Als Frau alleine nach Saudiarabien reisen?

Ich (weiblich, 36) habe eine befreundete Familie in SA (Medina) und diese hat mich für die Winterferien eingeladen mit ihen Umrah zu machen. Ich müsste mir nur Visum und Flug organisieren, sie würden mich vom Flughafen abholen und alles mit mir gemeinsam machen. Ich kenne die Familie seit über 13 Jahren und sie waren schon 2x in Deutschland. Ich habe beim organisiern der Reisen geholfen und Tourguide gespielt.

Sobald ich bei ihnen bin, dürfte es kein Problem sein. Da falle ich unter den Frauen nicht mehr weiter auf ;)

Aber wie ist es momentan mit der Einreise für alleinstehende Frauen?

Ich habe eine Internetseite gefunden, über die ich mir ein Umrah Visum besorgen kann. Brauche ich unbedingt eine Reisegruppe?!

Alternativ hat die Familie mir angeboten mir eine Einladung durch ein Krankenhaus zu organisieren. Ich bin Ärztin und könnte pro forma ein paar Tage dort arbeiten.

Aber dann weiß ich nicht, ob ich mit dem Arbeits-Visum Umrah machen darf - sie meinen es ist kein Probem, weil das Visum auch nicht mehr kontrolliert wird, sobald ich bei ihnen bin, bzw. ich damit in ganz SA reisen kann.

Wir würden auch gerne nach Süd-Arabien fahren. Die Familie hat dort ein Ferienhaus und ich würde gerne das ganze Land sehen.

Und nein, ...der Familie kann ich 100% vertrauen. Es ist eine moderne, tolerante, gebildete Familie. Das einzige was mir sorgen macht sind die "Saudi-Officials" - aber die Familie meint in den letzten Jahren sei vieles besser geworden, es gibt keine Religionspolizei mehr und selbst wenn wir kontrolliert würden gäbe es keine Probleme. Es gäbe inzwischen viele Ausländerinnen (als Arbeiterinnen oder Ehefrauen) in SA die auch mit Einheimischen unterweg sind.

Wer hat Erfahrungen und kann mir Tipps zum Visum geben?

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Flug wegen technischer Probleme storniert - Entschädigung?

Hallo,
am Morgen des Flugtages erhielt ich von Norwegian eine SMS, dass der Flug am Nachmittag wegen technischer Probleme storniert wurde. Es wurde kein Ersatzflug angeboten. Die Hotline war nicht zu erreichen. Da Norwegian an diesem Tag keinen weiteren Flug an unser Urlaubsziel anbot, buchten wir selbst einen neuen, teureren Flug mit einer anderen Airline.

Die Kosten des stornierten Fluges erhielt ich von Norwegian zurück.

Nach EU Regulation 261/2004 steht uns m.E.auch eine Entschädigung zu.
Norwegian will aber nicht bezahlen.

Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird oder Ihr Flug storniert wurde oder erhebliche Verspätung hat aus Gründen, die wir zu verantworten haben, haben Sie Anrecht auf folgende Ausgleichleistung:

  • 250 € für Flüge bis 1 500 km

Ich könnte einen Anwalt einschalten. Davon gibt es ja genug im Netz, die den Anspruch bei den Airlines für einen einklagen. Aber dann müsste ich fast die Hälfte der Erstattung an den Anwalt bezahlen...

Meine Frage
Hat schon mal jemand "freiwillig" von Norwegian oder anderen Billigairlines diese Entschädigung aus demselben Grund erhalten? Und wenn ja, wie habt Ihr das erreicht? Grund meiner Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht, sich als Einzelperson mit einer Fluggesellschaft auseinandersetzen zu wollen.

Hier gibt es auch noch Infos dazu:

LBA Fluggastrechte Schlichtung
bundesjustizamt.de Buergerdienste Luftverkehr Schlichtungsstelle
soep-online.de / beschwerdeformular-flug

Danke für Eure Antworten und Tipps

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Fluggastrechte bei Flugänderung?

Folgende Situation liegt vor :

Buchung eines Hin und Rückfluges von Dt. in die USA.

Diese Buchung geschieht mehrere Monate vor Reisebeginn. Der Aufenthalt in den USA ist relativ lang um die 2,5 Monate, aus touristischen Zwecken :)

Die Flüge sind nicht Nonstop.

Mehrere Wochen vor Flugantritt kommt es zu einer Änderung der Flugzeiten, über zwei Stunden.

Aus rechtlichen Gründen handelt es sich (so wie ich das gelesen habe) um eine wesentliche Änderung, weshalb die Airline eine Bestätigung von mir benötigt.

Diese Bestätigung habe ich bisher noch nicht gegeben.

Ich wollte mich deshalb bei der Airline erkundigen, welche Alternative es statt dem geänderten Flug gibt. Da die Airline einen ähnlichen Flug innerhalb der zwei Stunden, im schlimmsten Fall bei einer anderen Airline, bereitstellen muss.

(Mein Wissen basiert auf Internetrecherche)

Die Airline teilt mir nun leider mit, dass die Flugänderung von der Flugagentur bei welcher ich gebucht habe gegeben wurde.

Erneut : ich habe meine Bestätigung nicht gegeben. Die Agentur hat mir in verschiedenen Abständen einen Link zugesendet, auf welchem ich der Änderung zustimmen kann.

Auf die Mails habe ich nicht geantwortet, also auch nicht bestätigt, da mein Flug noch 2 Monate entfernt ist.

Die Flugagentur erwähnt ebenfalls ausdrücklich, dass meine Bestätigung erforderlich ist damit die Änderung anerkannt ist.

Mein Problem :

Darf eine Agentur meine erforderliche Flugänderung einfach bestätigen? Oder verstößt Sie da gegen meine Rechte?

Welche Rechte habe ich nun?

Muss ich die Konsequenzen der Flugänderung einfach ertragen? Laut EU Recht nicht oder?

Ich freue mich über Antworten und hoffe mein Problem verständlich geschildert zu haben.

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