Reisegewerbe/Gewerbe ode doch keins?

Hallo zusammen.

Ich würde gerne ein verkaufswagen eröffnen wo ich Crepes,Waffeln,Pomes,Slush-Eis etc. am wochenende auf Flohmärkten anbieten möchte.

Nun zu meiner Frage welche Gewerbeart ich benötige.

Hab da was gefunden was mich verwirt. https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/branchentipps/reisegewerbe/

Zitat.

Ohne Reisegewerbeschein: Ausnahmen im Reisegewerbe

Die Gewerbeordnung nennt auch zahlreiche Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie bei Ihrer Selbstständigkeit keinen Reisegewerbeschein benötigen. In folgenden Fällen, die dem Reisegewerbe ähneln, ist kein Reisegewerbeschein notwendig:

Wenn Sie gelegentlich auf Veranstaltung wie Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbieten und damit vordergründig kein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie als Gründer keinen Reisegewerbeschein.
Wenn Sie selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreiben, benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein.
Wenn Sie Tätigkeiten in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer gewerblichen Niederlassung ausüben sofern und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein für ein Reisegewerbe.
Wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei einer Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt, ist kein Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein benötigt.
Wer Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Abs. 3, 4 oder 5 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder Dritte als Versicherungsberater im Sinne des § 34e in Verbindung mit § 34d Abs. 5 über Versicherungen berät, benötigt keinen Reisegewerbeschein - das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen.

Was heißen die nächten reglungen für mich?

Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt, wird nicht vordergründig als Reisegewerbe behandelt und benötigt deshalb keinen Reisegewerbeschein. Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet, zählt ebenso nicht zum Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein beantragen muss.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß.

Ps. Werde am Montag mal beim Gewerbeamt anrufen und mich dan gegebnfalls die Woche nochmals melden.

Gewerbe, Reisegewerbe
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