Ehrenamtliche Tätigkeit bei einer GbR?
Ist es rechtlich möglich sich in einer GbR ehrenamtlich und unentgeltlich zu beteiligen? Müssen diese Helfer angemeldet werden?
Bitte Antworten im besten Falle mit Quellen , Paragrafen oder Ähnlichem belegen
Vielen Dank!
3 Antworten
Ehrenamtlich? Nein. Denn ein Ehrenamt ist im ursprünglichen Sinn ein öffentliches Amt, im erweiterten Sinn eine selbstlose, unentgeltliche Tätigkeit mit sozialem Hintergrund.
Das ist bei einem Wirtschaftsunternehmen in der Regel nicht gegeben, denn Du hilfst hier ja nicht "der Allgemeinheit", sondern lediglich dem Wirtschaftsunternehmen, welches hieraus einen wirtschaftlich/finanziellen Vorteil generiert.
Davon unabhängig ist es aber nicht verboten, kostenlos für ein Unternehmen zu arbeiten. Nur muss man da aufpassen, denn die Grenze zur Schwarzarbeit ist dabei schnell erreicht. Meist schon in dem Moment, wo sich das Unternehmen in irgendeiner Art und Weise revanchiert. Ggfs. müssten auch Dinge wie Haftpflicht und Unfallversicherung geklärt werden, dazu müssten sich aber andere hier äussern.
Nicht nur bei eingetragenen Vereinen. Sondern bei allen "Gruppierungen", die einen selbstlosen, sozialen Zweck verfolgen. Das können Kommunen, kirchliche Einrichtungen, Vereine oder auch private Projekte. Gerade jetzt aktuell gibt es ja beispielsweise viele Menschen, die sich um Ukraine-Flüchtlinge kümmern... die Spenden sammeln, dolmetschen, Fahrdienste anbieten oder bei Behördengängen unterstützen. Die gehören häufig auch keiner Organisation, keinem Verein an. Auf der anderen Seite gibt es natürlich aber auch soziale Unternehmen, die meist als "gemeinnützige GmbH" firmieren. Auch dort gibt es ehrenamtliche Arbeit.
Letztendlich kommt es also weniger auf die "Organisation" drauf an als mehr um den Zweck. Kommt die (unentgeltliche) Arbeit in irgendeiner Form der Allgemeinheit zu Gute oder "nur" einem Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Das ist sehr gut erklärt - vielen Dank :-)
Du hast jedenfalls die Möglichkeit, dich als stiller Gesellschafter zu beteiligen. Hierbei würde immerhin die Eintragung ins Handelsregister entfallen. Allerdings setzt auch diese Art der Beteiligung eine Einlage voraus.
Eine ehrenamtliche und unentgeltliche Beteiligung ist mir aus rechtlicher Sicht hingegen nicht bekannt.
Hierbei würde immerhin die Eintragung ins Handelsregister entfallen.
Wenn du mir jetzt noch verraten könntest, wie ich eine GbR rechtsformwahrend ins Handelsregister eingetragen bekomme, gebe ich dir 5€.
Eine GbR ist ein auf Gewinn gerichtetes Unternehmen. Eine "ehrenamtliche" Tätigkeit steht irgendwie dazu im Widerspruch.
Was aber immer geht und legal ist, sind (unbezahlt) mithelfende Familienangehörige
Die Sache mit der Familie wusste ich bislang nicht, vielen Dank!
Schon immer.... weil sonst wäre es ein e.V.
Nope.
Aber eine GbR ist ein klassischer Gewerbebetrieb. Nur mit der Besonderheit dass er von mehreren Personen betrieben wird
Ja nee. Eine Gesellschaft, die als Gesellschaftszweck den Betrieb eines Gewerbes hat, ist eine oHG. Eine GbR ist jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zur Erreichung irgendeines Zwecks (der gerade nicht der Betrieb eines Gewerbes ist).
Also die GbR die ich kenne, sind alles Gewerbebetriebe. Von Landwirtschaft über Dorfmetzgerei bis hin zu Photovoltaik-Anlagen.
Eine OHG wäre es wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. Ohne Eintrag ist es ne GbR (sozusagen das Gegenstück zum Einzelunternehmer)
Stimm, das habe ich gar nicht bedacht. Ist aber natürlich logisch.
Das heißt von einem sozialen Engagement kann man nur eingetragenen Vereinen oder Privatem Umfeld sprechen?