Wie viel darf mein Sohn durch Zeitungen austragen bei Hartz 4 dazu verdienen?
Mein Sohn ist 18 und geht noch zur Schule, nun möchte Er sich Geld dazu verdienen durch Zeitung austragen. Wieviel darf er dazu verdienen, was wird angerechnet ? Über ein Feedback würde ich mich freuen. Danke schon mal im voraus.
6 Antworten
Jeder erwerbsfähige (ab 15 Jahre) ALGII-Empfänger hat ei Grundfreibetrag von 100,00 Euro mtl., welches nicht auf das ALGII angerechnet wird. Dennoch muss auch dies beim Jobcenter angegeben werden. Hier muss die Anlage EK, Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt) sowie die Veränderungsmitteilung beim JC eingereicht werden. Sobald dein Sohn sein Geld erhalten hat, muss er hierzu die Verdienstbescheinigung und einen Nachweis wann er das Geld erhalten hat einreichen. Denn anhand dieser Nachweise kann das JC erkennen ob er tatsächlich nur die 100,00 Euro erhalten hat und auch wann. Ansonsten könnt ihr immer mal im Internet nach einen ALGII- Rechner schauen und dort eure Angaben eingeben, um zu schauen, was ggf bei mehr Einkommen vom JC angerechnet werden könnte.
LG
Bei weiteren Fragen einfach anschreiben.
Ab dem 15 Lebensjahr gilt der § 11 b SGB - ll,der legt die Stufen der Freibeträge auf Erwerbseinkommen fest,unter 15 Jahren,hat man keinen Anspruch auf ALG - 2,dann bekommt das Kind Sozialgeld !
Dann darf es nur bis zu 100 € Grundfreibetrag pro Monat dazu verdienen,der Rest würde dann komplett angerechnet,auf den Bedarf des Kindes.
Ab dem 15 Lebensjahr,gilt dann folgendes :
- die ersten 100 € vom Brutto,ist der Grundfreibetrag
- ab 100 € - 1000 € Brutto,noch mal 20 % Freibetrag,80 % werden angerechnet
- und ab 1000 € - 1200 € / 1500 €,noch mal 10 % Freibetrag,90 % werden angerechnet
Die letzte Stufe der Freibeträge,von 1000 € - 1500 € Brutto gilt,wenn in der BG - min.1 minderjähriges Kind lebt.
Würde er jetzt angenommen 200 € Brutto wie Netto verdienen,dann hätte er die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 100 €,noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 20 € dazu,gesamt 120 € Freibetrag und 80 € wäre das anrechenbare Einkommen.
Es wird aber dann seine 30 € Versicherungspauschale ( ab dem 18 Lebensjahr ) von seinem Kindergeld ggf.Unterhalt oder einer Waisenrente entfallen,die ihm jetzt abgezogen werden,also wenn du 184 € Kindergeld für ihn bekommst,dann rechnet das Jobcenter nur 154 € als anrechenbares Einkommen auf seinen Bedarf an.
Wenn er jetzt Erwerbseinkommen erzielt,dann wird das Kindergeld voll angerechnet,weil dann in der ersten Stufe der Freibeträge ( 100 € Grundfreibetrag ) diese 30 € Pauschale bereits enthalten ist.
Er ist 18 und kann das selber versteuern, sonst muss er warscheinlich bis zu 80% abgeben.
Ca. 100 € bleiben anrechnungsfrei. Darüber hinaus nur 20 %. Ab dann wird es für ihn erst wieder interessant, wenn er so viel verdient, dass er aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt. Also Verdienst plus Kindergeld gegen Regelsatz plus Kosten der Unterkunft. Aber dann muss er natürlich theoretisch seinen gesamten Lebensbedarf aus dem Verdienst bestreiten.
Die ersten 100 € bleiben anrechnungsfrei und ab dann werden 80% angerechnet -- er würde also von weiteren 100 € nur 20 € anrechnungsfrei zuverdienen.