Economy Light Flug= nicht erstattbar. Und bei Verschulden der Fluggesellschaft?

3 Antworten

Im Gegenteil: Wenn Lufthansa von sich aus den Flug auffallen lässt, hast du Rechte! Welche hängt davon ab, wann der Ausfall dir mitgeteilt wurde und dir einen längeren Alternativflug angeboten wurde.

Reise nicht Ntreten ist Verschulden des Reisenden.

Ansonsten gelten ganz normal alle Fluggastrechte, d.h. LH ist in der Pflicht z.B. bei Flugausfall.

Ja sicher, wenn die Fluglinie einen Flugausfall verschuldet (z.B. weil ein Flugzeug repariert werden muss), dann wirst du (kostenlos) auf einen anderen Flug umgebucht. Wahlweise kannst du dir auch das Geld auszahlen lassen und z.B. mit der Bahn fahren.


claudiask 
Beitragsersteller
 13.11.2018, 07:37

Auf den Hilfeseiten hab ich sowas gefunden. Ist aber halt die Frage, ob das bei den "Light"-Tickets auch so ist. Muss gleich mal bei LH anrufen.

Hardware02  13.11.2018, 07:46
@claudiask

Ja selbstverständlich. Na ja, ruf an wenn du magst. Aber wenn die Fluglinie irgendwas falsch macht, dann zahlst du nicht, dann zahlen die. Trick, wenn wirklich was passiert: SCHNELL zum Service-Schalter der Lufthansa gehen. Schnell deshalb, weil du sicher nicht 149 Leute in der Schlange vor dir haben willst.

Funfroc  13.11.2018, 10:24
@claudiask

Dazu musst du nicht bei LH Anrufen. Für die EU-Fluggastrechteverordnung ist es relativ wurscht, welcher Tarif gebucht wurde.

Auch in einem Light-Tarif hast du ja den Anspruch auf eine Beförderung gebucht. Wenn diese nun nicht stattfindet, gilt genau das gleiche wie bei einem anderen Tarif... außer vielleicht, dass man bei der Bearbeitung mit den höherwertigen Buchungsklassen anfangen wird.

Sonst würde das ja heißen, dass man bei Ryanair alle Rechte abgibt... was Ryanair in seiner typischen Manier zugegebener Maßen auch gern so hätte.