Rechnungswesen - Gutschriften und Rücksendungen
Hi LEUTE,
ich hätte Fragen über Gutschriften und Rücksendungen aus dem Rechnungswesen.
Steht bei Gutschriften und Rücksendungen das Konto 4400 Verbindlichkeiten immer als einziges Konto im Soll?
Und hier ein Beispiel bei einer Rücksendung, was ich nicht verstehe:
Nachlass unseres Liefereanten auf Handelswarenkauf aufgrund guter Geschäftsbediungen, Brutto 357,00 Euro
Wie muss ich vorgehen bei "Brutto"?
Vielen Dank im Vorraus
lg
3 Antworten
Hallo,
ja, das ist so!
Du buchst:
per Verbindlichkeiten 357,- €
an Preisnachlässe 300,- -€
an Vorsteuer 57,- -€
Damit erklärt sich auch gleich, was in o. g. Beispiel "brutto" bedeutet: INKLUSIVE STEUER! Wenn du vom Brutto- auf den Nettobetrag herunterrechnen willst, teilst du den Bruttobetrag (hier: 357,-- € einfach durch 1,19 (da es sich um 19 % Steuer handelt!)) und schon hast du den Nettobetrag i. H. v. 300,--€. Die Differenz von 57,-- € ist dann logischerweise die Vorsteuer.
ACHTUNG: Auch, wenn hier die Steuer im Haben gebucht wird, ist es KEINE Umsatzsteuer, sonder eine VORSTEUER-Korrktur!
Viele Grüße,
der Prof.
Hi,
vielen Dank schonmal. Also bedeutet das dann, dass ich im Haben nicht 2600 Umsatzsteuer steht, sondern 4800 Vorsteuer?
lg
Der Buchungssatz wurde überzeugend dargestellt. Einmal Vorsteuerk immer Vorsteuer, beim Lieferer also Vorsteuer, abei kauf im Soll, bei nachträglichen Änderungen (etwa Rücksendungen, Gutschriften, auch Vorsteuer, aber im Haben) Bei Umsatzsteuer ist es ebenso.
Richtig erkannt! Das Steuerkonto im Haben ist hier 4800, VORsteuer.
Grüße,
Prof.