Hallo, vielleicht hatte jemand sowas schonmal, ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen, dass ich wegen Betrug angeklagt seie, nachdem ich Schuhe über eine Onlinetauschbörse vor ca einem dreiviertel Jahr verkauft habe. Dieser Kauf kam zustande, sie hat mir das Geld überwiesen, ich habe die Schuhe verschickt, jedoch unversichert, das war jedoch klar ersichtlich, bzw vereinbart. Nun behauptet sie ich hätte die Schuhe unterschlagen und ich soll laut Gericht 30 Tagessätze eine bestimmt Strafe zahlen oder dagegen widersprechen. Gibt es da irgendeine Chance?Den Beleg von der Post von damals habe ich natürlich nicht mehr, aber woher weiß ich denn, dass Sie die Ware nicht erhalten hat und nur das Geld wieder haben will???