Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

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Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.

Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..

Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)

Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.

Haushalt, Finanzen, Wohnung, Garten, Miete, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Immobilien, Jura
Gibt es eine Verpflichtung zur Vorlage von Beweise im Strafrecht?

Habe kürzlich Strafbefehl erhalten wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Wert 3.99 EUR StA verlangt das 400 EUR (40 TS a 10 EUR) also das 100 fache. Als Beweismittel wird angeführt: 1. Ihre Angaben (was das sein soll ist mir schleierhaft, da ich kein schriftliches Geständnis abgab) 2. Zeugen (der Ladendetektiv und der von diesem gerufene Polizist) 3. Bundeszentralregisterauszug (was dieser zur Tat beweisen soll ist mir ebenfalls unklar) - Nun die Beweise beweisen eigentlich gar nicht, nur eventuell der eine der beiden Zeugen etwas. Der Polizist wurde erst später gerufen, kann eigentlich zur Sache nur aus zweiter Hand aussagen. Der Ladendetektiv sah auf Monitor das ich etwas in die Tasche steckte. Aufgrund seines frechen Auftretens mir gegenüber trug ich nicht zur Sachverhaltsaufklärung bei, deswegen rief er die Polizei. welche den Ladendetektiv vorbehaltlos glaubte, mich erst gar nicht zur Sache befragte. - Kurzum der Vorwurf ist unbegründet da es meine eigene Sache war, die ich in die Tasche steckte, was ich auch mit Kassenzettel beweisen kann. Doch das Corpus Delicti ist als Beweismittel gar nicht aufgeführt, was hat die Polizei damit gemacht? Der Kassenbeleg ist eigentlich nur in Verbindung mit der Ware ein Beweis. - Ich würde gern das Beweismittel bis zur letzten Instanz im Rechtsweg zurückhalten, da aufgrund des Kassenbeleges jegliches Urteil wieder aufgehoben werden muss also Freispruch in letzter Instanz. Nun meine Frage: Gibt es bei Freispruch in letzter Instanz alle Kosten rückerstattet oder nur die Kosten der letzten Instanz? Bin ich als Angeklagter verpflichtet Beweismittel zu meiner Entlastung vorzulegen?

Rechtsanwalt, Bewertung, Recht, Rechte, Gesetz, Gericht, Diebstahl, Jura, Strafrecht
Sollte ich Widerspruch gegen diese Note einlegen (Details in der Frage)?

Hallo liebe Community, Also wir haben nun alle Noten bekannt gegeben bekommen (Gymnasium EPH/NRW). Und bis gestern lief alles noch gut. Es ist kein sehr gutes Zeugnis aber es würde reichen um versetzt zu werden. Nun denn, im April hatte ich einen blauen Brief bekommen im Fach Geschichte. Seit jenem Tag habe ich mich in Geschichte immer angestrengt und aufgepasst, dass ich mündlich gut mitmache. Jedoch meint die Lehrerin das ich mich von einer 5 auf eine 5+ "gebessert" hätte. Ich war extremst schockiert. Ich war mir so sehr sicher dass ich mindestens eine 4 bekommen werde. Sie meint auch, dass sie absolut nichts mehr tun könne um mir eine 4- zu geben, obwohl die Quartalsnoten 5 (3 Quartal) und (4. Quartal) 4 waren (was ich für dieses vierte Quartal absolut nicht einsehe, da ich auf alle Fälle besser war). Und dann gibt es dieses eine Mädchen, sie hat sich im ganzen Jahr maximal (nicht übertrieben) 5 mal gemeldet und bekam im 2. Halbjahr eine 3 mündlich. Daraufhin habe ich in der Klasse "Zeugen" gefunden, die bezeugen könnte dass ich garantiert besser als das Mädchen war, das eine 3 bekommen hat. Ich habe der Lehrerin auch gesagt, dass die Geschichtsnote versetzungsrelevant ist, darauf hin meinte sie "das es ihr leid tue". Dann habe ich ihr gesagt, dass ich doch nach den blauen Briefen sehr viel besser geworden bin (was ich euch beim Leben meiner Oma garantieren kann), sie meiner nur "tut mir leid". Und was auch sehr seltsam ist ist, dass alle Lehrer aus dem 1+2+3+4 Quartal eine Jahresendnote bilden. Nur sie nicht. Sie rechnet NUR das 2. Halbjahr ohne das 1. Halbjahr auch nur 1% zu berücksichtigen. Da hatte ich nämlich noch eine 3- auf dem Zeugnis da wir da noch 2 Klausuren geschrieben haben, anstatt wie dieses Halbjahr nur eine. Also alles in allem will sie mir doch tatsächlich sagen, dass ich mich nach den blauen Briefen nur um ein + bessert hätte, obwohl ich sehr viel mitgemacht habe (wofür ich ja auch Zeugen habe). Schlimmstenfalls müsste ich in Geschichte eine Nachprüfung machen um die 5++++ die sie mir geben zu einer 4- zu machen. Würdet ihr in dieser Situation auch ein Widerspruch einlegen? Wenn ja, wo legt man den ein? Ist es von Vorteil, wenn ich die "Zeugen" auch mit da reinbringe, oder haben die keinen Einfluss auf sowas (mit den Zeugen habe ich sonst NIE was zu tun, also es sind keine Freude von mir, das weiß die Lehrerin auch)? Oder sollten meine Eltern nochmal in die Schule gehen und mit der Lehrerin, bevor wir Widerspruch einlegen oder irgendwelche Klagen einreichen falls der Widerspruch abgelehnt wird? Muss sie das 1. Halbjahr auch (ein wenig) berücksichtigen, sodass sie aus der 5++ eine 4- machen könnte? Der Text ist ein wenig länger geworden als gedacht, aber ich danke allen die es bis hierhin gelesen haben und auch mir helfen. DANKE!!

PS: Entschuldigung für Fehler im Text, da es vom iPad aus getippt ist und sich so leider leicht Fehler einschleichen können. :-

Schule, Bildung, Noten, Gesetz, Gericht, Abitur, Gymnasium, Lehrer
Baldige Gerichtsverhandlung als Zeugin - Wie geht das ganze vor sich?

Hallo liebe Leutz,

ich habe in zwei Wochen eine Gerichtsverhandlung und frage mich wie ich am besten damit umgehe. Der Hintergrund ist, dass die verhandelnde Thematik eh schon für mich schlimm ist zu erzählen und zudem nachdem das Protokoll bei der Polizei fast ein Jahr her ist kann ich mich an meine Wortlaute vom Protokoll erinnern, zudem habe ich die ganzen chronologischen Abläufe nur durch raus schreiben von meinen Nachrichten mit dem "Beklagten" damals gewusst.

Ich rief nun bei der Polizei an wo ich das Protokoll ab gab (wobei der Polizist von damals hatte heut frei) der dortige Polizist meinte nur ich könne mich auf das Protokoll von dem Polizist berufen wenn ich nicht mehr so viel wisse.

So nun meine Fragen:

  • kann ich wenn mir eine Frage vom Richter gestellt wird tatsächlich einfach "frech" sagen das ich nichts äußern will weil das alles im Protokoll steht und mich darauf berufe?

  • sollte ich das mitm nichts sagen und auf Protkoll berufen nicht machen könne, darf ich Notizen machen? Also ich meine natürlich nicht texte sondern rein Datum wann was war

  • bei meiner Verhandlung gibt es keinen Gegenkläger (vermutlich weil durch mich das ganze ins laufen kam weil die Staatsanwaltschaft eine Anzeige wünschte von meinem Fall), ist es daher wohl ein öffentliches Interesse? Weil ich habe kein Anwalt eingeschaltet

  • Wie weiß ich wieviele Personen als Zeugen dort sind? Auf der Internetseite vom Amtsgerichtstehen keine Verhandlungstermine oder kann ich das beim Gericht erfragen?

  • Wie weiß ich ob der Beklagte (wenn mans so nennen kann) in Haft ist oder auf freier Bahn und somit seh ich diesen auch noch im Gang im Gericht? Er ist agressiv

  • wenn ich als Zeugin dann aufgerufen wurde und rein gehe, darf ich dann dort rest anhören (soweit ich das verkrafte) und wo sitz ich da? Sitzt man da wie im Fernsehen so hinten? Oder muss ich sogar sitzen bleiben falls noch meine Zeugenaussagen noch wichtig sind nachträglich nochmal?

  • was mach ich gegen meine Nervosität und wie stelle ich mich glaubhaft dar? Ich frage deshalb durch meine Emotionen neige ich gern dazu sehr nervös beim Reden zu wirken

So das wars schon mal

Ich hoffe das ihr euch Zeit nehmt und mir das beantwortet.

Grüße Melodia

Gericht, Verhandlung, Zeuge, gerichtstermin

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