Angebot für Produktvideos fair?

Hallo,

wir sind selbständig und haben nach einem Erstgespräch einem Kunden ein Angebot für Produktvideos unterbreitet. Er empfand das Angebot als zu teuer, daher hätte ich hier gerne die Meinung von anderen Videografen oder Personen die sich in der Materie auskennen.

Es geht um folgenden Output:

  • 4x Produktvideo (max 1,5m) in jeweils Hoch- und Querformat und verschiedenen Auflösungen (max 4k) für verschiedene Medien, Musikhinterlegung
  • 1x Video, welches die Entwicklung und Herstellung zeigt (max 3m) in jeweils Hoch- und Querformat und verschiedenen Auflösungen (max 4k) für verschiedene Medien, Vertont
  • 1x Videoloop Querformat aus den obigen Videos aufbereitet für den Header der Website, Stumm

3300 Euro Netto. (GbR)

Inbegriffen in die Leistung sind 1 Drehtag mit 2 Personen, jegliches Equipment (Kamera, Licht, Ton etc..), Kommunikationsaufwand, 2 Korrekturschleifen, Anfahrt/Abfahrt, Konzeption, Musiklizensierung und die komplette Postproduction (Wir haben hier 3 Tage veranschlagt)

Das wäre unser erstes selbständiges Videoprojekt, allerdings können wir durch unsere Jobs bereits hochwertiges Demomaterial aufweisen und unser Können zeigen. Das hatte im Erstgespräch auch überzeugt.

Nach eigener Recherche befinden wir uns mit unserer Kalkulation etwa im Mittelfeld.

Ich hätte gerne die Einschätzung von Personen, die sich mit der Materie auskennen und ihre Meinung auch begründen können.

Vielen lieben Dank.

Video, Kamera, Finanzen, YouTube, Selbständigkeit, Fotografie, Geld, Videobearbeitung, Webseite, Recht, Vertrag, Angebot, filmemacher, Firma, GbR, Videografie
Besteuerung GbR und Gesellschafter?

Hi, ich habe, glaube ich, ein Brett vorm Kopf.

Folgendes Szenario:

Es gibt eine GbR mit 2 Gesellschaftern (50/50 Beteiligung). Monatlich werden jedem Gesellschafter von der GbR 1.000 EUR auf das Privatkonto überwiesen als Entnahmen.

Am Jahresende hat die GbR laut EÜR einen Gewinn von 60.000 EUR erwirtschaftet. Abgesehen von der monatlichen Entnahme über 1.000 EUR, fließt kein Geld an die Gesellschafter.

Meine Frage ist nun: Wie wird vesteuert? Die GbR selber zahlt ja lediglich Gewerbesteuer.

Jeder Gesellschafter muss in seiner privaten Einkommenssteuererklärung im Folgejahr 50% des Gewinns (=30k EUR) angeben und zu seinem privaten Steuersatz versteuern, korrekt?

Was passiert mit den Entnahmen? Die 12k EUR Entnahmen muss jeder Gesellschafter ebenfalls in seiner privaten Steuererklärung angeben, aber wird das dann mit dem Gewinnanteil verrechnet? Oder muss jeder Gesellschafter Steuern auf 42k EUR zahlen?

In jedem Fall wäre es schön doof am Ende des Jahres mit 30k Gewinnanteil dazustehen, die versteuert werden . müssen, aber de facto nur 12k EUR ausgezahlt bekommen zu haben, richtig?

Andersrum: Die Gesellschafter bekommen ihre 12k EUR Entnahme p.a. und die GbR hat am Ende des Jahres einen Verlust von 60k vorzuweisen?

Was passiert hier?

Die Gesellschafter geben die entnommenen 12k EUR in ihrer Steuererklärung an und versteuern diese und weiter passiert nichts?

Liebe Grüße

Manu

Steuern, Wirtschaft, Recht, GbR, Steuerrecht, Unternehmertum, Wirtschaft und Finanzen
GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

Recht, GbR, Nebengewerbe, Handwerkskammer, Kleinunternehmerregelung, Wirtschaft und Finanzen
GbR mit 16 Gründen?

Moin!

Ein Kumpel sowie meine Wenigkeit überlegen schon des längeren ein Kleingewerbe anzumelden. Da wir zwei Personen sind kam natürlich schnell die GbR in unser Blickfeld.

Ich habe jetzt einige allgemeine Fragen, was wir beachten müssen, haben müssen und wie wir dieses Gewerbe allgemein anmelden bzw. eintragen.

Zuerst mal zu uns und unserem Geschäftsfeld: Wir sind beide 16 Jahre alt, wohnen in einer Norddeutschen Kleinsatdt im ländlichen Gebiet und besuchen das örtliche Gymnasium.

Wir arbeiten seit dem 13. Lebensjahr gemeinsam neben der Schule als Gärtner in der Nachbarschaft. Mittlerweile ist dieses Vorhaben etwas angewachsen mit eigenen Maschinen, Mähern, Vertikutierer etc. Darum geht es aber nur nebensächlich, denn...

...seit Sommer 2017 bauen wir Möbel aus Paletten und verkaufen diese über eBay, Facebook etc. Da wir Ende Januar die Ehre hatten in Bremen auf der HanseBAU und den Bremer Altbautagen auszustellen, wurde das Vorhaben mit einem Gewerbe immer dringender.

Wirtschaftliche Gründe, wieso wir ein Gewerbe nun anmelden wollen:

-legales Auftreten

-Möglichkeit einer Internetseite, einer der nächsten Schritte

-Rechnungen ausstellen

Private Gründe, wieso wir ein Gewerbe anmelden wollen:

-Wir waren jetzt schon mehrfach in Zeitungen vertreten und kommen jetzt auch in ein Magazin, da wir damit viel Aufmerksamkeit auf dieses im Prinzip illegale Unternhemn lenken, wollen wir uns absichern

-Erfahrungen sammeln

-Positiv im Lebenslauf

-hoffentlich höherer Verdienst in der Zukunft

Aber wir wollen aus rechtlichen Gründen auch unsere Verdienste aus dem Gartenbereich, die wir zumindest zum Anfang noch weiterführen werden, hier legal einbeziehen. Ebenso ist in naher Zukunft ein Ausbau des Möbelbaus geplant, das bedeutet wir wollen außerhalb des Werkstoffes Palette etwas bauen.

Was wir bereits (glauben zu) wissen:

Wir benötigen eine gewerbliche Versicherung, die bei unseren Umsätzen allerdings laut ersten Ergebnissen und Fragen gering sein soll (wenige Euro im Monat).

Die Gewinnausschüttung an die Beteiligten, uns beiden, darf den Wert von 4.800€ pro Person und Jahr nicht überschreiten. Gerechnet wird hier mit 400€ im Monat im Jahresdurchschnitt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Stimmen diese Infos?

Gibt es weitere Probleme mit unserem Alter (Eltern stimmen zu)?

Wir sind auch im Verkauf tätig, ist das ein Problem? Was müssen wir hier beachten bezüglich Anmeldung und spätere Durchführung?

Wir haben noch die Gartengeschichte als zweites Feld, das wir ja aufgrund des legalen Hintergrundes dann auch verrechnen wollen. Wir bewegen uns damit allerdings in ein zweites Geschäftsfeld, stellt das ein Problem dar?

Können wir einen Namen verwenden? Ich weiß, dass man keinen eintragen kann, da müssen unsere vollen Namen rein, darf man dann auf Visitenkarten etc trotzdem einen Namen haben? Derzeit, für die Messe, heißen wir JHHL Palettendesign (unsere Kürzel sowie das Geschäftsfeld).

Danke für jede Hilfe und einen schönen Abend!!

Steuern, Selbständigkeit, Wirtschaft, Recht, GbR, Gewerbe, minderjährig, Unternehmen, Verkauf
Kann ich durch Verluste einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Steuern, sparen, GbR
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen

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