Hallo mein Sohn macht jetzt ein BVJ mit Internat im BBW Geifswald. Er kommt alle 14 Tage nachhause. Gehört er nun nicht mehrzu meiner Bedarfsgemeinschaft?

5 Antworten

Wenn er noch bei euch gemeldet ist, gehört er zur BG. Dann wird allerdings sein "Einkommen" voll mit angerechnet. Da es kein Erwerbseinkommen ist, hat er nur die Versicherungspauschale von 30 € frei.

Er meldet sich also besser an seinem jetzigen Wohnort an.

Natürlich muss die Änderung UMGEHEND an das zuständige JobCeneter gemeldet werden

Solange er zu Hause gemeldet ist gehört er auch noch zur Bedarfsgemeinschaft. Wenn er allerdings eigenes Geld verdient muss das auch mit angegeben werden. Dann wird der Antrag überprüft und gegebenenfalls neu bewertet. Sowieso ist die Arbeit deines Sohnes als Änderung dem Jobcenter zu melden. Tu das lieber, die sind ziemlich eigen, wenn man vergisst Meldungen zu machen, die wichtig sind.

Also auf Wikipedia steht.. "die dem Haushalt angehörigen unverheirateten Kinder.." würde also mal von dort gemeldet ausgehen, von daher gehören sie noch zu deiner Bedarfsgemeinschaft, wenn sie noch bei deiner Adresse gemeldet sind.

... ich gehe davon aus, daß er dazugehört. Kinder, die deutschlandweit studieren, dürfen ja auch eingerechnet werden, so hier die Verwaltungsgerichte und auch meine Erlebnisse. Das Melderecht hat damit nichts am Hut. Viel Glück.

Was bekommt er denn da an Leistungen gezahlt und vom wem geht das aus,Agentur für Arbeit ?