Alkoholausschank an einer Stufenparty?

Hallo zusammen,

Ich denke fast jeder kennt sie, die Stufenpartys. Die Gymasialstufe, die im vorletzten Schuljahr ist macht sogenannte Stufenpartys um schon einmal Geld für den späteren Abiball zu sammeln. Meist werden hierfür Hütten gemietet und von Partygästen ein kleiner Eintritt verlangt. Gestellt werden Musik, und Co.

Gäste müssen meist mindestens 16 Jahre alt sein.

Solche Stufenpartys sind öffentliche Veranstaltungen.

Für den Ausschank von Alkohol benötigt man ja eine Ausschankgenehmigung, soweit ich weiß.

Die Stufe von einer Freundin plant momentan solch eine Stufenparty.

Sie sagen "Ab 22 Uhr gibt es Shots für 1 Euro". Aber sie haben keine Ausschankgenehmigung oder ähnliches, weil sie nicht wussten, dass man so etwas benötigt bis ich sie darauf hingewiesen habe....

Nun natürlich die Frage: Wo bekommt man so eine Genehmigung? Was kostet das? Welche Voraussetzungen müssen die verantwortlichen Veranstalter erfüllen? (Alter,...)

Und wie sieht es damit aus, wenn man zB den Alkohol im Autokofferraum lagert, vornedran einen Tisch stellt als "Bar" und wenn die Polizei erscheint einfach den Kofferraum zuklappt? Kann die Polizei hierbei etwas ausrichten? Oder mangelt es an Beweisen? Was wenn jemand von der Party behauptet im Kofferraum wird Alkohol ausgeschenkt?

Ich weiß natürlich dass dies eine kriminelle Tat ist, es wäre lediglich sozusagen eine Notlösung falls es mit dieser Genehmigung nichts wird...

Der Fokus liegt natürlich darauf eine Genehmigung zu erhalten...

Danke für alle hilfreichen Antwort,

Gruß 19MM99

Party, Polizei, Alkohol, Bußgeld, Gesetz, Gericht, Justiz, Strafe, Veranstaltung, öffentlich, Ausschank
Interessensfrage, wie ist die Auslegung von zoophilie in Deutschland geregelt?

Achtung, Text ist ein bisschen länger xD. Hallo und guten Morgen. Ich möchte im vorraus betohnen und klar stellen, das ich solch eine sexuelle Praktik, die ein Tier oder ein anderes Wesen nötigt, sich dem Menschen zu unterwerfen nicht beführworte und gegen solch ein Praktiken bin, diese Frage ist aus reinem Interesse an der Rechtslage in Deutschland gestellt, da für mich einige Punkte nicht erkenntlich sind. Also, der Hintergrund. Ich interessiere mich für das deutsche Rechtssystem und dessen Auslegung in bestimmten Fällen. Ich habe gestern ein wenig im Netz gesurft und bin auf das Thema Zoophilie gestoßen. Mir war vorher bewusst, dass es so etwas gibt, aber genauer damit beschäftigt habe ich mich damit nicht. Allerdings verwirrt mich folgendes. Soweit ich es verstanden habe, war die Zoophilie bis 1969 mit Gefängniss Strafe zu ahnden, wurde aber dann im Zuge der Rechtsreform legalisiert. Im Jahre 2013 wurde allerdings ein neuer Gesetzbeschluss erlassen, welches sexuelle Handlungen mit Tieren verbietet. Allerdings ist dies nach meiner Information nur eine Ordnungswidrichkeit, was mich stutzig macht, da ich nicht genau verstehe, was die s im Enteffekt zu bedeuten hat. Außerdem las ich etwas von einer Regelung, welche den Geschlächtsverkehr mit einem Tier nicht verbietet, so bald es zu einer Artuntypischen Handlung gezwungen wird. Was heißt dies am Ende genau? Außerdem Frage ich mich, ab wann zählt eine Zoophile Handlung als Strafbar? Ich weiß nicht mehr genau in welchem Land es so geregelt ist, aber es zählt erst als Verbrechen, wenn eine Penetration durch einen der Partner durchgeführt wurde, wie ist dies in Deutschland, ich meine, es verwundert mich schon, dass man gantz offen bei google Anzeigen und Boards für Zoophile Anzeigen findet. Zusammengefaßt möchte ich folgendes wissen. 1: Ab welchem Moment ist Zoophilie strafbar, also erst bei der penetration oder schon vorher? 2: Was bedeutet genau Ordnungswidrichkeit in diesem Falle. 3: Wie ist das mit der Regelung gemeint, dass es kein Vergehen ist, wenn das Tier zu einer Art untypischen Handlung gezwungen wird? 4: Wie kann man geschädigten Tieren helfen und was kann man gegen solche Menschen tuhen, ich distanziere mich allerdings von hetze und Lynchmobs im Internet oder im öffentlichen Leben, links wären gantz nett. Nochmal, ich distanziere mich von Zoophilie und anderen solchen Praktiken.

Tiere, Deutschland, Sex, Recht, Gericht, Tierschutz, Gesellschaft, Utilitarismus, Gesätz
AG zahlt kein Gehalt | Beschäftigungsverbot und schwanger?

Liebe Forenmitglieder,

über eure Einschätzung zu folgendem Fall wäre ich euch sehr dankbar:

Angenommen eine AN beginnt ein neues Arbeitsverhältnis und wird direkt zum ersten Arbeitstag krankgeschrieben und einige Tage später erhält sie ein Beschäftigungsverbot wegen einer festgestellten Risikoschwangerschaft.

Sie informiert den AG und lässt ihm alle relevanten Unterlagen wie auch Informationen zur Bankverbindung und Krankenkasse zukommen.

Der AG ist daraufhin nicht mehr erreichbar. Kontaktaufnahmen scheitern.

Laut Vertrag ist die Gehaltszahlung zum Ende des Monats fällig. Am 2. des Folgemonats hat die AN immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Die Nachfragen beim AG scheitern. Die Krankenkasse teilt der AN allerdings mit, dass der AG sie hier angemeldet habe. Auf Grund des Verhaltens des AG geht die AN davon aus, dass der AG die Situation zunächst reaktionslos "auszusitzen" versucht.

Die AN sendet dem AG daher eine Abmahnung mit Fristsetzung postalisch per Einschreiben.

Nun sind die Fragen: Wie sollte die AN nun vorgehen um schnellstmöglich ihre Gehaltszahlung einzufordern? Wie lange dauert so etwas in etwa? Gibt es die Möglichkeit einer Beratungshilfe, da die AN ohne den Lohn nicht über die finanziellen Mittel verfügt sich Rechtsbeistand zu nehmen? Was hat es hier mit Verzugszinsen und einem etwaigen Schadensersatzanspruch auf sich?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

LYV

Rechtsanwalt, Gehalt, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Gericht, Beschäftigungsverbot
Strafrecht und Tilgung der Strafe sowie Bewerbung bei der Polizei?

Guten Abend zusammen,

Hier wurden schon etliche Themen bezüglich der Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister  eröffnet und diskutiert. Doch keine dieser Fragen bietet mir Hilfe bei meinem Problem.

Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen und bitte sachlich bleiben :)

Also folgender Sachverhalt existiert:

Im Juni 2011 wurde ich wegen einer kleinen Dummheit zu 30 Tagessätzen á 50€ im Zusammenhang mit dem Erwerb von BTM verurteilt. Ich bin als ich Post bekam aus Angst nicht zu der Vorladung bei der Polizei erscheinen und wurde ohne meine Anwesenheit mit einer Geldstrafe belegt. Habe diese natürlich bezahlt weil ich naiv war und Angst davor hatte meine Eltern zu enttäuschen und das sie mir nicht glauben würden wenn ich ihnen sage "Ich habe eigentlich nichts damit zu tun!" Freunde von mir benutzten mein Handy um ihren Dealer anzurufen ... als der Typ aber wohl hoch genommen wurde müssen die gesehen haben das viele Anrufe von meiner Rufnummer aus ging. Soviel zur Strafe.

Ich weiß das mein Verhalten nicht korrekt war und ich sehe es als meine Jugendsünde.

Nun habe ich mich bei der Polizei beworben und schon den theoretischen Teil sowie den sportlichen Teil bestanden. Termin für das Interwiew bekomme ich die nächste Tage. Ich habe Angst ,dass meine Dummheit mir noch Ärger bei der Bewerbung machen könnte

In diversen Foren konnte ich lesen das Strafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Stimmt das so ? Kann ich mich nun wieder als nicht Vorbestraft sehen ?  

Also rein rechtlich gesehen dürfte die Polizei meine Vorstrafe doch nicht mehr sehen oder ?

Ich danke euch vorab schonmal 😊

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Vorstrafe, Tilgung, bundeszentralregister
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Adac Abschleppdienst will 400€?

Kurz und knapp meine Auto ist vor 2 Wochen stehen geblieben auf der Autobahn. Habe das Adac Team angerufen um es zu prüfen eventuell vor Ort repariern zu lassen. Nach 1 Stunde kam der Adac mit nem Abschleppwagen und meinte zu mir 250€ muss du selbst zahlen. Ich war verblüfft da ich es überhaupt nicht abschleppen lassen wollte. Allerdings nahm der das Auto als Pfand mit da er keine 250€ bekam. Ich musste nichts unterschreiben oder sonstiges. Seit 2 Wochen ist das Auto auf dem Abschlepp-platz. Habe mehrmals Adac angerufen da ich es nicht abschleppen wollte und ich kein Auto mehr hab. Doch kein Erfolg auch die reden sich raus ich wäre schuld und muss die Kosten halt zahlen. (Sehr unfreundliche Art und Weise) ich schrieb Beschwerde Briefe auch keine Antwort. War vor einigen Tagen DORT (Stellplatz) um es zu klären sah das Auto plötzlich ohne Kennzeichen (wurden abgemacht von denen) und das Büro war geschlossen ich rufte die Nummer an die an der Scheibe stand doch auch dort wurden wird abgewiesen und man meinte sind zurzeit nicht in der Nähe. Dann wieder Erfolglos nach Hause gefahren. Habe meine Anwältin bescheid gegeben erst gestern sagte die zu mir die Abschleppgebühren sind 400€. Was mich jetzt sehr erschreckt erst waren es 250€ und jetzt wollen die 400€ und das Auto fährt ja nicht mals. (ohne Reparatur nichts) 400€. Leider sehe ich keine Chancen mehr was ich tun soll. Ich fühle mich sehr verarscht. Würde ich wollen das es abgeschleppt werden soll würde ich von Anfang an einen viel günstigeren anrufen. Doch das war ja nicht mein Ziel jetzt so in der Falle zu sitzen. Kommen seit 2 Wochen ohne Auto schwer zur Schule. Verdiene auch nicht mit 18 Jahren soviel Geld um denen 400€ für "nichts" zu bezahlen. Was soll ich denn jetzt tun? Das Auto selber ist nicht viel Wert.:/ Traurig das auch das Adac Team einen so stehen lässt. Jetzt bitte ich um eure Hilfe..

Auto, Polizei, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, ADAC, Jura, Abschlepper
Verwaltungsgericht gewonnen. Wie hoch sind die Chancen das Oberverwaltungsgericht zu gewinnen?

Abend Ihr Lieben.

Ich hatte schon mal hier die Frage gestellt, wie es weiter geht wenn ich mit der FH vor Gericht bin.

Kurz nochmal was passiert ist; ich habe eine Klausur geschrieben und anschließend danach dem Dozenten eine Mail geschrieben. Der Dozent meldete mich dem Prüfungsamt. Ich bekam ein Brief mit der Entlassung von der FH, da das schreiben einer Mail an Dozenten bezogen auf die Klausur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Mir wurde vorgeworfen meine Anonymität aufgehoben zu habe und Täuschungsversuch. Dennoch wurde meine Klausur von einem anderen Korrektor überprüft und mit bestanden bewertet. Die FH stufte dies aber auf nicht bestanden runter, wegen den Ordnungswidrigkeiten.

Naja dies habe ich dann dem Anwalt in Auftrag gestellt und hat der hat geklagt. Das Verwaltungsgericht hat sich die Sache angesehen und entschieden, dass ich meine Anonymität doch nicht aufgehoben habe und das auch kein Täuschungsversuch vorliegt. Das heisst, dass ich die Klage seitens des Verwaltungsgerichts gewonnen habe.

Da die FH dies nicht dulden kann, sind die Herrschaften zum Oberverwaltungsgericht marschiert. Die sollen nochmal alles prüfen.

Meine Frage; wie entscheidet das Oberverwaltungsgericht? Hat das Verwaltungsgericht hier auch etwas dann zu sagen? Ist das ein guten Zeichen, dass das Verwaltungsgericht für mich entschieden hat? Hat jemanden Erfahrungen mit solch ähnlichen Themen gehabt?

Vielen Dank an euch alle.

Gruß

Prüfung, Gericht, Fachhochschule, Klausur, Verwaltungsgericht
Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache). Was kann ich tun?

Amtsgericht ignoriert mich. (Nachlasssache)Was kann ich tun?

Hallo! Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann.

Ich bin fuer das Amtsgericht Hannover Luft ! Das Nachlassgericht ignoriert mich

Vor dreieinhalb Montaten ( Anfang Juli 2016 ) habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht Hannover bekommen. In der Anlage erhielt ich eine Kopie eines Erbscheinsantrags des Anwalts meines Bruders . Das Amtsgericht teilte mir mit, dass ich Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins bei dem Gericht einreichen konnte.Seitdem habe ich mehrere Schreiben mit Einwendungen gegen die Erteilung des beantragten Erbscheins an das Amtsgericht geschickt. Ich bekam keine Antwort auf meine Schreiben. Ich habe also schriftlich um schrifltiche Bestaetigung des Eingangs meiner Schreiben gebeten. Ich habe keine Antwort bekommen. Die Angestellten am Amtsgericht haben mir immer telefonisch bestaetigt , dass das Gericht meine Schreiben bekommen hat. Anfang Oktober teilte mie eine Angestellte mit, dass es einen Beschluss vom 30.9. gaebe. Ich habe keinen Beschluss bekommen. Seit dem Schreiben von Juli habe ich keine Schreiben vom AG bekommen. Wenn ich telefoniere, wird mir immer gesagt , dass die Akte bei dem Zustellungsabteil sei. Die Angestellten haben mir auch bestaetigt, dass ich als Beteiligte am Verfahren eingetragen sei. Der 30.September liegt jetzt 3 Wochen zurueck. Ich bin sehr besorgt. Warum hat das AG meine Schreiben ignoriert ? Warum habe ich den Beschluss nicht bekommen ? Wie ist das zu verstehen ? Was kann ich machen ?

Ist es sonst noch jemand auch so beim AGverfahren so ergangen?

( Weiteres zum Verfahren : Ich habe die irische und die britische Staatsangehoerigkeit und wohne in Frankreich. Meine Mutter war auch Irin , aber sie hatte jahrelang in Hannover gewohnt und liess ein Testament von einem deutschen Notar erstellen und bei dem AG Hannover hinterlegen. Mein Bruder hatte 2015 einen Erbschein bei dem AG Hannover beantragt. Ich erhob Einspruch , aber das AG beschloss , den Erbschein zu erteilen. Das AG lehnte meine Beschwerde gegen den Beschluss ab. Das OLG Celle hob den Beschluss vom AG auf, und lehnte den Antrag meines Bruders zurueck. Nachdem ich den Erbscheinsantrag Juli dieses Jahr bekommen habe, habe ich das Gericht darum gebeten , eine neue Richterin zu bestellen. Ich wollte nicht, dass dieselbe Richterin, welche 2015 den Erbschein erteilen wollte, ueber den Antrag dieses Jahr entschied)

Erbe, Gericht
Klage gegen Jugendamt und Heim?

Hallo,

meine Lebensgefährtin hat eine Tochter die im Heim ist, 11J, im Heim seit sie 3 ist(sollte vorübergehend sein!!!)

Unser Jugendamt in Frechen macht was es will. Das Heim ebenso, das Kind wird nachteilig behandelt und schikaniert und will unbedingt dort weg. Wir vermuten, dass noch ganz andere Dinge vor gekommen sind, aber L. darf nur mit "Bewacher" mit meiner Freundin telefonieren. Besuchskontakt ist 1 mal/Monat und 1 mal/Woche, woran sich auch nicht gehalten wird.

Nun haben wir seit geraumer Zeit einiges protokolliert und wollen gegen das Heim sowie JA (Name vom Support entfernt) vorgehen um L. zurück zu bekommen.

Die Frage: Reicht das Protokoll bereits aus? Und wie kann man am besten alles öffentlich machen, damit die Öffentlichkeit sieht wie JA Frechen und Heim in Hagen sich verhält? Hier das Protokoll:

06.03.16 : Beschwerde Kusai AWGII wegen Sachbeschädigung etc, siehe Schreiben. Keine Antwort von Zuständigen.

18.08.16 : Erneut Beschwerde Kusai AWGII, siehe Schreiben. Ebenfalls keine Antwort von Zuständigen. 22.08.16 : Will mich beim JA über Heim beschweren, sie nicht da!

16.09.16 : Ich möchte Laura ein Handy schenken, da sie alt genug ist und alle anderen Kinder im Heim auch eins haben. VERBOTEN! 17.09.16 : Besuch bei Laura, kurz nachdem ich mit ihr in der Stadt bummel, klingelt das Handy: ich soll sie sofort zurück bringen wegen einem angeblichem Notfall. Der Junge um den es angeblich im Notfall ging, saß bei meinem Eintreffen im Garten und spielte Schach!!! 18.09.16 : Kinderheim gefragt, ob ich Laura zu mir holen kann am We, hieß nein fragen Sie JA 19.09.16 : JA angerufen, Sie meinte "Ja von mir aus gern, ich rufe beim Heim an und kläre das und rufe Sie zurück".Kein Rückruf! 20.09.16 : sie erreicht, hat am Vortag NICHT angerufen beim Heim. Will dies jetzt nachholen und ruft zurück. KEIN RÜCKRUF! 21.09.16 : ganzen Tag ausser Haus, nicht erreichbar. 22.09.16 : krank! 23.09.16 : Wieder JA angerufen: hat Urlaub eine Woche!!! Selber beim Heim angerufen: sie hat NICHT wie vereinbart angerufen, Heim wusste von nix. Auf Anfrage ob ich Laura jetzt mitnehmen darf hieß es "Nein,wegen unregelmäßigen Besuchskontakten(dabei wurde doch MIR verboten zu kommen!)und ausserdem hat sie in die Akte bereits eingetragen NEIN!!!

15.10.16 : Meine Tochter wurde von Frau (Name vom Support entfernt) im groben Ton angeschrien. Dies hat sie schlauerweise mit dem Handy aufgezeichnet. Die Tonaufnahme liegt vor. 15.10.16 : Laura wurde angedroht das Handy zu beschlagnahmen. Telefonat mit Frau (Name vom Support entfernt) wurde aufgezeichnet, grober Wortlaut" Mit mir wurde nix abgesprochen das Laura ein Handy haben darf, fertig!" 15.10.16 : Laura wurde das Handy gegen ihren Willen weg genommen. 18.10.16 : Telefonat mit Laura, Handy ist immer noch nicht zurück erhalten! Mit Nachtbetreuer "Roman" gesprochen, (Name vom Support entfernt) seit Wochen nicht erreichbar!Weder Mail noch Tel.

Rechtsanwalt, Gericht, Heim, Jugendamt, Kinderheim, Klage
Beste Freundin vom Freund begrapscht im Schlaf?

Ich bin grad völlig fertig mit der Welt. Letzte Woche war meine beste Freundin bei mir zu Besuch. Es war ausgemacht dass sie bei mir im Schlafzimmer schläft weil mein Freund und ich sowieso immer in der Stube auf der Couch schlafen. Nun es floss viel Alkohol, ich kann mich auch ehrlich gesagt nur noch an Bruchteile des Abends erinnern (dazu muss ich sagen meine beste Freundin hatte nicht soooo viel getrunken und sie ist zeitigen ins Bett als wir weil sie arbeiten musste am nächsten Tag). Nun an eine Situation kann ich mich aber genau erinnern, nämlich wir waren in der Küche und ich sah wie meine beste Freundin plötzlich fluchtartig die Wohnung verließ und mit dem Auto wegfuhr ohne was zu sagen obwohl sie ja auch was getrunken hatte. Ich war völlig perplex, denn sie hat schon öfter bei mir bzw uns übernachtet und sowas ist noch NIE vorgekommen. Am nächsten Tag fragte ich sie natürlich was los war. Ich bin bis dato davon ausgegangen dass wir vielleicht zu laut waren oder irgendwas mit ihrem Freund passiert ist oder so. Aber nein, sie schrieb mir dann nach einiger Zeit dass sie aufgewacht war und mein freund sie begrapscht hat (wo genau weiß ich nicht) und sie auf die Stirn geküsst hat und komisch gestöhnt hat!!! Und dann sofort aufgehört hat als er merkte sie ist wach geworden. Ich war völlig geschockt. Natürlich habe ich meinen Freund sofort drauf angesprochen. Er meinte davon wüsste er gar nichts. Ich habe ihn trotzdem sofort aus der Wohnung geschmissen und die Beziehung beendet. Natürlich kamen 3 Tage lang haufenweise tut mir leid Nachrichten, selbsgemachte Videos und und und. Er hat trotzdem immer drauf bestanden von nichts zu wissen (warum entschuldigt er sich dann für was, was er nicht weiß?!) Naja als ob das nun nicht schon genug Stress wäre, hat mich eben diese Freundin dann gefragt ob ich und sie nicht zusammen aufs Weinfest gehen wollen am Wochenende um bisschen Spaß zu haben und das alles zu vergessen für einen kurzen Moment. Obwohl ich eigentlich keine Lust hatte so kurz nach der Trennung irgendwie feiern zu gehen, habe ich zugestimmt. Ablenkung ist ja bekanntlich das beste. Schon wo wir uns dann am besagten abend getroffen hatten sagte sie gleich, dass dieses Thema heute nicht zur Sprache kommen wird und soll. Okay besser so. Doch dann kam der Hammer. Obwohl sie genau wusste dass ich eigentlich noch völlig fertig mit der Welt war knallt sie mir plötzlich ohne Vorwarnung und völlig unvorbereitet vor die Füße "ich habe den übrigens angezeigt. Das hättest du doch auch gemacht oder?" Ich war so geschockt dass ich erstmal gar nichts sagen konnte. Ich meine auch wenn es irgendwie ja ihr recht ist ihn anzuzeigen und ich die Tat absolut nicht billige, auch wenn sie unter Alkohol Einfluss passiert ist, aber DAS?! Zumal mein Freund in der Hinsicht NIE auffällig gewesen ist. Er hat mich NIE zu irgendwas gezwungen oder etwas gegen meinen Willen gemacht und die stellt den jetzt hin als vergewaltiger. Was passiert jetzt?

Gericht
Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

Meine Oma hatte meiner Mutter damals für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht geschrieben und diese notariell beglaubigen lassen. Das Alles wollen die Gerichte nicht sehen und reagieren auf unsere Schreiben nicht. Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts wurden ignoriert und die Akte wieder zurück an das Amtsgericht bei uns gesendet.

Die Betreuerin, die im Übrigen nur die Vermögenssorge übertragen bekommen hatte, erteilte uns damals Hausverbot, was bis heute noch besteht. Wir haben keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Dürfen Sie nicht mal mehr aufsuchen.

Das war natürlich nun nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ganzen Fall. Haben Sie Interesse uns zu helfen und beizustehen? Wir haben mittlerer Weile aufgegeben und auch kein Geld mehr für einen Anwalt, die meisten lehnen ab, weil die Akte schon zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht allerdings.

Die Polizei hat ein Verbot von dem Richter bekommen aktiv zu werden, der Richter ist telefonisch nie zu erreichen, postalisch bekommen wir keine Antwort, persönlich werden wir rausgeschmissen und es wird mit der Polizei gedroht. Die Betreuerin schreibt uns andauernd, neuerlich per Gerichtsvollzieher, dass wir die Vorsorgevollmacht, ihr aushändigen sollen.

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