Ich mache zur Zeit mein Abitur (bin 18) und würde gerne nebenbei ein Gewerbe (Onlinehandel) anmelden um etwas Geld zu verdienen. Nun muss man ja in der Gewerbeanmeldung im Feld 16 angeben ob die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben wird, zählt diese Tätigkeit nun als Nebenerwerb, weil ich ja hauptsächlich zur Schule gehe, obwohl ich dort selbstverständlich nichts verdiene, es also kein richtiger "Erwerb" ist. Oder zählt sie als Haupterwerb, weil ich kein anderes Einkommen beziehe und somit die Gewerbe-Einnahmen meine anderen Einnahmen (keine) übersteigen? Der Arbeitsaufwand für das Gewerbe wäre wöchentlich (vorerst) nicht besonders hoch, also unter den 20 Stunden welche die Krankenkassen interessiert.Hab schon etwas länger gesucht, aber keine richtige Antwort gefunden.