Also ein Freund von mir sitzt seit 4 Monaten in Uhaft und hat wahrscheinlich in zwei Monaten seine Verhandlung. Ich hab gehört und gelesen, dass die U-Haft meistens vom urteil abgezogen wird. Sagen wir mal der Richter gibt meinem Freund 2 Jahre und 6 Monate. Wird dann die U-haft (Die ja dann zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits 6 Monate beträgt) abgezogen? Also mein Freund dann nur noch 2 Jahre rein muss? Und diese 2 Jahre könnte er ja noch zur Bewährung kriegen, da man ja nur 2 Jahre Bewährung bekommen kann.
Wird die U-Haftzeit vom Urteil abgezogen?
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