Wir sind getrennt und haben zwei Kinder. Zur Zeit zahle ich den Betrag der Düsseldorfer Tabelle + ehegattenunterhalt so das mir nur die 1200 Euro Selbstbehalt bleiben. Darf ich in Teilzeit gehen und so dass ich weiterhin den kindesunterhalt in voller Höhe zahle aber trotzdem nur 1200 Selbstbehalt habe! Z.b. 2000 Euro netto = 500 Euro kindesunterhalt +300 Euro ehegattenunterhalt 41 stundenwoche! Dann gehe ich in Teilzeit z.b. 30 Stunden = 1700 netto... Davon zahle ich 500 kindesunterhalt und mir bleiben 1200 Selbstbehalt... Dafür bekommt meine ex nix und ich habe mehr Freizeit und zeit für die Kids...

Ist das rechtlich erlaubt oder bin ich meiner ex gegenüber verpflichtet voll zu arbeiten