Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die sich auf Harzt 4 und Rückzahlung von Strom bezieht.

Mein Freund erhält H4. Ab dem 01.05.2012 hat er nach dem Tod seines Vaters eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet und wurde auch vom Amt genehmigt. Am 28.04.2012 erfolgte eine Gutschrift des Stromanbieters für den Leistungszeitraum 01.02.2011 bis 31.01.2012.

Jetzt geht das Amt her und holt sich die Hälfte zurück von ihm. Darf das Amt das? Er hat ja in dem Abrechnungszeitsraum noch keine Bedarfsgemeinschaft angemeldet und hatte bis zum 30.04.2012 den normalen Regelsatz erhalten.

Jetzt hat er eine Anwältin die ihm heute sagte, dass diese Gutschrift als Vermögen angerechnet werde.

Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten

Danke und Grüßle Cynthia