Hallo! Ich möchte eine Solaranlage kaufen und kann dies laut meinem Steuerberater als umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmerin nur durch eine GbR Gründung. Als Partner kommen mein Vater (bald 90 Jahre alt) oder mein Sohn (8) in Frage. Ich frage mich, was mit der GbR passiert, sollte mein Vater versterben. Geht die GbR dann auf mich über und ich kann sie alleine führen? Kann man einen Gesellschafter auch noch später mit ins Boot holen? D.h. die GbR mit meinem Vater gründen und dann in aller Ruhe meinen Sohn noch hinzuholen? Ich habe mir sagen lassen, dass man sich vom Vormundschaftsgericht erst die Genehmigung für sein Kind geben lassen muss, wenn man dieses als Gesellschafter einsetzen möchte. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema? Ich freue mich auf Eure Zuschriften. Bis dahin - beste Grüße, Nicola
Was passiert, wenn ein Partner einer zweiköpfigen GbR verstirbt; kann man die GbR dann alleine weiterführen?
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