Schwangerschaft (Zwillinge), was kann man beantragen, wo kann man um finanzielle Hilfe fragen?

Hallo!

Ich habe eigentlich keine Ahnung womit ich anfangen soll...

also, bin 22 Jahre alt, verheiratet und wohne zusammen mit meine Frau. Ich arbeite zur Zeit bei der Leihbude. Verdiene da zwischen 1300-1600 netto. Wir haben geheiratet Dezember 2016, deshalb kann ich leider nicht sagen was ich an Lohn für Januar kriege. Ich vermute circa 1800€.

Wir erwarten Zwillinge. Ich bezahle 400€ Miete warm, 150€ Strom. Leider habe ich vorher viel mist gebaut und zahle monatlich insgesamt circa 600-700€ an Schulden. Es geht, aber jetzt wegen dem Kinder konnte eng werden...

...deswegen, die Frage - was und wo kann man alles beantragen? Ich meine jetzt Finanzielle unterstützung vom Amt, Caritas, Schwangerschaftskonfliktberatung usw alles. Wir haben uns ein bisschen umgehört, aber ganz ehrlich gesagt ich kenne mich damit nicht so wirklich aus, und will auch ja nichts falsches tun.

Was genau kann man dann kriegen, würde es alles klappen mit meiner Lohn? Interessiert Beamter dass ich Schulden habe, oder gar keiner? Wie siehts aus mit Erstausstattung usw alles?

Wann kann man Kindergeld, Elterngeld beantragen? Erst nach Geburt?

Würde Jobcenter die Miete übernehmen? Kann man von dem auch iwelsche Hilfe gebrauchen/beantragen? Bekannte von uns kriegen vom Jobcenter für jedes Kind ca. 200€ plus Kindergeld usw alles.

Wo kann ich mich am besten umhören, schlau machen? Ich würde mal gerne jede mögliche Hilfe gebrauchen. Wir brauchen von A bis Z Kinderklamotten, Möbel usw alles.

Kinder, Schwangerschaft, Amt, Caritas, Erstausstattung, finanzielle Hilfe, Jobcenter, Zwillinge
Estausstattung vom jobcenter?

Hello zusammen

Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.

Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"

Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.

Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)

Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.

So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht

Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn

Kp ob das irgendwie wichtig ist.

Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.

Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.

Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?

ALG II, Erstausstattung
Antrag für Erstausstattung Jobcenter

Hallo @all Ich habe ein Problemchen und hoffe sehr das jemand von euch Ahnung von Anträgen (zwecks Jobcenter) hat ... Mein Partner und Ich können jetzt eine Wohnung beziehen, und müssen einen Antrag wegen Möbel etc. stellen. Wir wissen leider nicht genau wie wir den Antrag am besten formulieren sollen. Mein Partner war 2 Jahre auf Langzeit-Therapie und musste aus diesen Grund seine Möbel etc. aufgeben. Nach der Therapie zog er vorrübergehend in ein Zozialhaus (ähnelt ein Obdachlosenheim mit dem Unterschied das dort ein Mietsvertrag gemacht wurde) Bei mir is es so, ich habe mit meinem EX-Partner zusammen gelebt, bis er anfing mich zu schlagen und ich die Flucht ergriffen habe. Er weigerte sich mir meine Möbel etc. auszuhändigen. Ich wollte Anzeige bei der Polizei stellen doch da ich 3 Monate später die Anzeige erstatten wollte ( aus angst vor meinem EX-Freund) meine der Polzei-Beamte das es nicht mehr möglich sei da wir zusammen lebten und es als Familien-Delikt zählt. Na klasse dachte ich. Denn wir waren nicht verheiratet. Ich bekam eine Schlafmöglichkeit bei einem Guten Freund. Durch eine Freundin lernte ich mein Schatz kennen. Wir gingen eine Beziehung ein und ich bin zu ihn ins Sozialheim gegangen da ich keine andere bleibe für ein längeren Zeitraum hatte. Als ich dann schwanger wurde, entschieden wir uns sofort auf die Wohnungssuche zu machen. Es dauerte verdammt lange bis wir endlich etwas gefunden haben wo wir sagen können DAS IST UNSER NEUES ZUHAUSE. Jetzt bin ich im 9. Monat Schwanger. Jetzt haben wir endlich die Zustimmung für unsere Wohnung bekommen und können nächste Woche den Mietsvertrag unterschreiben. Habe beim Jobcenter nachgefragt ob wir überhaupt einen erneuten Antrag stellen dürfen da wir beide schon 1mal die Erstausstattung hatten als wir noch getrennte Wohnungen hatten.

Wer kann mir helfen wie wir den Antrag am besten schreiben / formulieren???

Bitte KEINE dummen sprüche von wegen scheiß ALll Empfänger oder ähnliches. Niemand von euch weiß warum wir ALGll beziehen.

Danke an die jenigen die mir / uns wirklich helfen wollen !!!

Antrag, Erstausstattung, Hartz IV, Jobcenter
Wie bekommt man eine zweite Erstausstattung für fehlende Gegenstände?

Hallo zusammen...

Ich bin vor ca 2-3 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen. Wir haben damals die Erstaustattung beantragt, da es sich für uns beide um unsere erste eigene Wohnung gehandelt hat. Das JobCenter hat dies aber, mit falschen Begründungen abgelehnt, unter anderem dass ich angeblich vorher bereits eine eigene Wohnung gehabt haben soll, was jedoch nicht Stimmt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir dagegen geklagt haben. Und uns behilfsweise hier und da etwas besorgt haben oder von Verwandten geliehen bekommen haben.

Da die Gerichte leider sehr lange brauchen, bis ein Termin stattfindet, hat sich das ganze über 2,5 Jahre hingezogen, aber vor knapp 2 Wochen hat die Verhandlung dann endlich stattgefunden und wir haben auch gewonnen. Das Jobcenter wurde dazu verpflichtet, uns die Kosten die wir für die einzelnen Möbel bezahlt haben zu erstatten und uns Gutscheine für die Neuanschaffung der geliehenden Gegenstände auszustellen, wie z.B. der Waschmaschine.

Im allgemeinen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden, jedoch sind 1-2 Sachen nun noch offen. Wir hatten damals den Herd nicht mit beantragt bzw. auch keinen gekauft, da der bereits in der Wohnung vorhanden war (gehört dem Vermieter).

Jedoch hat sich in den 2-3 Jahren auch einiges geändert und wir sind mittlerweile Eltern geworden. Deswegen haben wir eine neue größere Wohnung gesucht, da diese einfach zu klein geworden ist. Das Jobcenter hat dem Umzug auch genehmigt und zugestimmt. In der neuen Wohnung ist aber kein Herd mehr vorhanden und unseren jetzigen können wir nicht mitnehmen, da er dem Vermieter gehört und nicht uns. Ich hatte das beim Gerichtstermin zwar angesprochen, jedoch meinte die Richterin, dass wir den dann noch einmal extra beantragen müssen, weil es in diesem Fall nur um die jetzige Erstausstattung in der alten Wohnung geht..

Nun lese ich im Internet aber überall, dass man eine zweite Erstaustattung nicht genehmigt bekommt oder es auch nicht genehmigt wird, wenn es sich nicht um die 1 Wohnung handelt.. Und im allgemeinen mag das ja auch verständlich sein, denn wenn man etwas in der 1 Wohnung schon gehabt hat, sollte man davon ausgehen können, dass man dies in der 2 Wohnung auch noch benutzen kann. Bei uns ist es aber nun einmal der spezielle Fall, dass der Herd dem Vermieter gehört und wir deswegen doch einen neuen brauchen für die neue Wohnung.

Weiß jemand, wie ich das nun regeln kann, ohne dass dies wieder in einem 2 jährigen Gerichtsprozess endet?

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Erstausstattung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe
Möbel von Alg2 gezahlt vor erwerb des Erstausstattungsgeldes, bekomme ich das Geld wieder?

Guten Abend!

Ich habe ein mehr oder weniger kleines problemchen.. & da ich vor meiner Schwangerschaft GAR NICHTS mit dem Amt zutun hatte, bin ich da ein wenig überfordert..

Ich bin schwanger ( 7. Monat ) habe vor 1 Woche die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter bekommen ( habe vorher noch bei papa gewohnt ) und kann in 1 Woche dort einziehen. Nun habe ich vor ca 1 ½ Wochen Erstausstattung für die Wohnung und für Baby beantragt ( ging ja nicht früher, weil mir die Wohnung noch nicht genehmigt wurde ) und die Bearbeitungszeit dauerte ja auch seine Zeit. ‚ Also dachte ich, kaufe ich von meinem Alg2 GEBRAUCHTE Möbel, habe aber, weil die Möbel auf Flohmärkten Ebay Kleinanzeigen etc gekauft wurden, keine Quittungen, nur eine für die Küche. ( Da ich ja wie gesagt schwanger bin, kann ich doch nicht in eine Wohnung einziehen, wo NICHTS drin ist oder? Man muss ja auch „Glück“ haben, dass gerade dann wenn man selber sucht, diese Möbel die man brauch, zu haben sind. Zumal die Wohnung noch renoviert werden muss vorher)

Habe knapp 2000€ für die Erstausstattung vom Jobcenter bekommen und ca 600 für die Baby Erstausstattung ( habe allerdings da bisher nur ein GEBRAUCHTES Kinderbettchen gekauft. Für die Möbel habe ich nur ca 600-700 € ausgegeben. Mir fehlen noch paar Kleinigkeiten wie z.b. Matratze usw. Aber damit komme ich sicher nicht auf den 2000er Betrag.. was ist mit dem „Restgeld“? Das wollen die doch sicher wieder haben? Und was ist mit den Möbeln die ich nun von dem Geld was für mich zum leben war ausgegeben habe aufgrund der Notsituation?

auf dem Bescheid der Erstausstattung stand auch unten: Die zweckentsprechende Verwendung der Leistung ist bis zum 08.07.2015 durch Vorlage von Belegen ( z.B. Kaufquittungen) nachzuweisen. Sofern die Belege bei mir nicht eingehen, kann die Leistung zurückgefordert und ggf. mit dem laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld2 aufgerechnet werden.

ALG II, Erstausstattung, Jobcenter

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