Sehr geehrter Damen und Herren,

ich fasse zusammen:

Ich bin Volljährig, habe die Fachhochschulreife, verschiedene Praktika im Bereich der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik, Erfahrungen im künstlerischen Bereich/Theater und... wohne noch bei den Eltern...

Zur Zeit, auf Grund der absagen auf meiner Bemühungen des Studiums, arbeitslos und verzweifelt.

In der Familie in der ich lebe ging es leider Gottes bergab (privat) und sind nun auf Soziale Hilfe angewiesen.

Trotz Bemühungen meiner Eltern kommen wir aus dieser Bedarfsgemeinschaft noch nicht raus.

Kann ich mich als Kind aber befreien? Ich muss stets unentgeltlich(!) beschäftigt sein, damit es nicht zu Sanktionen kommt. Worauf ich gar keine Lust mehr habe. Ich bin jetzt seit August Beschäftigungsfrei und habe ein Tief hinter mir. Nun. Es sollen mir ja bis zu ~100€ zustehen von dem Geld welches ich verdienen würde sollte ich zusätzlich arbeiten. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, vom gesamten zu profitieren ohne das es zu fast 85% angerechnet wird.

Arbeiten, ohne Verrechnung, soll erst dann möglich sein, wenn die Eltern arbeiten. Als Kind.

Wenn aber geht es nicht anders? Ausziehen kann man mit einem alg2 Antrag vollkommen vergessen. Kann man nicht weiterhin im gleichen Haus leben, aber nicht Mitglied der Gemeinschaft sein? So das ich arbeite und meinen Anteil der Miete selber zahle? So hätte ich sicherlich mehr als das was ich jetzt habe und könnte mich für Wohnungssuche bewerben.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

MfG