Hallo,
ich brüte gerade über den Steuerbescheid, den wir (mein Ehemann und ich) endlich zurückerhalten haben.
Nun ist es so, daß im Steuerbescheid unser Riester-Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Als Begründung kam: "Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§ 10 a EStG) in Höhe von 1300 € kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 1100 € günstiger ist." (Sind jetzt gerade nur ca.-Beträge, nicht die genauen)
Heißt im Grunde, daß wir 1100 € zu wenig Geld einbezahlt haben, damit es geltend gemacht werden kann? Versteh ich das richtig?
Oder macht es Sinn, diesbezüglich Widerspruch einzulegen?
Ich hatte meinen Riester-Vertrag nicht angegeben, da ich weniger einzahle als mein Mann und 2015 in Elternzeit war. Hätten wir diesen eventuell doch angeben sollen?