Hallo. Wir möchten voraussichtlich im Sommer in meine Wohnung zusammenziehen. Ich bin berufstätig (überdurchschnittliches Einkommen) und sie (alleinerziehende Mutter) ist zur Zeit arbeitssuchend, erhält Hartz 4 und hat mit ihrem Kind eine eigene Wohnung, die dann aufgegeben würde. Ich wollte nun mal wissen, was es genau mit dieser Bedarfsgemeinschaft auf sich hat ...

Was ich bereits gelesen habe, dass im ersten Jahr eigentlich keine BG angenommen werden darf. Doch wie ist dies nun mit Kind (5 Jahre)? Sie würde ja dann mit in die Wohnung ziehen. 

Wie sieht es ausserdem mit den Leistungen meiner Freundin aus? Gibt es eine Mietbeteiligung o.ä.?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Gruß