Hallo erstmal,

Ich habe eine Frage bezüglich Fahrten mit dem Privat PKW im Gewerbe.

Wir sind zwei Gesellschafter in einer GbR, die in die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 fällt. Für uns ist das Gewerbe nebenberuflich. Da wir als Hausmeister zu verschiedenen Kunden mit unseren privat PKW´s fahren, ist die Frage, in wie weit wir die Fahrtkosten absetzen können und wo wir diese veranlagen. Der PKW wird zu mehr als 50% privat genutzt.

Ist das Vorgehen so richtig?

Eine Liste führen mit den Fahrten, zu unseren Kunden, die ja mit den jeweiligen Rechnungen auch nachgewiesen werden können und diese am Ende vom Jahr in die persönliche Einkommenssteuererklärung mit 30Cent/km angeben, so wie auch bei meinem Hauptberuf. Wäre es hier die einfache oder die tatsächliche Fahrtstrecke?

Danke schon einmal für eure Hilfe und falls Ihr noch Infos braucht, werde ich diese sofort nachreichen.

Gruß