Person hat Wohnrecht, stört aber Hausfrieden?
Meine Großmutter erteilte im Testament meinen Onkel das Wohnrecht im Haus. Dieser Onkel ist Alkoholiker, schreit dadurch Nachts im Hausflur herum obwohl ich 4:30 aufstehen muss, raucht im Hausflur trotz mehreren Verboten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass er keine Dusche oder Bad besitzt und dadurch in der ehemaligen Wohnung meiner Großmutter baden geht und auch kocht, trotz eigener Küche. Diese Wohnung ist somit unbewohnbar für mich. Was kann man da tun. Meine Eltern scheint das alles nicht zu interessieren, aber ich seh darin ein großes Problem, die haben ihre Wohnung, aber ich muss immernoch bei denen leben obwohl es eine Vollwertige Wohnung im Haus gibt. Haus ist im Besitz meines Vaters.
4 Antworten
Wenn Deine Oma kein Testament gemacht hätte, wäre Dein Onkel vermutlich Miteigentümer des Hauses, in dem ihr gemeinsam wohnt.
So hat sie dafür gesorgt, daß Dein Onkel auf Lebenszeit ein Dach über dem Kopf hat, Deinen Vater jedoch nicht zwingen kann, einem Verkauf des Hauses zuzustimmen, weil Dein Onkel sein Geld lieber in Spirituosen investiert.
Einen Anspruch, die Wohnung Deiner verstorbenen Oma für Dich alleine zu nutzen, hast Du nicht. Entweder Du arrangierst Dich mit Deinem Onkel oder Du ziehst aus, wenn Dich die Wohnsituation belastet.
Giwalato
Ich habe tatsächlich einen Anspruch auf die Wohnung. Der Tot meiner Großmutter ist übrigens bald mehr als 10 Jahre her. Sie hat mir und meiner Schwester die Wohnung überlassen, auch im Testament. Wir beide haben uns darauf geeinigt, dass Sie die Wohnung nicht braucht und ich Sie übernehmen kann. (Wohnt in der Stadt).
Da sollte jemand vermitteln. Vielleicht ein professioneller Mediator.
Oder einfach mal die Augen aufmachen. Wenn er kein Bad hat, dann braucht er wohl eins. Das ist ein Fehler, den man beheben kann. Das Rauchen zu verbieten geht auch gar nicht, man kann ihn nur darum bitten. Es scheint eine grundsätzlich vergiftete Atmosphäre zu sein.
Könnte Abwehrhaltung sein. Auch da könnte ein Vermittler helfen
Ein Wohnrecht zu gunsten Drittert stellt für den Eigentümer eine Belastung dar; wie hier geschieldert nicht nur in rein dinglicher Weise, sondern man muß damit leben!
Dann ist es das Problem Deines Vaters.
Entweder trittst Du ihm in den Hintern oder ziehst aus – oder gewöhnst Dich an die Situation.
Mehr gibt's nicht.
Er ist grundsätzlich gegen den Einbau eines Bades.