Meine Krankenkasse hat mich zu einer med. Reha aufgefordert. (Bandscheibenvorfall). In dem Begleitschreiben steht, das sobald die Rehamaßnahme begonnen hat, ich kein Krankengeld mehr bekomme, sondern ein Übergangsgeld (Job in der Probezeit während der AU verloren). Wenn dann die Rehamaßnahme beendet ist und ich beschwerdefrei bin, ist klar, müsste ich mich bei der Agentur für Arbeit melden. Falls aber die Reha keinen Erfolg hätte, würde automatisch ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Was aber, wenn die Rentenversicherung schon vorher die Reha ablehnt oder später dann den Rentenantrag? Von wem bekomme ich dann Geld? Bekomme ich dann in einem der beiden Fälle weiter Krankengeld? Weil die RV ist doch nicht verpflichtet die Reha zu bewilligen nur weil die KK mich dazu aufgefordert hat oder? Bin auch der Meinung das die KK die Kosten nur auf die Rentenversicherung abschieben will.
Wer zahlt mir was, wenn Reha bzw. Rente von der Rentenversicherung abgelehnt wird?
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