Hi,
folgende Situation: Ich habe dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet und bin nebenher auch noch als Werkstudent tätig. Nun meine Fragen:
1) Muss ich den werkstudentenjob in der Einkommenssteuererklärung angeben?
2) Muss ich für den Werkstudentenjob mit Abgaben rechnen, oder ist das schon durch den Arbeitgeber abgetragen?
3) Kommen in der EÜR auch die Einnahmen als werkstudent rein?
4) Es gibt ja für Kleinunternehmer die Grenze von 17500€. Zählt da auch der Gewinn als Werkstudent rein, oder NUR der aus dem Gewerbe?
ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen :)