Kann man wegen mobbens in den Knast wandern?

5 Antworten

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Es gibt keinen Straftatbestand "Mobbing".

Es gibt die Straftatbestände üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Körperverletzung und Nachstellung.

Wenn der Mobber eine davon begeht, dann kann man ihn anzeigen und ggf. kommt er dafür in den Knast.

Den Straftatbestand des "Mobbens" an sich gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Es könnten eher folgende Straftatbestände in Sinn kommen:

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)

Und im schlimmsten Falle könnte man für einer dieser Taten ins Gefängnis gehen. Aber dann müsste man schon vorbestraft sein und die Tat müsste sehr schlimm gewesen sein. Eher würde der Jugendrichter Sozialstunden gegen den Täter verhängen.

Menuett  31.12.2016, 01:02

Nachstellung (§238 StGB) gehört da auch noch mit zu.

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BGHIK  31.12.2016, 01:04
@Menuett

Die Nachstellung muss nicht zwingend mit reingehören, so wie manche andere Taten auch nicht. Es hängt allein vom Einzelfall ab. Bei manchen reicht schon eine Tat aus, bei anderen mehrere. Es gibt keinen Grundsatzfall.

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Wenn das Opfer Suizid begeht so wie Amanda Todd dann kann man die Mobber durchaus belangen und auch einsperren wegen Tötung.

Menuett  31.12.2016, 00:57

Nein, das kann man nicht.

Dafür gibt es in Deutschland keinen Straftatbestand.

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leswar  31.12.2016, 01:01

Die Antwort ist falsch.

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