ALG! und Selbstständigkeit "ohne Verdienst"

Hi,

ich muss heute leider ALG 1 beantragen, da ich ab nächsten Monat arbeitslos sein werde.

Mal davon abgesehen, dass ich natürlich bereits intensiv auf der Suche nach einem neuen Job bin , habe ich eine Frage.

Ich bin Teil einer GbR - da wir Kleinunternehmer sind, aber in unser Produkt "investieren" möchten, zahlen wir Gesellschafter uns nichts vom Gewinn, der sowieso sehr gering ist, aus. Mal davon abgesehen, dass der monatliche Income wirklich sehr sehr unterschiedlich und wir auch Betriebliche Ausgaben haben, die die Monatssumme sehr gering werden lassen.

Nun ist es so, dass mein ALG 1 sehr sehr gering sein wird, weshalb ich es mir definitiv nicht leisten kann, auf Geld, das durch eine 165€-Stelle dazuverdienen könnte, zu verzichten. Meine Frage: ist es möglich, dass man beim Arbeitsamt angibt, dass man sich vom Firmenincome der GbR nichts auszahlt und deshalb auch keine monatliches Einkommen dort angeben muss, weil es das ja ergo nicht gibt. Oder muss ich mir nun tatsächlich monatlich Geld von der GbR entnehmen?

Plus, weitere Frage: wie genau gibt man das an? In manchen Monaten wären das 100€ Einkommen, in vielen weiteren dann wieder 0€. Das Einkommen ist sehr sehr verschieden und natürlich auch abhängig von den anstehenden Betriebsausgaben.

Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen! (PLUS: ich bitte euch, bitte nur zu antworten, wenn ihr wirklich eine Antwort wisst oder helfen könnt. Ich musste mir bei einer anderen Frage zur Arbeitslosigkeit schon so hämische und bitterböse Kommentare gefallen lassen. Ich bin sehr unglücklich mit der Situation, möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten und so weiter, aber ich will mich nur richtig und umfassend informieren!)

Selbständigkeit, ALG I, GbR, Nebenverdienst, Privatentnahme
Kontoform für eine GbR (Investmentclub) /Haftung und Steuern

Hi Leute,

ich bitte um eure Hilfe. wir planen die Gründung eines Investmentclubs in der Form einer GbR. Der Club soll aus 4 Mitgliedern bestehen, von denen jeder gleichberechtigt ist.

Das Vermögen soll entsprechend den Anteilen jeder Person zugeordnet werden. Eine Kreditaufnahme ist im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.

Nun sind leider noch einige Fragen zum Konto/Depot zu klären:

Gibt es Unterschiede in Sachen Haftung und Recht bei den folgenden Optionen?:

1) Die Eröffnung eines Depots + Verechnungskontos erfolgt auf den Namen aller 4 Gesellschafter. Jeder ist also Kontoninhaber:

  • Haftung: Im Falle des Verschuldens eines Kontoinhabers (Privates Verschulden) haftet dieser, wie im Gesellschaftsvertrag festgehalten, nur mit SEINEN Anteilen am Gesamtvermögen des Investmentclus richtig? Die Bank erhält ja ein Exemplar des Gesellschaftsvertrags und könnte dann nicht das Konto pfänden wenn es hart auf hart kommt oder? Verschuldet sich einer der Gesellschafter im Auftrag der GbR so kann der Gläubiger an jeden Gesellschafter herantreten und die Schuld einfordern richtig? (Ist das Haftungskapital hier wiederum nur auf die Anteile im Depot beschränkt?)

  • Steuern: Die Bank verschickt Steuerbescheinigungen an jeden der Gesellschafter. Jeweils die gleiche, da Sie ja nicht weiss, wie die Anteile im Depot sind. Wie verläuft die Zurechnung der Steuer auf die Gesellschafter bzw. was ist dem Finanzamt vorzulegen? Reicht es, wenn jeder Gesellschafter eine Bestätigung über seine Anteile bekommt unddiese dann unterschrieben vom GEschäftsführer (bzw. hier allen Gesellschaftern) beim Finanzamt einreicht, damit die abgeführte Abgeltungssteuer jweils zugeordnet werden kann?

2)Die Eröffnung eines Depots + Verrechnungskontos erfolgt auf den Namen eines Gesellschafters, die anderen Gesellschafter erhalten eine Vollmacht.

Wie ist hier die Rechtliche bzw. steuerliche Basis? Hier ist es doch leider so, dsas das Depotguthaben bei bei privatinsolvenz des Kontoinhabers komplett haftet oder`?? die anderen bevollmächtigten Gesellchafter haben kein Recht auf ihr geld oder? Gibt es evtl. eine Möglichkeit dies vertraglich mit der Bank einzuschränken und wiederum eine Bruchteilshaftung festzulegen? Es ist nämlich leider so, dass viele Banken keine Depotkonten mit mehr als 2 Kontoinhabern anbieten, weil der Verwaltungsaufwand wohl zu groß wäre.....

Sorry für die teilweise dummen Fragen aber dies ist Neuland und wir sind um jede Hilfe dankbar! Leider findet man im Internet nicht wirklcih nützliche Informationen hierüber.

Mit freundlichem Gruß,

busta

Finanzen, Steuern, Depot, Bank, Recht, GbR, Konto, gemeinschaftskonto
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen

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