GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

Recht, GbR, Nebengewerbe, Handwerkskammer, Kleinunternehmerregelung, Wirtschaft und Finanzen
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen