Muss man eine Nutzungsänderung beantragen, wenn man aus einer bereits genehmigten Gastronomie ein Textil- oder Lebensmittelgeschäft machen möchte?
Es ist eine Gewerbefläche vorhanden, die über eine Genehmigung für einen Imbiss-Betrieb verfügt. Muss man eine Nutzungsänderung beantragen, wenn man auf dieser Fläche z.B. ein Lebensmittelgeschäft oder ein Textilgeschäft betreiben möchte? Denn die Vorschriften für einen Imbiss sind ja eigentlich viel strenger als für einen Verkaufsladen.
Immobilien,
Gewerbe