert uns dreisterweise eine Nebenkostenabrechnung herein, was kann man tun?? Es kann doch nicht sein, dass solche Leute Unterkünfte vermieten dürfen? Über eine Plattform wurde nicht gebucht und bei Rezensionen muß man ja anscheinend auch ganz vorsichtig sein....

Haus, Reise, Urlaub, Wohnung, wohnen, Recht, Mietrecht, Gesetz, kaufen, Ferienwohnung
Wer hat Erfahrung damit Windklappern bei Rolläden zu beseitigen?

Hallo,

wer hat schon mal das Windklappern an Rollläden beseitigt?

Vor einiger Zeit schon haben wir neue Holz-Fenster bekommen und damit leider unsere schönen Holzrollladen gegen Alurollladen tauschen lassen. Rückblickend hatte der Fensterbauer, eigentlich eine Schreinerei (wegen der Holz-Fenster), wohl leider wenig Erfahrung auf diesem Gebiet… Unser Haus liegt relativ hoch auf einem Berg (im weitesten Sinne) und ist damit leider gerne dem Wind ausgesetzt. In der ersten Etage, in welcher unsere Schlafzimmer (neuerdings) liegen, macht sich dies leider durch lautes Klappern der neuen Rollläden in der Führung bemerkbar. Ich bin wirklich nicht lärmempfindlich, aber es ist wirklich sehr laut. Seit einem Jahr hat sich das Problem auch verstärkt, da wir Nachwuchs haben - so hören wir nicht nur das Klappern der Rollladen in unserem eigenen Schlafzimmer und den angrenzenden Räumen, sondern zeitversetzt auch noch das Klappern aus dem Kinderzimmer über das Babyphon…

Die Führung der Rollläden ist aus Holz und so gearbeitet, dass sie vom neuen Fenster nicht zu trennen ist (und damit nicht auszutauschen wäre) und weist leider keinerlei Dämpfer wir eine Bürstendichtung oder Ähnliches auf und auch keine Nut hierfür…

Meine Recherche hat mir diverse Bürstendichtungen zum Einkleben gezeigt, jedoch habe ich hier eine gewisse Skepsis, dass die wirklich tatsächlich halten, erst recht auf einem hölzernen Untergrund…

Meine Notlösung wäre diese Dichtungen zu kleben und alle 10-20 cm zu versuchen mit einer Tackernadel zusätzlich zu fixieren, damit sie nicht nach 14 Tagen wieder abreißen durch die mechanische Belastung der Rollläden… An sich ist das allerdings keine überzeugende Lösung für mich, wenn man (fast) gerade neue Fenster im ganzen Haus hat einbauen lassen…

Hat jemand schonmal solche Dichtungen erfolgreich verklebt? Gibt es Alternativen? Welche Höhen müssen die Borsten einer solchen Dichtung haben? Die gesamte Tiefe beziehungsweise Breite der Rollladenschiene, weil die Bürste ja flexibel ist und sich wegbewegt, wenn die Rolllade runter- und rauffährt oder weniger, weil die Bürste zu starr ist und die Rolllade sonst blockiert?

Zu versorgen wären insgesamt 17 Fenster beziehungsweise Balkontüren, wenn man wirklich die gesamte erste Etage überarbeiten wollte, drum wäre es nicht schlecht, wenn man nicht unglaubliche Summen ausgeben müsste, es gibt ja schönere Dinge für die man Geld ausgeben kann…

Die ehemals die Fenster einbauende Firma zu kontaktieren ist leider keine Option, da die Firma viel Käse gebaut hat (aus meiner Sicht) und die Firmeninhaber semi-freundschaftlich mit meinen Eltern verbunden sind, welche die Fenster freundlicherweise vor dem Einzug meiner Frau und mir in das Haus gesponsert haben…

Vielen Dank!

T3Fahrer

Haus, Fenster, bauen, klappern, Dämmung, rolladen, Rollladen, Wind
Arglistig verschwiegener Mangel Küchenkauf?

Mein Freund und ich wohnen seid Anfang Januar in einer Wohnung vom Bauverein. Die Vormieter haben die Wohnung ins Internet gestellt mit der Voraussetzung, dass man die Küche für 2000€ übernimmt. Die Küche soll 3 Jahre alt sein und ebenfalls vom Vormieter übernommen worden sein. Als die Küche von unseren Vormietern übernommen wurde war sie 3 Monate alt. Wir haben ein Besichtigungs Termin gemacht und konnten uns die Wohnung, sowie die Küche anschauen. Die Vormieter haben sich für uns als Nachmieter entschieden und uns beim Bauverein als Nachmieter angegeben. Wir haben unterschrieben das wir die Küche für 2000€ in Bar kaufen werden und das diese leichte gebrauchsspuren aufweist. Von außen erschien die Küche sehr modern und noch gut erhalten doch als wir die Küche sauber gemacht haben ist und aufgefallen das die Spülmaschine sehr durchgerostet ist und dies mit Sicherheit keine leichte gebrauchsspuren sind. Die Spülmaschine meiner Eltern ist bereits 12 Jahre alt und sieht nicht annährnd so aus. Die Spülmaschine weißt noch weitere Mängel auf. Das Besteck wird nicht vernünftig sauber die Klappe, wo ein Pad rein kommt geht nicht mehr vernünftig zu und der unter Wagen rollt nicht vernünftig in die Spülmaschine. Der Wasserhahn ist ebenfalls kaputt. Wir können unser Besteck nicht in der Spüle sauber machen und die Spülmaschine reinigt es auch nicht vernünftig. In erster Linie geht es uns hier aber um die Spülmaschine da die Vormieter uns nicht gesagt haben das diese schlecht funktioniert oder gar so verrostet ist (in dem Gitter befinden sich richtige Löcher). Kurz nachdem wir gesehen haben wie verrostet die Spülmaschine ist kam der Vormieter um das Geld für die Küche abzuholen. Ich habe ihn gefragt ob es noch Garantie auf die Küche gibt aber er verneinte dies, da er die Küche selber nur vom Vormieter für 3000€ übernommen hat. Er hat mich gefragt wieso ich nach der Garantie fragen würde und meine Mutter und ich zeigten ihm die Spülmaschine. Worauf er dreister Weise antortete "Das sind nur leichte gerbauchsspuren". Das haben wir natürlich verneint. Trotz alledem habe ich ihm die 2000€ in Bar gegeben, da ich befürchtete das etwas auf uns zurück kommen könnte, wenn wir dies nicht tun. Sowie ich das sehe ist das ein arglistig verschwiegener Mangel, da im Vertrag nur von leichten Gebrauchsspuren die Rede ist und auch keine persönliche Absprache darüber statt fand. Wir haben in jeden Fall genügend Zeugen die das bestätigen können, da wir bei jedem Termin zu zweit oder mehr waren. Beim Besichtigungs Termin waren wir sogar zu viert. Ich würde gerne ein Teil des Geldes zurück erhalten um eine neue Spülmaschine kaufen zu können oder die kompletten 2000€ zurück bekommen, um uns davon eine neue Küche kaufen zu können. Ich würde gerne wissen was wir jetzt tun können ohne gleich vor Gericht zu gehen und Geld für ein Anwalt oder der gleichen auszugeben. Was müssen wir den Vormietern zukommen lassen als Bescheid und wem müssen wir sonst davon wissen lassen?

Haus, Wohnung, wohnen, Küche, Recht, Kaufrecht, Haushaltsgeräte, Gesetz, Elektrogeräte
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

Haus, Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Immobilien, Haftpflichtversicherung, Mehrfamilienhaus, Besitzerwechsel, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen

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