Hallo Leute, ich habe eine Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten. Hab zwar schon im Internet rum geguckt und vieles schon gelesen, bin aber trotzdem bisschen von im unklaren.

Ich bin schwanger und wohne mit meinem Freund (Kindesvater) über einem Jahr zusammen. D.h. wir sind laut Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Durch meine Schwangerschaft habe ich meinen Job verloren, der war bis ende August befristet und wurde nicht verlängert. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich nicht, da ich nur 10 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Jetzt muss ich Hartz 4 beantragen. Meine Frage wäre jetzt ob ich überhaupt etwas vom Staat bekommen würde, weil mein Freund selbst ein festes Einkommen hat ca. 1300,- Netto. Davon bezahlt er Miete 390,- warm und es kommen noch andere sämtliche Rechnungen dazu, die aber ja nicht berücksichtigt werden. Da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden muss er laut Gesetz für mich aufkommen, d.h. alle meine Rechnungen plus da ich nicht mehr gesetzlich krankenversichert bin muss er meine Krankenversicherung ca. 200€ im Monat auch noch für mich zahlen. Das alles macht mir ziemlich Angst, wenn ich alles zusammen rechne bleibt für uns nicht einmal was zum Essen kaufen übrig. Laut den online Hartz 4 Rechner steht mir ca. 200€ zu. Im Internet habe ich schon ziemlich viel gelesen, dass wenn der Freund so viel verdient, würde einem nix mehr vom Staat zu stehen und der Freund muss dann für alles aufkommen. Wird der Regelsatz bei einer Bedarfsgemeinschaft 352€ nur für den Antragsteller berechnet, oder auch für die Person, die mit im Haushalt lebt?

Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten.