Hallo damen und herren .... ich habe eine frage zum Kindergeld ..... undzwar habe ich eine ausbildung als sozialassistentin gemacht lebte zu der zeit mit meinem freud und meiner tochter in einer gemeinsamen wohnung mein freud war in montage arbeiten und verdiente nicht schlecht. ich beantragte kindergeld und bekam promt eine ablehnung von der familienkasse dort stand der paragraph 1516 i drin ... soweit wie ich es weiß steht im paragaph 1516 i soetwas drin wenn die mutter durch folgen der schwangerschaft keine beschäftigung mehr ausüben kann muss der kindesvater unterhalt leisten .... war doch bei uns nicht so ich hatte eine ausbildung. naja aufjedenfall als ich meine ausbildung nach 2 jahren erfolgrich abgeschlossen habe wurde ich alg2 empfänger und die sagen mir ich sollte nochmals kindergeld beantragen. hab ich gemacht per telefon und hab denen gesagt das ich kein kindergeld bekommen hab ... da sagte die frau zu mir es sei ein irrtum gewesen mir das kindergeld abzulehnen und das mir kindergeld aufjedenfall zusteht. naja nun bekomme ich eine dicke nachzahlung und jetzt meine kronkrete frage kann das jobcenter mir jetzt wegen der schusselligkeit der Familienkasse das ganze kindergeld anrechenen ? es wäre ja der hammer weil ich ja zu der zeit wo mir kindergeld zugestanden hätte kein alg 2 bekommen hab .... danke im vorraus für euere antworten