Guten Tag,

ich betreue ein Projekt für eine GbR, die aus 2 Gesellschafterinnen besteht. Die GbR bekommt öffentliche Gelder für dieses Projekt. Eine der Gesellschafterinnen soll für ihre künstlerische Leistung ein Honorar bekommen. Mir ist nicht klar, ob wir einen Honorarvertrag abschliessen sollen, wie bei allen anderen TeilnehmerInnen am Projekt. Ist es juristisch möglich zwischen der Person als Gesellschafterin und der Person als Freiberuflerin zu unterscheiden? Aber dann würde sie praktisch einen Vertrag mit sich selber unterschreiben... Das kommt mir komisch vor...

Der Grund, warum wir einen Vertrag abschliessen möchten ist, damit sie der KSK gegenüber einen Beweis für ihre Tätigkeit hat. Wir möchten auch sicher gehen, dass sie, falls das Projekt nicht stattfinden kann, für die schon erbrachte Leistung bezahlt wird.

Ich wäre dankbar auf Tipps!