Guten Tag Folgendes Problem: Nach einem fast 3 jährigem Kampf vorm Familiengericht habe ich endlich einen Beschluss erhalten, dass das Aufenthaltsbestimmungrecht (kurz:ABR) auf mich allein überträgt, da dem Kindeswillen entsprochen wurde. Ein weiterer Beschluss das ich die Schule für die Einschulung bestimmen darf ebenfalls.

Nun hat der Kindesvater Beschwerde eingereicht. Problem ist. in 2 Wochen ist Einschulung. Wir sollten den kleinen nächste Woche Mittwoch abholen und Donnerstag mit ihm zur Grundschule.

Ich weiß das der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, aber Wirksamkeit ist doch etwas anderes oder? Ich kann doch jetzt nicht einfach nix tun und der kleine kommt doch in eine andere Schule... :-(

Meine Anwältin sagte heute nur: ich bin selbdst geschockt, und muss schauen was ich machen kann.

Vielleicht hat ja jemand bereits einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir helfen....

Vielen Dank