Hallo an alle! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, die mir das FA nicht beantworten wollte/konnte. Ich habe ein Jobangebot als Community Manager (20 Stunden/Woche) eines ausländischen Unternehmens bekommen. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden muss. Zu den Tätigkeiten gehören u.a.: Kundenbetreuung, Inhalte schreiben für soziale Netzwerke, Videos und Fotos erstellen...

Welche Auswirkungen hat es, dass das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat?

Zudem würde ich daneben einen regulären Teilzeitjob ausüben. Geht das? Oder wäre das nur mit SV- und Steuer-Nachteilen für mich verbunden? Danke im Voraus!