Mahnbescheid seit Monaten bekommen, bezahlen oder weiter kämpfen?

Hey ich hab ein Problem mit Zalando bzw. dem Inkasso unternehmen Pair Finance. Ich werde seit 2020 mit deren Mahnungen in Abständen terrorisiert, dass ich meine zurückgesendeten Artikel bezahlen soll, da sonst gerichtlich etwas eingereicht wird bzw. mir wird auch mit einem Schufa Eintrag gedroht.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe die Artikel Ordnungsgemäß mit der Retoure zurück geschickt, dabei sind auch alle zurück gekommen bis auf angeblich ein Pullover. Ich hatte dies Zalando mitgeteilt woraufhin ich dann eine rechtsverbindliche Erklärung ausfüllen sollte was ich auch tat. Bei dieser ging es darum das ich bestätigen sollte das ich die Artikel zurück geschickt habe mit Belegen etc. was ich auch direkt mit abgeschickt habe waren die Belege von Dhl das ich das Paket verschickt habe.
Jedoch hieß es direkt danach ich solle Geduld haben und auf die Überprüfung warten. Daraufhin habe ich nichts mehr von Zalando gehört und eine Mahnung vom Inkasso erhalten. Diese Mahnungen habe ich immer wieder Widersprochen. Ob mit Briefen oder E-Mails.

Heute nach fast Monaten bekomme ich wieder eine E-Mail wo mir wieder gedroht wird entweder 180€ zu zahlen (Ursprungsbetrag des Artikels ist 99€) oder es würde Zitat: Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Daten an die SCHUFA Holding AG übermitteln dürfen, wenn Sie die Zahlung nicht leisten oder die offene Forderung nicht bestreiten. 

Wenn Sie bis zum 12.02.2021 keine Zahlung leisten, werden wir Ihre Forderung zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsabteilung übergeben. Diese wird die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen Sie prüfen. Daher fordern wir Sie ausdrücklich dazu auf den offenen Betrag in Höhe von 180,15 € zu bezahlen. 

Das wurde mir geschrieben und darauf hin habe ich einen Widerspruch per Mail eingelegt und warte nun auf eine Antwort. Jedoch weiß ich das dies wieder nix bringen wird und frage nun um Rat.
Was soll ich tun? Was wird passieren bei einem Gerichtsverfahren ?
Ich bedanke mich im Voraus auf antworten.

Recht, Gericht, Inkassounternehmen, Mahnung
ARGE - Wer Vertragspartner bei Kündigung durch Maßnahmenträger?

Hi, hier in Kürze: Es gibt 3 Parteien. Die Arge, die 15.000 Euro an eine Fahrschule bezahlt hat. Die Fahrschule die einen Ausbildungsvertrag mit mir abgeschlossen hat und ich als Teilnehmer der Fahrschule. Ich habe Theorie mit Null Fehlerpunkten bestanden. Die Fahrschule hat ihre vertraglichen Leistungen nicht erbracht, Beispiel nur halber Gabelstaplerkurs, hat vergessen mich zu den Modulen einzuladen, also alles belegt. Ich habe die Fahrschule am 1.1. in Verzug gesetzt und die Fahrschule hat mündlich der ARGE gegenüber gekündigt. Mein Ausbildungsvertrag besteht noch, ich erhalte aber keine Leistungen mehr von der Fahrschule. Die ARGE sagt, das geht sie nichts an, was mich wundert, hier werden 15.000 Euro einfach mal so transferiert ohne nachzufragen... Meine Fragen: 1. Ist die Fahrschule der ARGE gegenüber auskunftspflichtig, die ARGE sieht hier keine Notwendigkeit, oder ist die Fahrschule mir gegenüber auskunftspflichtig? 2. Ist mir ein Schaden entstanden? Immerhin hätte ich das Geld iin eine andere Maßnahme stecken können? 3. Zu welchem Anwalt geht man und ist das über Prozesskostenhilfe abgedeckt? Wer hatte den Fall schonmal, dass einem der Maßnahmenträger ohne Angabe von Gründen kündigt?

Falls jetzt jemand neugierig ist. Nein, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, bin immer dorthin und wollte das ja auch machen. bin aber in der 2ten und 3. Std. genötigt worden einzusehen, dass ich mehr wie die vertraglichen 38 Stunden brauche, da habe ich immer gesagt, es gibt keinen Anschlußkurs. Privatzahler wurden nach 7 Doppelstunden zur Prüfung vorgelassen. Ich denke mal, dass dies der Grund zur Machtdemonstration durch die Fahrschule war.

Recht, Anwalt, Sozialrecht, Gericht, Fahrschule, Jobcenter, Jura, Vertragsrecht, Maßnahme, Ausbildung und Studium
Kind äußert Angst vorm Vater?

Hallo zusammen

ich und der Kindsvater leben seit etwas mehr wie 2 Jahren getrennt. Meine Tochter ist zwei und ich habe das alleinige Sorgerecht. Wir befinden uns in einem Sorgerechtstreit.
meine Tochter ist fast 2,5 Jahre und geistig sehr weit entwickelt. Der kindsvater hat momentan begleitete Übergaben und darf meine Tochter für zwei Stunden einmal die Woche sehen.
letzter Umgang war Freitag. Schon vor dem Umgang Hat meine Tochter gemeint Angst. Wurde dann aber mit Geschenken gelockt. Umgangsbegleiterin sagte mir dann dass meine Tochter sich kaum beruhigen lies. Und ich vermute man hat ihr gesagt dass man sie zu mir bringt. Auf dem Heimweg hat sie plötzlich immer gesagt Mama Angst. Ich fragte sie wovor sie Angst hätte dann sagte sie vor Papa. Auf die Frage warum sagte sie nichts mehr. Beim Abendessen wiederholte sie Angst vor Papa. Nachts ist sie mehrfach aufgewacht und hat geweint. Immer wiedeR ihre Angst kund getan. Am Samstag sagte sie aus dem nichts heraus dass sie Angst hat vorm Papa wieder. Ich frage sie ob sie geschlagen wurde. Sie sagte nein. Ich fragte ob er sie angwschrien hätte. Da stimmte sie zu. Sie findet keine Ruhe. Und ich versuche sie abzulenken. Hattet ihr damit Erfahrungen? Ich habe meinen Anwalt gebeten einen eilantrag zu stellen dass die Umgänge ausgesetzt werden. Sowie die Verfahrensveiständin, das Jugendamt und die Umgangsbegleiter informiert. Am liebsten würde ich auch eine Anzeige erstellen. Ich mein warum sollte ein Kind lügen? Ich habe Angst dass er ihr was angetan hat und dadurch dass ich gezwungen wird man ihr immer mehr schadet. Ein Psychiater wird die nicht untersuchen. sie ist nun mal zu jung. Aber sie äußert mir ihre Angst und ich fühle mich machtlos. Hat jemand Ideen? Danke

Umgangsrecht, Familie, Gericht, Psychologie, Kinder und Erziehung, Liebe und Beziehung
Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Finanzen, Familie, Geld, Deutschland, Recht, Anwalt, Gericht, Beamte, Behörden, Gesellschaft, Jugendamt, Jura, Jurist, Kinder und Erziehung, Richter, Soziales, Staat, Willkür
1,1 Milliarden Euro für den "Kampf gegen Rechts"?

Die Bundesregierung will in den nächsten vier Jahren 1,1 Milliarden Euro für den "Kampf gegen Rechts" aufwenden. Auf der Homepage der SPD heißt es dazu:

Insgesamt 1,1 Milliarden Euro stehen in den kommenden vier Jahren im Kampf gegen rechts zur Verfügung. Ein klares Zeichen. Und es ist „nicht weniger als ein Meilenstein im Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in Deutschland, den wir heute erreichen“, kommentierte Vizekanzler Scholz die Einigung.

Ich sehe das kritisch, weil die Initiativen, die das Geld bekommen, häufig selbst sehr weit links stehen und nicht Rechtsextremismus, sondern alles Nicht-Linke bekämpfen. Vor allem glaube ich, dass das Geld bei Polizei und Justiz, die chronisch überlastet sind und bei Extremismus an vorderster Front stehen, deutlich besser angelegt wäre.

Aber was meint Ihr dazu? Findet Ihr, dass der Betrag angemessen ist? Oder sollte besser in andere Bereiche investiert werden?

Das Geld ist gut investiert. 50%
Das Geld könnte man besser investieren. 49%
Andere Antwort. 1%
Geld, Geschichte, Nachrichten, Polizei, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Gesetz, Gericht, News, Psychologie, CDU, DIE LINKE, Extremismus, FDP, Gesellschaft, grün, Journalismus, Justiz, Medien, Partei, Philosophie, Rechtsextremismus, SPD, Wahlen, CSU, AfD, Philosophie und Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzen, Umfrage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gericht