Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?

Hallo Freunde :-) Folgende Situation: Mein kleiner Sohn geht seit August 2012 in die Krippe. Mein großer Sohn ist im Kindergarten. Durch Zufall hat sich im Oktober 2012 rausgestellt, dass der Krippenbeitrag um ca. 70 Euro/Monat günstiger ist, weil sein Geschwisterkind ebenfalls einen Kindergarten der gleichen Stadt besucht. Die Krippe ging die ganze Zeit davon aus, dass ich auch den günstigeren Beitrag abgebucht bekäme. War aber nicht so. Also musste ich eine Meldebescheinigung von meinem großen Sohn abgeben. Diese wurde im November von mir eingereicht. Bis einschließlich Dezember 2012 wurde mir aber der normale Beitrag abgebucht, nicht der Vergünstigte. Nun bekomme ich auf mehrmaliges nachfragen und nerven endlich eine Beitragserstattung, aber nur für die Beiträge von November und Dezember, da das Datum der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist.

Die anderen zwei Monate sollen nicht erstattet werden. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich im Betreuungsvertrag meinen großen Sohn als Geschwisterkind angegeben habe, aber mir hat niemand gesagt, dass dadurch der Beitrag für den Kleinen günstiger ist und ich dazu eine Meldebescheinigung ausstellen muss.

Aber da sei nichts zu machen. Ich habe gefragt, wie es denn andersrum gelaufen wäre, wenn ich sie aus Versehen zu wenig abgebucht hätten, dann hätten sie mit Sicherheit auf eine Nachzahlung bestanden... Aber gut, die stellen sich quer.

Es geht hier um ca. 290 Euro zuviel bezahlten Beitrag, 138 Euro soll ich nur zurück bekommen. Jetzt meine Frage: IST DAS RECHTENS, dass die den Rest einfach einbehalten wollen? Es muss doch sowas wie AGBs für sowas geben?!!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht liest das ja ein Anwalt, der sich richtig gut mit sowas auskennt?!

Ich will mich auch nicht total unbeliebt in der Krippe machen und direkt selbst zum Anwalt marschieren..

Krippe, Amt, Kindergarten, gutschrift, Überzahlung
Skonto auf Rechnung -> Gutschrift. Wie richtig?

Hallo!

Eine Frage die mich schon länger interessiert und für die ich keine Antwort finden kann.

Wir sind ein Grosshandelsunternehmen und versenden Ware auf Rechnung. Als Zahlungsanreiz gewähren wir auch Rechnungsskonto von im Schnitt 3%.

Natürlich können unsere Kunden die Waren auch wieder retour senden wenn sie nicht zufrieden damit sind oder wenn sie es sich anders überlegt haben. Da erstelle ich dann eine Gutschrift, welche sich unsere Kunden entweder abziehen können oder auf Wunsch wird der Betrag auch wieder zurück überwiesen.

Nun zur eigentlichen Frage: Wie verhindere ich, dass wir den Skontobetrag verlieren?

zB: Kunde bestellt Waren im Wert von 1000Euro. Wir liefern die Ware und senden die Rechnung. Diese Rechnung wird mit Skontoabzug von 3% bezahlt (also 970Euro), der Kunde überlegt es sich aber anders und sendet die Ware wieder zurück. Ich schreibe daraufhin eine Gutschrift, die aber normalerweise auf 1000 Euro lautet. Wir würden also 30Euro verlieren (neben Verpackungs- und Versandkosten).

Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht.

Aber das kann ich auch nur machen, wenn der Kunde in Zwischenzeit schon bezahlt hat und ich sehen kann ob er sich Skonto abgezogen hat.

Wenn der Kunde aber noch nicht bezahlt hat wenn ich die Gutschrift schreibe, dann kann ich ihm da auch kein Skonto abziehen. Sonst würde unser Kunde auf den 3% sitzenbleiben.... Wenn der Kunde aber genau zu dieser Zeit mit Skonto bezahlt und dann die Gutschrift bekommt hat er 3% des Warenwertes gewonnen.

Also wie ist das gesetzlich geregelt? Es kann ja nicht sein, dass man 3% verdienen kann indem man vorsätzlich teure Sachen auf Rechnung mit Skonto kauft und es dann wieder zurückgesendet wird. 3% innerhalb weniger Wochen ist ein ganz schönes Einkommen wenn mans drauf anlegt...

Rechnung, skonto, gutschrift

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