Folgende Geschichte dazu:

Ich wurde im März 1998 geboren. Dabei habe ich als Geburtsnamen den Mädchennamen meiner Mutter erhalten. Der steht also auch in meiner Geburtsurkunde! Im September 1998 hatte meine Mutter dann schließlich meinen Stiefvater geheiratet (den leiblichen hatte meine Mutter nie geheiratet). Ich und meine Mutter tragen seitdem den Nachnamen meines Stiefvaters. Vor 5 Jahren kam es dann zur Scheidung. Ich bin inzwischen 19 und für mich steht fest: Ich kann mich meinem Geburtsnamen und gleichzeitig auch den Nachnamen des mir einzig bekannten teil meiner Familie mehr identifizieren als mit dem meines Stiefvaters. Und auch aufgrund der für mich als Kind ebenfalls belastenden damaligen Ereignisse die schließlich zur Scheidung geführt haben, würde ich gerne endgültig einen Strich drunter machen können. Das selbe gillt auch für meine Mutter. Doch aus finanziellen Gründen konnten wir uns beide eine Zurückbenennung nicht leisten. Nicht wegen des Antrags, sondern vielmehr deshalb, weil ja etliche Dokumente beispielsweise auch neu besorgt werden müssten. Da ich jedoch inzwischen eine Ausbildung mache, wäre eine Zurückbenennung zumindest fianziell denkbar.

Nun meine Fragen:

Ist für mich rechtliche Zurückbenennung in meinen Geburtsnamen wieder möglich?

Ist die Zurückbenennung sowohl auch für mich und meine Mutter auch 5 Jahre nach der Scheidung noch möglich?

Wenn das beides mit Ja beantwortet werden kann: Wie vertraut und rechtlich informiert sind Standesämter mit solchen Fällen? Sprich: Muss ich damit rechnen, um mein Recht kämpfen zu müssen? Ich und meine Mutter waren Jahre lang auf Sozialhilfe angewiesen. Wir haben entsprechend Erfahrung, wie gut die Behörden Gesetzeslagen kennen oder interpretieren können *lach*.