Muss der Kindesvater für Erstausstattung Geld zahlen?
Hallo zusammen,
ich bin momentan Schwanger und brauche für mein Baby die Erstausstattung. Kann ich von dem Kindesvater Geld für die Erstausstattung verlangen? Der ist ja der Vater und auch sein Kind welches die Kleidung benötigt.
Danke im Vorraus:)
7 Antworten
Nein, der Kindvater hat mit der Erstausstattung nichts zu tun. Er muss erst ab der Geburt des Kindes Unterhalt bezahlen.
Eine Erstausstattung kannst du, sofern du bedürftig bist, bei der Caritas oder ähnlichen Institutionen beantragen. https://praxistipps.focus.de/babyerstausstattung-beantragen-diese-moeglichkeiten-gibt-es_107471
Das ist so nicht wirklich richtig .... zum Einen besteht für die Mutter Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1615 BGB bereits 6 Wochen vor der Geburt und auch die Erstausstattung dürfte als Sonderbedarf ... ableitbar aus § 1613 zu betrachten sein. Nichtsdestotrotz werden Gelder für eine Erstausstattung regelmäßig als Leistung von SGB II oder z.B. der Stiftung "Mutter & Kind" erbracht.
Die Schwierigkeiten hast du nur weil du dir nicht genau angesehen hast mit wem du dich ins Bett gelegt hast.
Hast du ihn aber als Erzeuger missbraucht hat er nicht genau hingeschaut.
Im Zweifel bekommst du Beihilfe vom Amt. Die wird versuchen es wieder zurückzubekommen.
Halte dich doch einfach zurück, wenn du nichts hilfreiches zu sagen hast. Sie hat nicht nach Tipps bzgl. der Partnerwahl gefragt.
Es ist sehr anmaßend ohne sie zu kennen solche Aussagen zu treffen.
Behalte solche Kommentare in Zukunft doch einfach für dich.
Zunächst einmal: Nein.
Darf ich Deinen Worten entnehmen, dass Du und der Vater getrennt sind? Dann ist er kindesunterhaltspflichtig, typischerweise gemäß Düsseldorfer Tabelle. Damit sind seine finanziellen Verpflichtungen dann aber auch abgedeckt. Vor der Geburt muss er nach meinem Kenntnisstand nichts zahlen.
Schau mal hier: Ist ziemlich unten, hab dir das Zitat beigefügt :)
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html
"Säuglings-Erstausstattung: ja (1.000 EUR pauschal, siehe OLG Koblenz – Az. 11 UF 24/09)"
Klar, wenn das Kind da ist, zahlt er Unterhalt, davon musst du die Erstausstattung kaufen.
Falsch .... auch die Mutter eines außerehelich geborenen Kindes hat (Leistungsfähigkeit vorausgesetzt ) z.B. Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Weiterhin bestehen z.B. auch Ansprüche bei Sonderbedarf.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/mehrbedarf-sonderbedarf-kindesunterhalt/06/