Hallo

Ich bin arbeitsunfähig auf Grund von depprisonen und das schon ein paar jahre. Nun hatte ich mit meiner psychologische Betreuung darüber gesprochen und sie meinte das etwas ehrenamtliche Arbeit gut für wäre so 2 Stunden die Woche! !

Nun meine frage ist das erlaubt oder ist es verboten ? Sind auch nur 2 Stunden die Woche. Einen Lohn erhält man nicht aber 20 euro aufwandsenschädigung.